Klage | CSR | Focus Forderungsmanagement mbH

Am 19.03.2014 ist eine Klage von Focus Forderungsmanagement mbH vertreten durch der CSR Rechtsanwaltskanzlei beim Amtsgericht München eingegangen. Diese Klage, die unter anderem dem Verbraucherdienst e.V. vorliegt, entstand aus einer Abmahnung bezüglich einer Urheberrechtsverletzung durch Filesharing via Up-/Download im Internet eines Erotikfilms der Rechteinhaberin Gröger MV GmbH & Co. KG. Die Inkassofirma Focus Forderungsmanagement mbH, die die Geldforderungen für Gröger MV inzwischen beitreibt, ist die aktuelle Auftraggeberin der Klageschrift von der Kanzlei CSR.

Was ist der Inhalt der Klage, die im Auftrag des Focus Forderungsmanagements verfasst wurde?

In der Klageschrift der CSR Anwälte im Auftrag des Focus Forderungsmanagements wurde die Aufrechterhaltung eines vorher vom Amtsgericht Stuttgart erlassenen Vollstreckungsbescheids sowie die Kosten des Verfahrens beim Amtsgericht München beantragt. Zusätzlich soll der Rechtsstreit, der aus einer Abmahnung entstanden ist, an das zuständige Amtsgericht verwiesen werden.

Ziel der Klage vor Gericht, entstanden aus einer Abmahnung, ist ein Urteil oder Titel

Die Erstellung der Klage, einem formgebundenen Antrag auf eine Entscheidung eines Gerichts, von CSR und deren Auftraggeberin Focus Forderungsmanagement hat das Ziel Schadensersatzsprüche für die Inkassofirma Focus Forderungsmanagement rechtskräftig zu machen. Eine Klage dient in der Regel dazu einen Prozess oder ein Verfahren vor einem Gericht einzuleiten. Die Zielsetzung einer Klage, wie die, die aktuell von CSR verfasst wurde, ist mit dem Ziel formuliert wurden, ein vollstreckbares Urteil oder einen rechtskräftigen und vollstreckbaren Titel zu erhalten.

Informationen zu Abmahnung, Urheberrecht und Filesharing:

Footer für Abmahnung News | Verbraucherdienst e.V.

C-S-R Rechtsanwälte verschickt Abmahnung wegen Filesharing

Abmahnungen wegen Filesharing urheberrechtlich geschützter Werke mit pornographischen Inhalten verschickten die C-S-R Rechtsanwälte, die in Ettlingen in Baden-Württemberg beheimatet sind. Diese Abmahnungen der C-S-R Rechtsanwälte wegen Filesharing stammten aus den Jahren 2010 und 2011. Die C-S-R Rechtsanwälte vertreten unter anderem die Rechteinhaber Gedast GmbH, Purzel-Video, Fraserside Holdings Ltd. GMV Media, Foerster Media, Videoproduktion F. Rautner, Medienvertrieb T.W. bzw. die Z-Faktor Medien.

650 Euro für einen Filmtitel, der im Internet mittels Filesharing angeboten wurde

Die Abmahnungen der C-S-R Rechtsanwälte beinhalten die Zahlung eines Pauschalbetrags von 650 Euro für je einen herunter geladenen Filmtitel sowie die Abgabe einer strafbewehrten vorformulierten Unterlassungserklärung. Wurden mehrere Filmtitel per Filesharing aus dem Internet geladen, könnte sich der Betrag des Pauschalbetrags um mehrere Tausend Euro erhöhen.

 

Info-Telefon: 0201 – 176 790

Informationen zu Abmahnungen, Filesharing und Urheberrecht:

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