Abmahnung | The Expendables 3 | Sasse & Partner

800 Euro verlangt Sasse & Partner für The Expendables 3

Unser Mitglied Herr A. aus K. habe laut dem Schreiben von der Hamburger Kanzlei (vom 02.03.2015) den Actionstreifen The Expendables 3 mit den alternden Actionstars Sylvester Stallone und Arnold Schwarzenegger rechtswidrig aus dem Internet herunter geladen. Dabei sei es laut den Rechtsanwälten von Sasse & Partner zu einer unerlaubten Vervielfältigung gekommen. Bis zum 16.03.2015 soll unser Mitglied Herr A. einen Vergleichsbetrag über 800 Euro sowie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.

Auch eine Abmahnung für The Expendables 3 in Ihrer Post gefunden?

Lag in Ihrer Post auch ein Abmahnschreiben von Sasse & Partner? Sollen Sie ebenso 800 Euro wegen der angeblichen Rechtsverletzung des Actionfilms The Expendables 3 überweisen? Sollen auch Sie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung an Sasse & Partner abgegeben?

Splendid Film GmbH erwarb am 06.03.2015 die Rechte für Deutschland

Laut dem Abmahnschreiben von Sasse & Partner habe die Splendid Film GmbH (Köln) am 06.03.2013 die Nutzungs- und Auswertungsrechte für den Actionfilm The Expendables 3 von der Filmfirma Nu Image, Inc. (Los Angeles) erworben. Die von der Splendid Film GmbH erworbenen Rechte würden für das „Geschäftsgebiet Deutschland“ gelten. Die Nu Image, Inc soll laut der vorliegenden Abmahnung die oben erwähnten Rechte an den Film The Expendables 3 von der Produktionsfirma EX3 Productions, Inc. erworben haben.

Guardeley Ltd. ermittelte die Urheberrechtsverletzung an The Expendables 3

Die deutsche Rechteinhaberin Splendid Film GmbH habe somit alle Rechte bezüglich des Actionfilms inne. Aus diesem Grund habe die Rechteinhaberin aus Köln die Guardeley Ltd. beauftragt, die die Urheberrechtsverletzung von Herrn A. an dem Film The Expendables 3 ermittelte und anschließend beweissicher dokumentierte. Diese ermittelten Daten dienten anschließend zur Anfertigung des Abmahnschreibens durch Sasse & Partner. Die ermittelten Daten (unter anderen der Hash-Wert und die IP-Adresse) seien laut dem Abmahnschreiben der eigentliche Beweis für die angeblich begangene Urheberrechtsverletzung an dem Spielfilm.

Eigentliche Gesamtforderung beträgt 1.470,18 Euro für The Expendables 3

Bei der Forderung über 800 Euro für das wüste Ballerkino The Expendables 3 handelt es sich lediglich um ein Vergleichsangebot um einen Gerichtsprozess zu vermeiden. Da die Kanzlei Sasse & Partner mit der vorliegenden Abmahnung eine außergerichtliche Einigung mit dem Abgemahnten sucht, ist die Gesamtforderung wegen der Urheberrechtsverletzung in Wirklichkeit viel höher. Die Gesamtforderungen würden sich laut dem Abmahnschreiben auf 1.470,18 Euro belaufen. Allein der geforderte Aufwendungsersatz (die Rechtsanwaltskosten) beträgt 970,18 Euro. Stolze 500 Euro werden alleine schon für den Schadensersatz an dem Actionstreifen The Expendables 3 verlangt.

14,99 Euro kostet The Expendables 3 bei Amazon!

Das ist ein sehr hoher Geldbetrag für The Expendables 3, den US-amerikanischen Ensemble-Film aus dem Jahr 2014 mit den Action-Veteranen um Arnie und Sly sowie Mel Gibson als Fiesling. Wäre der Film allerdings auf legalem Wege erworben worden, wäre dies viel preiswerter gewesen! Bei Amazon kostet zum Beispiel der Spielfilm als eine legale Blu ray-Disc „nur“ 14,99 Euro (Stand 11.03.2015). Und vor allem darf der Käufer der legalen Version den Actionfilm immer und überall abspielen und natürlich behalten. Vor allem hätte der legale Käufer keinen unnötigen Stress mit der einer Abmahnung von Sasse & Partner gehabt! Ebenfalls hätte der ehrliche Käufer eine um zehn Minuten längere Blu ray-Version mit einem „Extended Director’s Cut“ in „Dolby Atmos“ erworben. Bei einem Abmahnschreiben von Sasse & Partner muss auf jeden Fall der herunter geladene Filmtitel von der Festplatte gelöscht werden, sofern dieser nicht mittels des Streaming-Portals Popcorn Time angeschaut wurde.

