CSR Rechtsanwaltskanzlei 2021: Filesharing-Abmahnung „Turning Nympho“

Eine Verbraucherin meldete sich bei uns, da sie eine Abmahnung von der CSR Kanzlei im Briefkasten vorfand. Im Auftrag der Firma PMG Entertainment Ltd. wird abgemahnt, weil ein rechtlich geschützter Film online bereitgestellt wurde. Über 800 EUR sollen von der Anschlussinhaberin gezahlt werden.

Filesharing: CSR Rechtsanwaltskanzlei aus Karlsruhe mahnt ab

Trotz der großen Präsenz von Streaming-Diensten ist Filesharing noch nicht tot. Es werden zahlreiche Filme, Serien und Musikstücke über sogenannte P2P Netzwerke (Peer to Peer, BitTorrent) zum Download angeboten. Dieses Verbreiten ist ohne Genehmigung des Rechteinhabers nicht erlaubt, ein rechtswidriges Teilen im Netz kann abgemahnt werden.

Besonders unangenehm könnte es unter Umständen sein, wenn es um ein explizites Thema geht: um Pornofilme. Die Firma PMG Entertainment (Dublin) beauftragte die CSR Rechtsanwaltskanzlei, um Rechtsverstöße gegen das Urheberrecht zu verfolgen. Das bedeutet letztendlich: es kann in einer kostspieligen Filesharing-Abmahnung enden.

Porno-Abmahnung: Es sollen 815 EUR gezahlt werden

Es soll der Film „Turning Nympho“ im Netz verbreitet worden sein. Laut der Abmahnung der CSR-Rechtsanwaltskanzlei gilt der/die AnschlussinhaberIn für diese Urheberrechtsverletzung als verantwortlich. Damit haftet er bzw. sie auf Unterlassung, Schadensersatz und auf Ersatz der Kosten der Rechtsverfolgung.

Die CSR-Rechtsanwaltskanzlei verlangen die Abgabe einer Unterlassungserklärung, die unterschrieben zurückgesandt werden soll. Die Angelegenheit soll außergerichtlich geklärt werden, aus diesem Grund wird die Zahlung einer Summe in Höhe von 815 EUR gefordert. Der Betrag setzt sich aus Schadensersatz und Aufwendungsersatz zusammen.

Abgemahnt – Wie sollten Betroffene reagieren?

Wie bereits beschrieben schlägt der Rechtsanwalt der CSR-Rechtsanwaltskanzlei, Christoph Schmietenknop, dem Abgemahnten mit der Filesharing-Abmahnung die Zahlung eines Vergleichsbetrags vor, um die unter Umständen unangenehme Angelegenheit außergerichtlich abzuschließen. Der Betrag hätte eine Höhe von 835,00 EUR für das Bereitstellen des Films „Turning Nympho“ über Online-Tauschbörsen.

In jedem Fall gilt: Betroffene sollten eine Abmahnung durch CSR-Rechtsanwaltskanzlei ernst nehmen und nicht ignorieren! Andernfalls drohen weitere Folgen und somit noch mehr Kosten für den Abgemahnten.

  • prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
  • zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
  • unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung die strafbewehrte Unterlassungserklärung

Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Rechtsanwälte wie die CSR-Rechtsanwaltskanzlei abwehren.

Kontakt mit Verbraucherdienst

Haben Sie auch eine Abmahnung von CSR-Rechtsanwaltskanzlei wegen der unerlaubten Verbreitung eines rechtlich geschützten Filmwerks erhalten? Für weitere allgemeine Informationen nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten!

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unter:
0201-176 790

oder via E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

CSR Rechtsanwaltskanzlei 2021: Filesharing-Abmahnung „The Best Of Ava Dalush“

Die CSR Kanzlei mahnte im Auftrag der Firma PMG Entertainment Ltd. ein Mitglied unseres Vereins ab, weil dieser einen rechtlich geschützten Film im Netz verbreitet haben soll. Es wird die Zahlung einer hohen Summe von über 800 EUR für die Urheberrechtsverletzung verlangt. Wie sollten sich Empfänger einer Abmahnung verhalten?

Filesharing: CSR Rechtsanwaltskanzlei, Karlsruhe mahnt ab

Der Schock ist groß, sobald eine Abmahnung im Briefkasten landet. Besonders unangenehm könnte es unter Umständen sein, wenn es um ein explizites Thema geht: um Pornofilme. Die Firma PMG Entertainment (Dublin) hat die Rechte an dem Filmwerk „The Best Of Ava Dalush“, ein Film der Erwachsenenunterhaltung.

