Abmahnung | 2 Broke Girls | Arrow | Supernatural

TV-Serien wie „The Simpsons“ und „How I Met Your Mother“ erfreuen sich großer Beliebtheit – sei es im Free-TV oder auf DVD und Blu-ray. Doch auch im Netz tummeln sich zahlreiche Episoden diverser Erfolgsserien auf Tauschbörsen. Via Filesharing ist es möglich, sich komplette Folgen kostenlos anzusehen. Eine Verletzung des Urheberrechts mit kostspieligen Folgen.

Filesharing: Teilen von TV-Serien im Netz ist illegal

Filesharing, das kostenlose Teilen von Dateien im Internet, ist gerade für Serienfreunde eine Option mit eventuellen Folgen. Sollte eine Episode verpasst werden, ist es möglich, sich die dementsprechende Datei auf Tauschbörsen herunterzuladen. Auch bei Ungeduld bis zur nächsten Folge im Free-TV kann eine Tauschbörse unter Umständen alle Folgen einer Serie komplett als Download anbieten. Dieser Vorgang, das Teilen von urheberrechtlich geschütztem Material, ist illegal und wird von Kanzleien wie Waldorf Frommer abgemahnt. In einer uns vorliegenden Abmahnung der Kanzlei aus München werden folgende Serien und TV-Folgen genannt:

• 2 Broke Girls – And The Fat Cat
• 2 Broke Girls – And The High Hook-Up
• Arrow – Suicidal Tendencies
• Supernatural – Book Of The Damned
• Supernatural – Inside Man

Waldorf Frommer Abmahnung: TV Serien werden abgemahnt

Die Rechte an den Serien „2 Broke Girls“, „Arrow“ und „Supernatural“ liegen bei Warner Bros. Entertainment GmbH, die von der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer vertreten werden. Der vorliegenden Abmahnung ist ein Ermittlungsdatensatz beigelegt, der dem Abgemahnten genau auflistet, wann die Dateien im Internet verbreitet wurden. Dort sind neben der genauen Uhrzeit auch die die dementsprechende IP-Adresse vermerkt, die beim beim Provider im Rahmen des zivilrechtlichen Auskunftsverfahren erfragt wurde. Mit Hilfe dieser IP Adresse ist der Anschlussinhaber ermittelbar.

Waldorf Frommer hat zudem eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung beigelegt. Die muss neben einer fristgerechten Zahlung der Forderung von insgesamt 1.756,30 EUR – zusammengesetzt aus Schadenersatz und Aufwendungsersatz – zurückgesandt werden.

Weitere Informationen zu Filesharing, Urheberrecht und Abmahnungen:

Info-Telefon: 0201 – 176 790

Abmahnung | 2 Broke Girls | Waldorf Frommer

Und wieder erreichte dem Verbraucherdienst e.V. aus Essen eine Abmahnung eines Mitglieds im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH. Dieses Mal wird die US-Serie 2 Broke Girls abgemahnt. Ein Abmahnschreiben für die Fernsehfolge And The New Lease on Life (Season 3, Episode 22) liegt dem Verein vor. Der Abgemahnte hatte sich diese Episode nicht im Free-TV (ProSieben) angesehen, sondern rechtswidrig via Tauschbörsen-Software auf dem Computer herunter geladen. Dabei soll eine unerlaubte Vervielfältigung als auch eine öffentliche Zugänglichmachung des geschützten Inhalts stattgefunden haben.

Riskieren Sie keinen Gerichtsprozess für 2 Broke Girls

519,50 Euro kostet bei der Kanzlei Waldorf Frommer die Rechtsverletzung an einer Episode der Sitcom 2 Broke Girls, die auch von dem Abgemahnten gelöscht werden soll. Ebenfalls wird in der Abmahnung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung eingefordert. Das Abmahnschreiben ist mit einer kurzen Fristsetzung versehen. Wird diese nicht eingehalten droht Waldorf Frommer mit einem aufwendigen und kostspieligen Gerichtsprozess. Denn laut dem Schreiben besitze die Rechteinhaberin die ausschließlichen Verwertungsrechte an den Episoden der US-Sitcom 2 Broke Girls. Aus diesem Grund könnten Ansprüche auf Schadensersatz, Rechtsanwaltskosten und Unterlassung gegenüber dem Abgemahnten geltend gemacht werden.

Info-Telefon: 0201 – 176 790

Informationen zu Abmahnung, Urheberrecht und Filesharing:

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