Abmahnung | Black Sails | WeSaveYourCopyrights

Aktuell liegt dem Verbraucherdienst e.V. eine Abmahnung von der Frankfurter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH WeSaveYourCopyrights vor. Es handelt sich um eine Episode der US-Serie „Black Sails“; eine von Michael Bay produzierte Piratenserie.

Black Sails: Abgemahnt wegen Filesharing

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, eine Episode der Serie „Blacks Sails“ via Filesharing im Internet verbreitet zu haben. Genau genommen handelt es sich um die fünfte Episode der zweiten Staffel mit der römischen Nummernbezeichnung „XIII“. Die Abenteuerserie wird von dem namhaften Blockbuster-Regisseur Michael Bay produziert und schildert die Vorgeschichte zum Literaturklassiker „Die Schatzinsel“. In Deutschland wurde die TV-Serie erstmalig im April 2014 auf ProSieben Fun ausgestrahlt; wenig später folgte die Free-TV Premiere im Juli 2014 auf ProSieben.

Rechteinhaber ist laut der Abmahnung die Crystalis Entertainment UG, vertreten durch WeSaveYourCopyrights aus Frankfurt am Main. Es wird laut dem Abmahnschreiben Filesharing vorgeworfen. Der Abgemahnte soll eine Internettauschbörse genutzt haben, um eine dementsprechende Torrent-Datei der TV-Episode nicht nur herunterzuladen, sondern auch für andere Internetnutzer zum Download bereitzustellen. Dieser Vorgang wurde mit einer entsprechenden Software von der Exicio GmbH unter der Verwendung der Ermittungssoftware NARS dokumentiert.

Was wird in einer Abmahnung für Black Sails verlangt?

WeSaveYourCopyRights verlangt in der vorliegenden Abmahnung wegen Filesharing insgesamt 1315 EUR. Zusammengesetzt ist der Betrag aus Rechtsanwaltskosten (865 EUR) und Schadenersatz (450 EUR). Zusätzlich sind als Anlage eine vorformulierte Unterlassungserklärung (Hier „Unterlassungsvertrag“) und ein Vergleichsangebot. Dieser Vergleich zwischen Schuldner und dem Gläubiger Crystalis Entertainment UG wird mit einem Betrag in der Höhe von 850 EUR angegeben. Mit Zahlung dieses Vergleichs sind laut Abmahnung „sämtliche Aufwendungsersatzsansprüche von Gläubiger aus der gegenständlichen Rechtsverletzung (…) sowie Schadenersatzansprüche und Ankunftsansprüche wegen vorgenannter Rechtsverletzung vollumfänglich abgegolten.“

TV-Serien: Abmahnung droht beim Download einer Staffel

Aktuell sind TV-Serien wie „The Walking Dead“ und „Arrow“ teilweise erfolgreicher als mancher Hollywood Blockbuster. US-Serien sind auch in Deutschland sehr erfolgreich – egal, ob im Free TV oder per Netflix oder Amazon Prime. Kein Wunder also, dass ungeduldige Serienfans nicht jede Woche auf die aktuelle Folge ihrer Lieblingsserie warten wollen und stattdessen im Internet suchen. Auf Tauschbörsen werden sie häufig fündig; oft findet man direkt nach Serienstart die komplette Staffel zum Download bereit. Doch genau da laufen Tauschbörsennutzer, eine Abmahnung wegen Filesharing zu erhalten. Ein Download und ein Upload einer Filmdatei ist eine Verletzung der Urheberrechts und somit illegal.

Allgemeine Informationen zu Filesharing, Abmahnung und Urheberrechtsverletzung unter

Info-Telefon: 0201 – 176 790