Er ist wieder da | Abmahnung 2016 | Waldorf Frommer

Er ist wieder da, die populäre Hitler-Satire, fand seinen Weg in die Online-Tauschbörsen, wo es als Datei via Filesharing rechtswidrig verbreitet wird. Waldorf Frommer, eine Kanzlei aus München, verschickt im Auftrag ihrer Mandantin Abmahnungen an jene Anschlussinhaber, über deren Internetzugang eine derartiger Urheberrechtsverletzung festgestellt werden konnte.

Waldorf Frommer für Constantin Film Verleih GmbH

Bereits bei dem Erscheinen des Hörbuchs im Jahr 2014 wurde die Kanzlei Waldorf Frommer aus München mit der Abmahnung beauftragt. Es dauerte nicht lange, bis der erfolgreiche Roman auch seinen Weg auf die Kinoleinwand schaffte. Im Auftrag der Mandantin Constantin Film Verleih GmbH mahnt Waldorf Frommer jene Anschlussinhaber ab, auf deren Internetzugang Filesharing bezüglich des genannten Filmwerks dokumentiert wurden.

Filesharing bedeutet das Bereitstellen bzw. Teilen von Dateien. Dies können unter anderem Filme, Musiktitel oder eben Hörbücher sein. Sollte es sich jedoch um rechtlich geschützte Dateien handeln, könnte es zu einer Verletzung des Urheberrechts gekommen sein. So wie auch bei dem Filmwerk „Er ist wieder da“. Diese Komödie ist die Verfilmung des Erfolgsroman gleichen Titels von dem Autor Timur Vermes. Die Satire beschreibt das Wiederaufstehen von Adolf Hitler inmitten unserer Zeit – im Jahr 2011 – und all den irrwitzigen Komplikationen. Der Film war ein Kassenschlager und feiert sogar international Erfolge. Kein Wunder also, dass „Er ist wieder da“ ein heiß begehrter Titel in den Onlinetauschbörsen und Filesharing-Netzwerken zu sein scheint.

Filesharing-Abmahnung: Was wird gefordert für das Teilen von „Er ist wieder da“

Die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer fordern in ihrer Abmahnung wegen Filesharing die Zahlung von einem Pauschalbetrag, der sich aus Aufwendungs- und Schadensersatz zusammen setzt. Zusätzlich wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Es besteht die Möglichkeit, dass der Abmahnung bereits eine vorformulierte Unterlassungserklärung beiliegt.

Meist sind die Fristen zur Abgabe eng gesetzt. Für den abgemahnten Anschlussinhaber bedeutet dies jedoch, dass er schnell reagieren sollte. Ein Aussitzen oder Ignorieren der Abmahnung wegen Filesharing kann kostspielige Folgen haben.

Abmahnung | Er ist wieder da | Waldorf Frommer

Waldorf Frommer mahnt auch Literatur ab. Eine Abmahnung (Erstellungsdatum 14.11.2014) für Timur Vermes Hitler-Satire Er ist wieder da betreut zurzeit Verbraucherdienst e.V. Dabei handelt es sich bei der Urheberrechtsverletzung nicht um das gedruckte Buch des Eichhorn Verlags, sondern um das fast siebenstündige Hörbuch mit dem Erzähler Christoph Maria Herbst, dass von der Bastei Lübbe AG vertrieben wird.

Batei Lübbe AG besitzt die Verwertungsrechte an der Hörbuchversion

Das Hörbuch des Bestsellerromans Er ist wieder da soll aus dem Internet herunter geladen worden sein. Dabei soll es zu einer rechtswidrigen Vervielfältigung sowie zu einer öffentlichen Zugänglichmachung der urheberrechtlich geschützten Audio-Datei gekommen sein. Die Bastei Lübbe AG besitzt laut Abmahnung die ausschließlichen Verwertungsrechte an der Hörbuchversion. Deshalb könne der Verlag verschiedene Ansprüche in Deutschland gegenüber Frau G.F. aus H., der Abgemahnten, geltend machen.

Pauschalbetrag über 619 Euro für das Hörbuch Er ist wieder da

Einen Schadensersatz über 450, einen Aufwendungsersatz über 169,50 Euro sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung werden hinsichtlich der Urheberrechtsverletzung an dem Bestsellerroman Er ist wieder da gefordert. Insgesamt 619 Euro werden hinsichtlich einer außergerichtlichen Einigung mit dem Verlag Bastei Lübbe und der Kanzlei Waldorf Frommer gefordert. Kommt die außergerichtliche Einigung nicht zustande können bei einem Gerichtsprozess mehr als 1.619,50 Euro für die Abgemahnte fällig werden. Viel Geld für den Bestseller, der über 300.000-mal legal als Hörbuch verkauft wurde.

Ermittlungsdatensatz als Beweismittel für die Urheberrechtsverletzung

Bezüglich der außergerichtlichen Einigung sollte bis zum 24.11.2014 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben worden sein. Die Zahlungsfrist endet erst am 04.12.2014. Ein Angebot zum Abschluss eines Unterlassungsvertrages (die Unterlassungserklärung) liegt der Abmahnung bei. Diese soll unterschrieben an Waldorf Frommer verschickt werden. Der beigefügte Ermittlungsdatensatz mit der IP-Adresse und dem Hash-Wert sei laut der Abmahnung der Beweis für die angeblich begangene Urheberrechtsverletzung.

Abmahnung von Waldorf Frommer für Er ist wieder da ist keine Satire!

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken am 09.10.2013 bieten sich für den Verbraucherdienst e.V. weit reichende Möglichkeiten zur Verteidigung Ihrer Rechte gegenüber der Kanzlei Waldorf Frommer bezüglich der Urheberrechtsverletzung an dem Bestsellerroman Er ist wieder da.

Info-Telefon: 0201 – 176 790

Informationen zu Abmahnung, Urheberrecht und Filesharing:

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