Für ihren Auftraggeber MFA+ Filmdistribution e. K. versenden die Anwälte von c-Law GbR Abmahnungen bezüglich Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing den an den vollständig in Schwarzweiß gedrehten Film Frances Ha. Der urheberrechtlich geschützte US-amerikanische Independentfilm Frances Ha soll mittels eines Peer-to-Peer-Netzwerkes (durch Filesharing) via Up-/Download im Internet herunter geladen und zur Verfügung gestellt worden sein. Der Vorgang des Uploads beim sogenannten Filesharing stellt die Grundlage für die Anfertigung der Abmahnung des Films Frances Ha dar. Der Filesharer bietet dadurch den urheberrechtlich geschützten Film Frances Ha weltweit über Landesgrenzen hinweg an.
950 Euro für das Filesharing des Vintage-Comedy-Films Frances Ha
Die Anwälte von c-Law GbR fordern für die Urheberrechtsverletzung des Vintage-Comedy-Films Frances Ha (siehe auch den Artikel der taz) die fristgerechte Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzbetrags von 950 Euro, wenn eine außergerichtliche Einigung mit der Rechteinhaberin MFA+ Filmdistribution e. K. und den Anwälten von c-Law aus Hamburg erzielt wird. Kommt keine außergerichtliche Einigung mit der Rechteinhaberin und den Anwälten von c-Law zustande, wird für das Filesharing des Films Frances Ha ein Gerichtsprozess möglich, der sehr teuer und aufwendig werden kann.
Info-Telefon: 0201 – 176 790
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