Der Anschlussinhaber und Empfänger der Filesharing-Abmahnung soll über seinen Internetzugang den genannten Film im P2P-Netzwerk „BitTorrent“ zum Download angeboten haben. Mit einer Spezialsoftware soll die dementsprechende IP und der Provider dokumentiert worden sein. Die Folge: der Anschluss soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen und alle Kopien des genannten Werkes unverzüglich zu löschen.

PMG Entertaintment: Es sollen 815 EUR gezahlt werden

Der abgemahnte Anschlussinhaber kommt laut der Abmahnung durch CSR-Rechtsanwaltskanzlei als Täter für eine Urheberrechtsverletzung in Betracht. Damit haftet er auf Unterlassung, Schadensersatz und auf Ersatz der Kosten der Rechtsverfolgung.

Aus diesem Grund verlangt CSR-Rechtsanwaltskanzlei die Abgabe einer Unterlassungserklärung, die bereits vorgefertigt beigefügt wurde. Darüber hinaus wird die Summe von 815 EUR gefordert. Der Betrag setzt sich aus unterschiedlichen Posten wie Schadensersatz und Aufwendungsersatz zusammen. Mit der Zahlung des Betrages soll die Angelegenheit außergerichtlich beigelegt werden.

Abgemahnt – Wie sollten Betroffene reagieren?

Der Rechtsanwalt der CSR-Rechtsanwaltskanzlei, Christoph Schmietenknop, schlägt dem Abgemahnten die Zahlung eines Vergleichsbetrags vor, um die unter Umständen unangenehme Angelegenheit außergerichtlich abzuschließen. Der Betrag hätte eine Höhe von 835,00 EUR für das Bereitstellen des Films über Online-Tauschbörsen.

In jedem Fall gilt: Betroffene sollten eine Abmahnung durch CSR-Rechtsanwaltskanzlei ernst nehmen und nicht ignorieren! Andernfalls drohen weitere Folgen und somit noch mehr Kosten für den Abgemahnten.

  • prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
  • zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
  • unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung die strafbewehrte Unterlassungserklärung

Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Rechtsanwälte wie die CSR-Rechtsanwaltskanzlei abwehren.

Kontakt mit VerbraucherDienst

Haben Sie auch eine Abmahnung von CSR-Rechtsanwaltskanzlei wegen der unerlaubten Verbreitung eines rechtlich geschützten Filmwerks erhalten? Für weitere allgemeine Informationen nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten!

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oder via E-Mail:
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CSR Rechtsanwaltskanzlei 2021: Filesharing-Abmahnung „Private Driver“

Auch 2021 sollen Abmahnungen aufgrund einer Urheberrechtsverletzung durch die CSR Rechtsanwaltskanzlei erfolgen. Aktuell liegt uns durch ein Mitglied ein neues Abmahnschreiben vor. Im Auftrag der PMG Entertainment Ltd. wird dem Mitglied vorgeworfen, dass er einen rechtlich geschützten Pornofilm über seinen Internetzugang öffentlich zum Download angeboten haben soll. Wie sollten sich Betroffene in so einem Fall verhalten?

PMG Entertainment Ltd: Pornofilm-Filesharing kann teuer werden.

Eine Abmahnung zu erhalten kann unter Umständen einen Schock auslösen. Weitaus negativer könnte eine solche Erfahrung sein, wenn es um die Thematik Pornofilme handelt. In einer aktuellen Abmahnung durch die Kanzlei CSR-Rechtsanwaltskanzlei aus Karlsruhe dem Anschlussinhaber vorgeworfen, einen bestimmten Titel öffentlich zum Download angeboten zu haben. Über den Internetzugang des Abgemahnten soll via Bittorrent der Film „Private Driver“ ohne Erlaubnis verbreitet worden sein. Die Rechte liegen laut der Abmahnung bei der PMG Entertainment Ltd. mit Sitz in Dublin.

Folgen einer abgegeben Unterlassungserklärung

Der abgemahnte Anschlussinhaber kommt laut der Abmahnung durch CSR-Rechtsanwaltskanzlei als Täter für eine Urheberrechtsverletzung in Betracht. Damit haftet er auf Unterlassung, Schadensersatz und auf Ersatz der Kosten der Rechtsverfolgung.