Info-Telefon: 0201 – 176 790

 

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Abmahnung | Senator Film Verleih GmbH | Sasse & Partner

Die Kanzlei Sasse & Partner (Berlin-Hamburg-München) verschickt regelmäßig Filesharing-Abmahnungen im Auftrag der Senator Film Verleih GmbH. Dabei soll jeweils ein urheberrechtlich geschützter Spielfilm von der Rechteinhaberin Senator Film Verleih GmbH aus dem Internet unerlaubt herunter geladen worden sein. Eine öffentliche Zugänglichmachung sowie eine rechtswidrige Verbreitung haben im Netz via Tauschbörsen-Software statt gefunden. Die Senator Film GmbH habe ebenfalls Ansprüche auf Schadensersatz, Unterlassung sowie auf Ersatz von Rechtsanwaltsgebühren.

Etliche Sasse & Partner-Abmahnungen schon vom Verbraucherdienst e.V. abgewehrt

Die Kanzlei Sasse & Partner mahnte in der letzten Zeit etliche Urheberrechtsverletzungen wegen Filesharing ab, deren ausschließlichen Verwertungsrechte die Senator Film Verleih GmbH (Schönhauser Allee 53 / 10437 Berlin) innehatte. In der Regel verlangt die abmahnende Anwaltskanzlei einen Pauschalbetrag über 800 Euro sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Verbraucherdienst e.V. lagen dank unserer Mitglieder bereits Abmahnungen für den französischen Kinohit Ziemlich beste Freunde, den Science-Fiction-Film Splice, dem Wirtschaftsdrama Company Men sowie für die US-amerikanische Tragikkomödie Silver Linings mit Jennifer Lawrence und Bradley Cooper in den Hauptrollen, vor.

Der Vorleser von der Senator Film Verleih GmbH gewann sogar einen Oscar®

Die Senator Film Verleih GmbH ist eine Tochterfirma der Senator Entertainment AG, die ebenfalls in Berlin ansässig ist. Bereits seit dem Jahr 1986 ist die Senator Entertainment AG als eine deutsche Filmproduktions- und Verleihfirma aktiv, zu dem auch die Senator Film Produktion gehört. 1979 wurde die Senator Film Verleih GmbH gegründet. Bereits 1991 wurde der Kinohit Manta – Der Film eigenständig produziert. Bekannt geworden ist die Senator Film Verleih GmbH vor allem durch die recht anspruchsvollen Kinofilme Schlafes Bruder (1995), Chocolat (2000), Das Wunder von Bern (2003) sowie für die Literaturverfilmung Der Vorleser (2009). Für den in Deutschland auf Hollywoodniveau gedrehten Kinofilm Der Vorleser nach dem gleichnamigen Roman von Bernhard Schlink bekam die weibliche Hauptdarstellerin Kate Winslat sogar einen Oscar®.

Helge Sasse ist jetzt bei Sasse & Partner tätig und betreut Abmahnungen für die Senator Film Verleih GmbH

Der Medienanwalt Helge Sasse ist der Mehrheitsaktionär der Senator Entertainment AG (über die HSW GmbH). Außerdem war der Anwalt, der auch mit der Kanzlei Sasse & Partner in Verbindung steht, von 2006 bis 2014 als Vorstandsvorsitzender tätig. Er erweiterte das Hauptgeschäft mit der Produktion, dem Verleih und der DVD / BD-Auswertung von Kinofilmen. Helge Sasse ist inzwischen wieder als Medienanwalt bei „seiner“ Kanzlei Sasse & Partner in München tätig. Er betreut nun unter anderen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen für die Senator Film Verleih GmbH.

