Conjuring 2 | Abmahnung 2016 | Waldorf Frommer

Im Auftrag der Warner Bros Entertainment GmbH verschickt die Kanzlei Waldorf Frommer aus München Abmahnungen wegen Filesharing. So wird in den Abmahnschreiben dem Empfänger vorgeworfen, den Horrorfilm „Conjuring 2“ unerlaubt im Internet verbreitet zu haben.

Waldorf Frommer mahnt unerlaubte Verbreitung ab

Horrorfilme gehören zu den populärsten Filmgenres und werden leider häufig rechtswidrig in P2P Netzwerken und auf Onlinetauschbörsen getauscht – via Filesharing. Die Folge kann eine kostspielige Abmahnung sein.

So auch in der Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film „Conjuring 2“ (OT: „The Conjuring 2“, 2016), die durch die Münchner Rechtsanwälte der Kanzlei Waldorf Frommer verschickt wird. Im Auftrag der Rechteinhaberin Warner Bros Entertainment GmbH werden jene Anschlussinhaber abgemahnt, über deren Internetzugang die Urheberrechtsverletzung beweissicher dokumentiert werden konnte.
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Chevelle -The North Corridor | Abmahnung 2016 | Waldorf Frommer

Der Abmahnwahn nimmt kein Ende! Aktuell versendet die Kanzlei Waldorf Frommer für das Album „Chevelle – The North Corridor“ Abmahnungen im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH.

Was steht in der Abmahnung von Waldorf Frommer?

Immer wieder werfen abmahnende Kanzleien in Filesharing-Abmahnungen vor, dass beweissicher Urheberrechtsverletzungen über Filesharingplattformen oder Onlinetauschbörsen stattgefunden haben sollen.

Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH für das Werk „Chevelle -The North Corridor“ die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Abmahnkosten in Höhe von 915,00 EUR zu begleichen. Die Fristen sind wie immer sehr kurz gesetzt und demzufolge unbedingt zu beachten! Viele Betroffene geraten aber auch in Panik und handeln eventuell unüberlegt. Unsere Meinung lautet: Möglicherweise zielen Abmahnkanzleien darauf ab.
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Abmahnung 2016 | CSR Rechtsanwälte | Best of British

Der Abmahnwahn geht weiter ! Heute berichten wir über eine Abmahnung der Kanzlei CSR Rechtsanwälte für „Best of British“ (Pornofilm).

Was wird gefordert in der Abmahnung für „Best of British“

Die Kanzlei CSR fordert im Auftrag der Private Media Group Limited aus Dublin für die unerlaubte Verbreitung  des Pornofilms „Best of British“ die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und anfallende Abmahnkosten in Höhe von 600,00 EUR zu begleichen.

Was soll man machen, wenn ein Betroffener ein derartige Abmahnung mit dem Vorwurf , dass er über seinen Internetanschluss Anschluss über eine Internettauschbörse einen Pornofilm anderen Nutzern zum Download angeboten haben soll? Viele Abgemahnte zahlen aus Schamgefühl!
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Independence Day: Wiederkehr | Abmahnung 2016 | Waldorf Frommer

Es dauerte 20 Jahre, bis die Aliens aus dem Kassenknüller von Roland Emmerich erneut die Erde bedrohen. In „Independence Day: Wiederkehr“ ist die Menschheit jedoch vorbereitet. Doch sind sie auch auf eine Abmahnung durch Waldorf Frommer vorbereitet?

Waldorf Frommer mahnt Filesharing für Twentieth Century Fox GmbH ab

Waldorf Frommer ist eine Kanzlei aus München, die einen Schwerpunkt auf Abmahnungen wegen Filesharing gelegt hat.So vertritt sie unter anderem die Mandantin Twentieth Century Fox GmbH, um Verstöße gegen geltendes Urheberrecht abzumahnen. Empfängern einer Abmahnung durch Waldorf Frommer wird vorgeworfen, dass Filmwerk „Independence Day: Wiederkehr“ unerlaubt im Internet verbreitet zu haben. In der Regel wird bei einem solchen Rechtsverstoß der Anschlussinhaber für das rechtswidrige Filesharing verantwortlich gemacht.
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Easy Love | Here for you | Abmahnung 2016 | Daniel Sebastian

Im Auftrag der DigiRights Administration GmbH wird weiterhin das unerlaubte Verbreiten von populären Musikstücken von Rechtsanwalt Daniel Sebastian. Von Abgemahnten wird neben der Zahlung von Abmahnkosten auch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert.

Sigala – Easy Love Abmahnung

„ABC is easy … it’s like counting up to three“ heißt in dem Song „Easy Love“. Es ist die Debütsingle der britischen Interpretin Sigala und wurde September 2015 als digitaler Download veröffentlicht. Die DigiRights Administration GmbH ist die Rechteinhaberin über diesen Titel und beauftragte RA Daniel Sebastian mit der Abmahnung von Anschlussinhabern, über deren Internetzugang „Sigala – Easy Love“ rechtswidrig zur Verfügung gestellt wurde. Dies soll im Internet auf sogenannten Filesharing- Netzwerken geschehen sein.
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