Aus diesem Grund verlangt CSR-Rechtsanwaltskanzlei die Abgabe einer Unterlassungserklärung, die bereits vorgefertigt beigefügt wurde. Mit der dieser Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung verpflichtet sich der Abgemahnte für den Fall einer Zuwiderhandlung eine hohe Vertragsstrafe zu zahlen. Dies wäre der Fall, wenn die genannten Filme erneut über Internettauschbörsen (BitTorrent, P2P) komplett oder in Teilen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Abgemahnt – Wie sollten Betroffene reagieren?

Der Rechtsanwalt der CSR-Rechtsanwaltskanzlei, Christoph Schmietenknop, schlägt dem Abgemahnten die Zahlung eines Vergleichsbetrags vor, um die unter Umständen unangenehme Angelegenheit außergerichtlich abzuschließen. Der Betrag hätte eine Höhe von 835,00 EUR für das Bereitstellen des Films über Online-Tauschbörsen.

In jedem Fall gilt: Betroffene sollten eine Abmahnung durch CSR-Rechtsanwaltskanzlei ernst nehmen und nicht ignorieren! Andernfalls drohen weitere Folgen und somit noch mehr Kosten für den Abgemahnten.

  • prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
  • zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
  • unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung die strafbewehrte Unterlassungserklärung

Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Rechtsanwälte wie die CSR-Rechtsanwaltskanzlei abwehren.

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Haben Sie auch eine Abmahnung von CSR-Rechtsanwaltskanzlei wegen der unerlaubten Verbreitung eines rechtlich geschützten Filmwerks erhalten? Für weitere allgemeine Informationen nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten!

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unter:
0201-176 790

oder via E-Mail:
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Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
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Frommer Legal Abmahnung 2021: It Chapter Two (Es Kapitel 2)

Frommer Legal (ehemals Waldorf Frommer) aus München mahnt weiterhin das unerlaubte Teilen von urheberrechtlich geschütztem Werken ab. Die Fortsetzung des King-Klassikers „ES“, It Chapter Two, soll laut eines vorliegenden Abmahnschreibens ohne Erlaubnis im Internet verbreitet worden sein.

Urheberrechtsverletzung betreff. des Films „It Chapter Two (Es Kapitel 2)“

Im Auftrag der Rechteinhaberin Warner Bros. Entertainment Inc. wurde eine Urheberrechtsverletzung an dem Horrorfilm „It Chapter Two“ abgemahnt. Der deutsche Titel des Filmwerks lautet „Es Kapitel 2“ und stellt die Fortsetzung der Neuauflage des Stephen King Klassikers dar. Das Jahr der Veröffentlichung war 2019; die Verfilmung des Stoffs war nicht nur für Freunde des Gruselfilms interessant.

Abgemahnt: Wurde ein Filesharing-Programm benutzt?

Der abgemahnte Verbraucher äußerte sich zu den Umständen. Er schrieb: „Zu den betreffenden Zeitpunkten und auch davor oder danach wurde von uns, mir und meiner Partnerin, über den aktuellen Internetanschluss  weder willent- noch wissentlich ein Filesharing-Programm genutzt.“

Was verlangen die Rechtsanwälte von Frommer Legal?

In der vorliegenden Abmahnung unterbreitet die Kanzlei Frommer Legal die Möglichkeit, die Angelegenheit außergerichtlich zu regeln. Zu diesem Zweck soll ein Betrag von 935,80 EUR gezahlt werden. Darüber hinaus wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung verlangt. Die Abgabe bzw. die Zahlung muss innerhalb einer kurz gesetzten Frist erfolgen.

Sollte EmpfängerInnen einer Abmahnung aufgrund einer Urheberrechtsverletzung jedoch nicht innerhalb der Fristen reagieren, so wird der Mandantschaft Warner Bros. Entertainment Inc. empfohlen, weitere gerichtliche Schritte zu unternehmen.

Wie sollte man auf eine Abmahnung von Frommer Legal reagieren?

