Waldorf Frommer aus München versendet derzeit Abmahnungen für die Serie Deutschland 83. Vorhalt ist: das der Abgemahnte auf einer Tauschbörse eine oder mehrere Folgen von der Serie Deutschland 83 des Rechteinhabers Universum Film GmbH heruntergeladen und angeboten haben soll.
Deutschland 83 Serie
8 Folgen wurden bisher abgedreht und können jeden Donnerstag bei RTL völlig kostenlos angeschaut werden. Dennoch scheint es Menschen zu geben, die Tauschbörsen bevorzugen, um sich einzelne Folgen der TV-Serie Deutschland 83 herunterzuladen. Diese müssen mit einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer rechnen. Der Download von Folgen der Serie Deutschland 83 auf illegale Streamingportalen bleibt nicht selten ohne Folgen.
Wichtig ist für den Abgemahnten
Hat der Abgemahnte selber die Rechtsverletzung nicht durchgeführt hat, sondern nutzen andere Personen möglicherweise ebenfalls den Zugang in das Internet, wie zum Beispiel Familienangehörige, Gäste, Verwandte, Eheleute und Mitbewohner? Eine Täterhaftung entfällt und eine Zahlung von Schadensersatzanspruch ist nicht gegeben. Es kann eine Störerhaftung gegeben sein, doch diese kann auch entfallen, wenn die Überwachung,- und Prüfungspflicht nicht erforderlich sind.
Wenn der Abgemahnte den Download selber nicht vorgenommen hat, muss dann auch die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Interessant dazu sind die aktuellen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes.
So heißt es in dem Urteil des Bundesgerichtshof vom 08.01.2014, Az. I ZR 169/12
Wird über einen Internetanschluss eine Rechtsverletzung begangen, ist eine tatsächliche Vermutung für eine Täterschaft des Anschlussinhabers nicht begründet, wenn zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung (auch) andere Personen diesen Anschluss benutzen konnten. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Internetanschluss zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung nicht hinreichend gesichert war oder bewusst anderen Personen zur Nutzung überlassen wurde.