Abmahnung | Evil Hatebreed | cLaw GbR

c-Law GbR, früher Schulenberg und Schenk, mahnen derzeitig den US-amerikanischen Horrorfilm Evil Hatebreed – Kill Katie Malone ab. Die Abmahnungen des Horrorfilm Evil Hatebreed hinsichtlich der Urheberrechtsverletzung durch Filesharing im Internet sind fast identisch mit den Schreiben der Kanzlei Schulenberg und Schenk. In der Abmahnung von c-Law GbR wird den abgemahnten Filesharer vorgeworfen, dass der urheberrechtlich geschützte Horrorfilm Evil Hatebreed mittel Filesharing (durch ein Peer-to-Peer-Netzwerk) via Up-/ Download im Internet herunter geladen und öffentlich zur Verfügung gestellt wurde.

Rechteinhaberin Savoy Film GmbH fordert 850 Euro Schadensersatz

Der Auftraggeber der Abmahnung von c-Law GbR, die Savoy Film GmbH, verlangt durch die Kanzlei c-Law GbR die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzbetrags von 850 Euro. Sollte die Unterlassungserklärung sowie der zu zahlende Geldbetrag nicht fristgerecht bei den Anwälten von c-Law GbR ankommen, wird ein langwieriger und teurer Gerichtsprozess wegen der Urheberrechtsverletzung am Horrorfilm Evil Hatebreed ins Auge gefasst.

Sollte die vorgefertigte Unterlassungserklärung, die der Abmahnung von c-Law GbR beiliegt, unterzeichnet werden. verpflichten Sie sich zur Zahlung des geforderten Pauschalbetrags von 850 Euro.

Info-Telefon: 0201 – 176 790

Informationen zu Abmahnung, Urheberrecht und Filesharing:

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