Ist die Welle von Redtube-Abmahnungen von Urmann & Collegen (U+C) nur der Anfang?

Wenn Urmann & Collegen, auch als U+C Rechtsanwälte bekannt, Abmahnungen wegen Verletzungen des Urheberrechts verschickten, waren diese wegen Filesharing per Up-/ Download auf die eigene Festplatte des Computersystems oder des tragbaren Laptops. Der Up-/ Download dieser Daten ermöglicht dadurch eine weltweite Verfügbarkeit der Filmdateien und macht den Filesharer zu einem „Filmanbieter“. Zurzeit haben die Rechtsanwaltskanzleien Urmann & Collegen (U+C) sowie Daniel Sebastian eine Welle von Abmahnungen wegen Streaming, was technisch gesehen kein Up- bzw. Download ist, von Pornodateien des Portals Redtube gestartet. Dadurch entstand eine neue Dimension hinsichtlich von Urheberrechtsverletzungen im Internet. Laut Focus Online ist die jetzige Abmahnwelle erst der Anfang, denn Redtube kündigt inzwischen weitere Abmahnungen wegen Streaming von Videos an.

Streaming ist kein Up-/ Download!

Bei einem Streaming, zum Beispiel von Redtube-Videos, werden die Computerdaten nicht vollständig auf die Festplatte geladen, sondern nur einzelne Fragmente des Datenstroms. Im Cache des RAM-Speichers werden die Filmdaten, zum Beispiel von Redtube, bei der Wiedergabe immer wieder gelöscht. Dadurch kommt also bei einem Streaming nicht zu einem vollständigen Up- bzw. Download. Die andauernde Speicherung der Datei des Films ist je nach Urheberrecht illegal.

Verbraucherdienst e.V. vertritt die Auffassung hinsichtlich des Streamings von Filmdateien:

Umfangreiche Berichterstattung wegen den Redtube-Abmahnungen von Urmann & Collegen

Unzählige Medienportale berichteten bereits über die Redtube-Streaming-Abmahnungen von Urmann & Collegen (U+C) wie zum Beispiel Computer Bild, STERN.TV, N24, ntv, Spiegel Online, Focus Online, Zeit Online sowie die Rheinische Post.

Zwischen 10.000 und 20.000 Abmahnungen soll die Kanzlei Urmann & Collegen versendet haben. Trittbrettfahrer, die sich als die Urmann & Collegen (U+C) ausgaben, nutzten die Gelegenheit um Spam-Abmahnungen im Namen der Kanzlei mit einer Zip-Datei zu verschicken. Der Verbraucherdienst e.V. warnt vor dem Öffnen dieser Datei, da sich Schadsoftware darauf befinden könnte.

Landgericht Köln gab die Datensätze für die Formulierung von Urmann & Collegen (U+C)- Abmahngen wegen der Redtube-Videos frei

Die Richter am Landgericht Köln gaben durch einen Beschluss mit dem Aktenzeichen 226 O 86/13 vom 12. August 2013, der von dem Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian veranlasst wurde, für die Abmahnungen von Urmann & Collegen (U+C) frei, damit diese später die Abmahnungen verfassen konnten.
„Durch das unbefugte öffentliche Zugänglichmachen des geschützten Werks zu des, aus der Anlage ersichtlichen Zeitpunkten über eine sog. Tauschbörse liegt zudem eine Rechtsverletzung i.S.v. § 19a UrhG vor. Ein gewerbliches Ausmaß der Rechtsverletzung ist für einen Antrag nach § 101 Abs. 9 UrhG nicht erforderlich (BGH, Beschl. v. 19.04.2012 – I ZB 80/11 „Alles kann besser werden“)“
In diesem Beschluss spricht das Landgericht Köln von einer „Tauschbörse“ und geht nicht expliziert auf die Problematik eines Streaming-Portals ein. Der Pressesprecher des Landgerichts Köln spricht mittlerweile von einem Versehen. Jedoch bestätigte er das rechtmäßige Vorgehen beim Sammeln von IP-Adressen bei den Abmahnungen von Urmann & Collegen (U+C). Hier stellt sich die Frage, ob das Landgericht Köln bei den Streaming-Abmahnungen von Urmann & Collegen (U+C) getäuscht wurde.

Trotz des Beschlusses des Kölner Landgerichts für die Formulierung der Urmann & Collegen (U+C)- Abmahnungen gibt es noch keine richterliche Entscheidung eines deutschen Gerichts dazu. Das Thema „Streaming“ von Filmen im Internet ist noch nicht geklärt und es bedarf eines Urteils durch ein Gericht in Deutschland um Klarheit zu schaffen.

