Der Abmahnwahn geht weiter ! Heute berichten wir über eine Abmahnung der Kanzlei CSR Rechtsanwälte für „Best of British“ (Pornofilm).
Was wird gefordert in der Abmahnung für „Best of British“
Die Kanzlei CSR fordert im Auftrag der Private Media Group Limited aus Dublin für die unerlaubte Verbreitung des Pornofilms „Best of British“ die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und anfallende Abmahnkosten in Höhe von 600,00 EUR zu begleichen.
Was soll man machen, wenn ein Betroffener ein derartige Abmahnung mit dem Vorwurf , dass er über seinen Internetanschluss Anschluss über eine Internettauschbörse einen Pornofilm anderen Nutzern zum Download angeboten haben soll? Viele Abgemahnte zahlen aus Schamgefühl!
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