Bei der Schaltung einer Immobilienanzeige im Internet laufen Werber Gefahr, wegen mangelnder Pflichtangaben eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung zu erhalten. Uns wurde durch ein Mitglied eine Abmahnung durch die BAU und RECHT Rechtsanwaltskanzlei vorgelegt, in der neben der Unterlassung zusätzlich die Zahlung von Abmahnkosten gefordert wird.
Immobilienportale: Makler müssen auf Pflichtangaben achten
Kaufpreis, Wohnfläche, Zimmer, Grundstücksfläche – das sind Beispiele von Angaben zu Immobilien, die in einer online geschalteten Immobilienanzeige stehen könnten. Makler, die auf Immobilienportalen wie „Immonet“ besagte Anzeigen schalten, müssen dabei auf gesetzlich vorgeschriebene Pflichtangaben achten. Konkret bedeutet das: wer ein Gebäude oder eine Wohnung vermietet, verpachtet oder verkauft, muss sicherstellen, dass bereits in der Anzeige Pflichtangaben zum Energieausweis zu finden sind. Dazu zählen u.a. die Angabe der Art des Energieausweises zuzüglich der Energieeffizienzklasse bei Wohngebäuden. Der Wert des Energiebedarfs sowie die wesentlichen Energieträger der Heizung des Gebäudes müssen ebenfalls aufgeführt werden. Bei Weglassung droht eine Abmahnung.
Die BAU und RECHT Rechtsanwaltskanzlei verschickte eine solche wettbewerbsrechtliche Abmahnung, weil in einer im Internet sichtbaren Immobilienanzeige die Pflichtangaben zum Energieausweis fehlten. Beauftragt wurde die Kanzlei aus Hamburg von F. Lidl Immobilien.
Unterlassung und Kostenerstattung gefordert
Abgemahnt wurde eine Immobilienmaklerin, die laut des Vorwurfs in der Abmahnung einen Marktvorteil inne hatte, weil sie auf erforderliche Angaben in ihrer Anzeige verzichtet haben soll. Der Marktvorteil hätte sich demzufolge dadurch ergeben, dass die Mandantin der BAU und RECHT Rechtsanwaltskanzlei in die Ermittlung und die Benennung der Energiebedarfsangaben investierte, während die abgemahnte Maklerin sich diese und vergleichbare Bemühungen einsparte.
Aus diesem Grund fordert die BAU und RECHTS Rechtsanwaltskanzlei die sofortige Unterlassung, die angegebene Anzeige weiter zu schalten. Darüber hinaus soll die Kosten erstattet werden, die durch die Beauftragung der Abmahnung entstanden sind. In diesem Fall handelt es sich um einen Betrag um über 1.000 EUR.
Die Rechtsanwaltskanzlei aus Hamburg schreibt, dass sie üblicherweise auch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung einfordern würden. Auch wenn es in diesem Abmahnschreiben nicht der Fall ist, schildert die BAU und RECHT Rechtsanwaltskanzlei die Folgen, die bei einer Nichtabgabe in Kraft treten würden.
So würde gegen den oder die Abgemahnte/n Klage erhoben werden und aufgrund der hohen Streitwerte kämen hohe Gerichts- und Anwaltskosten zustande. Sollte die Kostenerstattung für die außergerichtliche Rechtsanwaltstätigkeit nicht fristgerecht gezahlt werden, könnte es tatsächlich zur Klageerhebung kommen.
Hilfe bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen
Laut EnEV 2014 dürfen bestimmte Angaben zum Energieausweis in Immobilienanzeigen nicht fehlen. Bei fehlenden Angaben besteht möglicherweise eine Pflichtverletzung, wodurch Bußgelder erhoben werden. Die Folgen: eine kostspielige Abmahnung. Ob die Abmahnung rechtens ist, kann aber nur ein Fachmann beurteilen. Der erste Schritt sollte jedoch sein, unbedingt auf eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung zu reagieren.
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