Mahnbescheid | rka. Rechtsanwälte | Koch Media GmbH

Derzeit macht erneut Post von den rka Rechtsanwälten aus Hamburg die Runde. Es geht um Fälle aus dem Jahr 2013/2014, als im Auftrag für die Koch Media GmbH Abmahnungen wegen unerlaubtem Filesharing versandt wurden. Gegenstand dieser Abmahnschreiben war die rechtswidrige Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Material, in diesem Fall Spiele mit dem Titel „Dead Island“ oder „Risen“. So sollen nicht wenige Betroffene damals die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben, aber nicht die geforderte Summe gezahlt.

Wie kommt es zu einem Mahnbescheid von den rka Rechtsanwälten?

Abgemahnte sollten wissen, dass der BGH die Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus Urheberrechtsverletzungen erst in 10 Jahren feststellte. Diese Regelung ist aber nicht gültig für Kostenerstattungsansprüche. Somit ist es den rka Rechtsanwälten noch möglich, dieses Geld bei den Abgemahnten einzutreiben. Für diese Form von Ansprüchen gilt eine Verjährungsfrist von insgesamt drei Jahren, das bedeutet im Klartext, dass zum Beispiel eine Abmahnung aus dem Jahr 2014 nun am 31.12.2017 verjährt.
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