Grundlegend gibt es folgende Hinweise zu beachten:

  • prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
  • zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
  • unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung die strafbewehrte Unterlassungserklärung

Eine Abmahnung von Frommer Legal kann unter Umständen erst einmal ein Schock darstellen, da man sich unter Umständen nicht einmal bewusst war, das ein Download von urheberrechtlich geschützten Material kostspielige Folgen haben kann. Ob der Anschlussinhaber tatsächlich als Täter oder Störer in Frage kommt, sollte durch einen Anwalt geklärt werden. Eine Beratung ist für Mitglieder von Verbraucherdienst möglich. Unsere Mitglieder konnten mit der Unterstützung unserer angeschlossenen Rechtsanwälte zahlreiche erfolgreiche Urteile erstreiten. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Kontakt mit Verbraucherdienst

Haben Sie eine Abmahnung von Frommer Legal erhalten oder Fragen zum Thema Urheberrecht? Für weitere allgemeine Informationen nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten!

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unter:

0201-176 790

oder via E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Frommer Legal Abmahnung 2021: Godzilla vs. Kong

Die Rechtsanwälte von Frommer Legal (ehemals Waldorf Frommer) aus München sind bekannt für Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen. Aktuell wurde uns von einem Verbraucher ein Abmahnschreiben präsentiert, in dem ihm das unerlaubte Teilen eines urheberrechtlich geschützten Filmes vorgeworfen wird. Es handelt sich hierbei um den Kassenschlager Godzilla vs. Kong.

Godzilla vs. Kong soll im Internet geteilt worden sein

Riesenechse gegen Riesenaffe, dieser Film ließ vor kurzem keinen Stein auf dem anderen. Kein Wunder also, dass Godzilla vs. Kong sich auch im Netz großer Beliebtheit erfreute und leider auch den Weg in Tauschbörsen fand.

Im Auftrag der Rechteinhaberin Warner Bros. Entertainment Inc. werden  Urheberrechtsverletzung an „Godzilla vs. Kong“ abgemahnt. Genauer gesagt bedeutet dies, dass jene Anschlussinhaber kontaktiert und zur Zahlung aufgefordert werden, über deren Internetzugang das rechtswidrige Teilen stattgefunden haben soll.

Abgemahnt: Wurde tatsächlich Filesharing betrieben?

Ein betroffener Verbraucher meldete sich gegenüber zu Wort. Er schreibt: „Wir hatten Besuch und unser Sohn mit Freunden haben einen Film angeschaut, von dem wir keine Ahnung hatten. Jetzt ist eine Abmahnung gekommen – in Höhe von 935,80“

Wie bereits geschrieben, wird bei einer vermuteten Urheberrechtsverletzung der/die AnschlussinhaberIn als verantwortliche Person kontaktiert.

Was verlangen die Rechtsanwälte von Frommer Legal?

Auch bei dieser Abmahnung wirft die Kanzlei Frommer Legal aus München dem Anschlussinhaber eine Urheberrechtsverletzung vor, die außergerichtlich geregelt werden kann. Zu diesem Zweck soll ein Betrag von 935,80 EUR gezahlt werden, der sich aus unterschiedlichen Kostenpunkt wie Schadensersatzanspruch und Unterlassungsanspruch zusammensetzt. Darüber hinaus wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung innerhalb einer Frist verlangt.

Sollte EmpfängerInnen einer Abmahnung aufgrund einer Urheberrechtsverletzung jedoch nicht innerhalb der Fristen reagieren, so wird der Mandantschaft Warner Bros. Entertainment Inc. empfohlen, weitere gerichtliche Schritte zu unternehmen.

Wie sollte man auf eine Abmahnung von Frommer Legal reagieren?

Grundlegend gibt es folgende Hinweise zu beachten:

  • prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
  • zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
  • unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung die strafbewehrte Unterlassungserklärung

Eine Abmahnung von Frommer Legal kann unter Umständen erst einmal ein Schock darstellen, da man sich unter Umständen nicht einmal bewusst war, das ein Download von urheberrechtlich geschützten Material kostspielige Folgen haben kann.

Ob der Anschlussinhaber tatsächlich als Täter oder Störer in Frage kommt, sollte durch einen Anwalt geklärt werden. Eine Beratung ist für Mitglieder von Verbraucherdienst möglich. Unsere Mitglieder konnten mit der Unterstützung unserer angeschlossenen Rechtsanwälte zahlreiche erfolgreiche Urteile erstreiten. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

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Haben Sie eine Abmahnung von Frommer Legal erhalten oder Fragen zum Thema Urheberrecht? Für weitere allgemeine Informationen nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten!

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Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.