Im Jahr 2012 sollen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen im Auftrag des Unternehmens LFP Vidoe Group LLC an Anschlussinhaber verschickt worden sein. So sollen die Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller den Abgemahnten vorgeworfen haben, dass sie den Pornofilm „Barely Legal 3D“ rechtswidrig im Internet verbreitet haben sollen. Eine solche Bereitstellung könnte unter anderem auf einem P2P Netzwerk (Peer-to-Peer) geschehen sein, auf der Filesharing ausgeübt wird.
Filesharing-Abmahnung: Negele Zimmel Greuter Beller forderten 850,00 EUR
Die Kanzlei Negele, Zimmerl, Greuter, Beller soll laut der Abmahnung das illegale Verbreiten über den Internetzugang des Anschlussinhabers beweissicher dokumentiert haben. Im Abmahnschreiben ist zusätzlich die Rede von einem Landgerichtsbeschluss, der im Rahmen eines Auskunftsverfahren erwirkt worden sein soll. Bei welchem Landgericht und unter welchem Aktenzeichen ist anhand der Dokumente nicht erkennbar. Negele Zimmer Greuter Beller forderten eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 850,00 EUR.
Zahlungsaufforderung durch das Inkassounternehmen Debcon GmbH
Der Abgemahnte reagierte zunächst nicht auf die Abmahnung. Es folgten 2014 Zahlungsaufforderungen durch die Inkassofirma Debcon GmbH aus Bottrop. Der abgemahnte Anschlussinhaber widersprach diesen Forderungen. Daraufhin beantragte die Kanzlei einen Mahnbescheid. Auch diesem wurde durch den Abgemahnten widersprochen, worauf letztendlich eine Klage folgte.
Die Debcon GmbH unterbreitet dem Abgemahnten meist auch einen Pauschalbetrag, ein sogenanntes “Vergleichsangebot”. Häufig folgt dann die Mitteilung, dass die auszugsweise übermittelte Klageschrift bei Fristablauf fertiggestellt werde und eine Klage folgt, sofern er das Vergleichsangebot nicht annimmt und die geforderte Summe im Rahmen der Frist zahlt.
Debcon Forderungen – wie kann man reagieren?
Das Inkassobüro Debcon GmbH ist neben Negele Zimmer Greuter Beller unter anderem für folgende Mandanten tätig: DigiProtect GmbH, MIG Film GmbH und Saferpayment AG. Betroffene sollten die gesetzten Fristen der Debcon GmbH auf keinen Fall verstreichen lassen, damit es erst gar nicht zur Versendung von Mahnbescheiden oder Klagen kommen kann.