Der Abmahnwahn nimmt kein Ende! Aktuell versendet die Kanzlei Waldorf Frommer für das Album „Chevelle – The North Corridor“ Abmahnungen im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH.
Was steht in der Abmahnung von Waldorf Frommer?
Immer wieder werfen abmahnende Kanzleien in Filesharing-Abmahnungen vor, dass beweissicher Urheberrechtsverletzungen über Filesharingplattformen oder Onlinetauschbörsen stattgefunden haben sollen.
Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH für das Werk „Chevelle -The North Corridor“ die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Abmahnkosten in Höhe von 915,00 EUR zu begleichen. Die Fristen sind wie immer sehr kurz gesetzt und demzufolge unbedingt zu beachten! Viele Betroffene geraten aber auch in Panik und handeln eventuell unüberlegt. Unsere Meinung lautet: Möglicherweise zielen Abmahnkanzleien darauf ab.
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