Mittlerweile ist der Antrag, die Anlagen und der Auskunftsbeschluss in einem Auskunftsverfahren von Daniel Sebastian als pdfs veröffentlicht worden, die die Voraussetzung für die Urmann & Collegen (U+C)-Abmahnungen wegen Streaming von Redtube-Daten waren. Es lässt sich die Vermutung aufstellen, dass diese nur kurz überflogen wurden, da Richter bekanntlich „wenig Zeit“ für eine „korrekte Recherche“ haben.

Rechteinhaber der Redtube-Videos ist eine Firma aus der Schweiz

Der Rechteinhaber der Filmdateien ist die Schweizer The Archiv AG, nur dazu gegründet wurde um Rechtsverletzungen im Internet durch Filesharing oder Streaming zu verfolgen. Auch ist fraglich, ob die Ermittlungssoftware GLADII 1.1.3 von itGuards In, die den den Hash-Wert, den digitalen Fingerabdruck in Netz, ermittelt haben soll, geeignet ist die Überwachung des Internetverkehrs zwischen einem Internet-User und einem seriösen Streaming-Portal zu überwachen bzw. beweissicher zu dokumentieren.

1.080,50 € Streitwert für einen Porno-Stream von Redtube

In den Urmann & Collegen (U+C)– Abmahnungen sollen die Internet-User wegen eines Streamings auf Redtube eine Forderung von 250 € zahlen. Der Streitwert beläuft sich auf 1.080,50 €. Haben User mehrere Dateien abgerufen wird dementsprechend mehr verlangt. Da das Portal Redtube mit kostenlosen Pornos wirbt, sind die Abmahnungen von Urmann & Collegen (U+C) wegen Redtube nicht verständlich.

Abmahnungen wegen Streaming von Redtube-Videos und der § 44 a UrhG

Laut dem § 44 a UrhrG sind „vorübergehende Vervielfältigungshandlungen, die flüchtig oder begleitend“ sind sowie „keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung haben“ für den Benutzer von Streamingportalen wie Redtube vielleicht als zulässig einzuordnen. Ob zukünftige Gerichtsentscheidungen infolge der jetzigen Abmahnwelle von Urmann & Collegen dieses Gesetz für die Nutzer von Streaming-Portalen interpretieren ist fraglich.

 

Info-Telefon: 0201 – 176 790

Informationen zu Abmahnungen, Filesharing und Urheberrecht:

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Filesharing-Abmahnung der Urmann & Collegen erhalten?

Die Urmann & Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, abgekürzt U+C, aus dem bayerischen Regensburg verschicken hauptsächlich im Auftrag der Porno-Industrie Abmahnungen wegen der Verletzung des Urheberrechts durch Filesharing. Es sind unter anderem die Film-Vertriebe Puzel Video, Magmafilm, John Thompson Production, Videorama, Venus Neue Medien, Tabu & Love Film, MP Media Products, 21 Sextury Video, DBM, Erotic Planet, Puaka, Updown Entertainment, Oftly Goldwin, Video Aktuell, Silwa, BB Video, INO, Concrete Jungle, Malibu Media bzw. Evil Angel, die von Urmann & Collegen wegen Verletzungen des Urheberrechts abgemahnt werden.

Prokino lässt durch Urmann & Collegen abmahnen

Der Verlag und Studio für Hörbuchproduktionen aus Marburg an der Lahn, die Koch Media GmbH aus Österreich, UBISOFT aus Düsseldorf, RTL Enterprises aus Köln mit dem Softwaretitel Einsatz in 4 Wänden sowie die Prokino Filmverleih GmbH aus München, die als Verleger für aktuelle Kinofilme wie zum Beispiel Venus im Pelz von Roman Polanski fungiert bzw. mit DVD oder Blu-ray Disc -Veröffentlichungen im Home Entertainment-Bereich tätig ist, sind jedoch namhafte Mandanten von Urmann & Collegen.

Abmahnungs-Streitwert von 25.000 Euro = Pauschalbeitrag von 650 Euro

Die Rechtsanwaltskanzlei Urmann & Collegen fordert in ihren Abmahnungen wegen Filesharing das unverzügliche Entfernen der illegal herunter geladenen Datei, die Abgabe einer straf bewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrags von pauschal 650 Euro pro illegal durch Filesharing erworbene Datei. Der Vergleichsbetrag in der Abmahnung von Urmann & Collegen ist anstatt des Schadensersatzes bzw. den Rechtanwaltskosten. Der Streitwert der Abmahnungen von Urmann & Collegen wegen der Verletzungen des Urheberrechts belaufen sich in einer Größenordnung von circa 25.000 Euro Laut § 97a Abs.2 UrhG ist dieser Streitwert in den Abmahnungen nicht anwendbar, da es sich um einen einfach gelagerten Fall bei dem Tatmotiv des Filesharing handelt.

 

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