Abmahnung | Frances Ha | C-Law GbR

Für ihren Auftraggeber MFA+ Filmdistribution e. K. versenden die Anwälte von c-Law GbR Abmahnungen bezüglich Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing den an den vollständig in Schwarzweiß gedrehten Film Frances Ha. Der urheberrechtlich geschützte US-amerikanische Independentfilm Frances Ha soll mittels eines Peer-to-Peer-Netzwerkes (durch Filesharing) via Up-/Download im Internet herunter geladen und zur Verfügung gestellt worden sein. Der Vorgang des Uploads beim sogenannten Filesharing stellt die Grundlage für die Anfertigung der Abmahnung des Films Frances Ha dar. Der Filesharer bietet dadurch den urheberrechtlich geschützten Film Frances Ha weltweit über Landesgrenzen hinweg an.

950 Euro für das Filesharing des Vintage-Comedy-Films Frances Ha

Die Anwälte von c-Law GbR fordern für die Urheberrechtsverletzung des Vintage-Comedy-Films Frances Ha (siehe auch den Artikel der taz) die fristgerechte Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzbetrags von 950 Euro, wenn eine außergerichtliche Einigung mit der Rechteinhaberin MFA+ Filmdistribution e. K. und den Anwälten von c-Law aus Hamburg erzielt wird. Kommt keine außergerichtliche Einigung mit der Rechteinhaberin und den Anwälten von c-Law zustande, wird für das Filesharing des Films Frances Ha ein Gerichtsprozess möglich, der sehr teuer und aufwendig werden kann.

Info-Telefon: 0201 – 176 790

Informationen zu Abmahnung, Urheberrecht und Filesharing:

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Abmahnung | Evil Hatebreed | cLaw GbR

c-Law GbR, früher Schulenberg und Schenk, mahnen derzeitig den US-amerikanischen Horrorfilm Evil Hatebreed – Kill Katie Malone ab. Die Abmahnungen des Horrorfilm Evil Hatebreed hinsichtlich der Urheberrechtsverletzung durch Filesharing im Internet sind fast identisch mit den Schreiben der Kanzlei Schulenberg und Schenk. In der Abmahnung von c-Law GbR wird den abgemahnten Filesharer vorgeworfen, dass der urheberrechtlich geschützte Horrorfilm Evil Hatebreed mittel Filesharing (durch ein Peer-to-Peer-Netzwerk) via Up-/ Download im Internet herunter geladen und öffentlich zur Verfügung gestellt wurde.

Rechteinhaberin Savoy Film GmbH fordert 850 Euro Schadensersatz

Der Auftraggeber der Abmahnung von c-Law GbR, die Savoy Film GmbH, verlangt durch die Kanzlei c-Law GbR die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzbetrags von 850 Euro. Sollte die Unterlassungserklärung sowie der zu zahlende Geldbetrag nicht fristgerecht bei den Anwälten von c-Law GbR ankommen, wird ein langwieriger und teurer Gerichtsprozess wegen der Urheberrechtsverletzung am Horrorfilm Evil Hatebreed ins Auge gefasst.

Sollte die vorgefertigte Unterlassungserklärung, die der Abmahnung von c-Law GbR beiliegt, unterzeichnet werden. verpflichten Sie sich zur Zahlung des geforderten Pauschalbetrags von 850 Euro.

Info-Telefon: 0201 – 176 790

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