Mahnbescheid | Fareds | Bülles und Kindervater

Die Kanzlei Fareds verschickte 2013/2014 Abmahnungen wegen einer vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung bezüglich der rechtswidrigen Verbreitung eines Musiktitels. „DJ Antione – Bella Vita“ wurde laut der Abmahnung ohne Erlaubnis im Internet verbreitet – was die Rechteinhaber Frank Bülles und Jens Kindervater dazu animierte, die Rechtsanwälte von Fareds zu beauftragen.

Fareds mahnte zuvor unerlaubtes Filesharing ab

Ein durch ein Amtsgericht zugestellter Mahnbescheid liegt die Abmahnung der Kanzlei Fareds aus dem Jahr 2013/2014 zugrunde. Die damalige Abmahnung wegen eines Verstoßes gegen das Urheberrecht beinhaltete den Vorwurf, dass das rechtlich geschützte Musikwerk „DJ Antione – Bella Vita“ im Rahmen der Datei „VA – Dance Fiesta Vol.7 (2013) für Dritte zum Download bereit gestellt wurde – ohne Genehmigung der Rechteinhaber Bülles und Kindervater. So war die genannte Datei laut der Abmahnung auf einer Internettauschbörse anderen Nutzern kostenlos angeboten worden.

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