Zusammenschluss mit der Wild Bunch S.A. aus Frankreich geplant

Im Jahr 2007 übernahm das Mutterunternehmen der Senator Film Verleih GmbH die Pro GmbH, deren Gründungsmitglieder Alfred Biolek und Friedrich Küppersbusch waren. Ebenfalls war die Firma von 2000 bis 2008 an X Filme Creative Pool (Berlin) sowie deren Verleih beteiligt. Im Jahr 2007 wurde mit der französischen Wild Bunch S.A. das gemeinsame Unternehmen Central Film Verleih GmbH gegründet. 2009 wurde die deutschfilm GmbH, ein Joint Venture mit dem Produzenten Anatol Nitschke, gegründet. Das Unternehmen ist für die Akquise (Kundengewinnung) und deren Marketing für Titel von der Senator Film Verleih GmbH tätig. 2014 wurde verkündet, dass sich die Senator Entertainment AG und die Wild Bunch S.A. zusammen schließen werden. Dabei würde einer der größten europäischen Verleiher mit einem Umsatz über 162 Millionen Euro und einer Bibliothek von circa 2.200 Spielfilmen entstehen.

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Abmahnung | WVG Medien GmbH | Sasse & Partner

Auch 2015 werden viele Abmahnungen von der Kanzlei Sasse & Partner für die Rechteinhaberin WVG Medien GmbH aus Hamburg, einer Tochterfirma der Splendid Film GmbH, erreichen. Laut der Abmahnung von Sasse & Partner soll ein urheberrechtlich geschützter Spielfilm von der WVG Medien GmbH aus dem Internet via Filesharing-Software herunter geladen worden sein. Dabei habe eine öffentliche Zugänglichmachung und rechtswidrige Vervielfältigung statt gefunden.

WVG Medien GmbH war ein Teil der Warner Music GmbH

Im Jahr 2000 wurde die Warner Vision Vertriebs GmbH, ein Teil der Warner Music Germany GmbH, ins Leben gerufen. 2004 kam es zu einer Trennung von TimeWarner. Als WVG Medien GmbH wird die ehemalige Warner Vision Vetriebs GmbH inzwischen fortgeführt. Heute ist das Unternehmen eine Tochterfirma der Spendid Medien AG, die 90 Prozent Anteile besitzt. Die restlichen Anteile hat Alexander Welzhofer (ein Gesellschafter) inne. Seit 2013 gehört die Musikfirma VERY US RECORDS zu der Firma, die Musik als Tonträger oder im Netz vermarktet.

Vertrieb als Bildtonträger oder als legale körperlose Filmdatei

2013 hatte die WVG Medien GmbH einen Umsatz über 50 Millionen Euro. Das Hauptgeschäft des Hamburger Unternehmens ist die Vermarktung von DVDs und Blu-ray-Disc im Einzelhandel. Für die Schwesterfirmen Splendid Film GmbH, Polyband und Early Learning Group sowie für circa 30 weitere Firmen aus der Filmbranche übernimmt die WVG Medien GmbH den Vertrieb. Ebenfalls werden Spielfilme als legale „körperlose“ Filmdateien über bedeutende Plattformen wie iTunes, videociety, Maxdome oder Videoload vertrieben.

800 Euro für ein Spielfim von der WVG Medien GmbH

Laut dem Text der Abmahnung verlangt die Kanzlei Sasse & Partner die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Ebenfalls soll ein Pauschalbetrag über 800 Euro für einen herunter geladenen Spielfilm bezahlt werden, denn die Firma aus Hamburg ist die Rechteinhaberin. Diese besitzt nämlich die ausschließlichen Verwertungsrechte an den Spielfilmen. Deshalb können in der Abmahnung Ansprüche auf Schadensersatz, Aufwendungsersatz und Unterlassung gegenüber dem Abgemahnten geltend gemacht werden. Wird die Filesharing-Abmahnung von Sasse und Partner jedoch ignoriert kann es sogar zu einem Gerichtsprozess kommen.

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Abmahnung | Endless River | Pink Floyd | Sasse & Partner

Endless River, Pink Floyds letztes Album überhaupt, erschien erst am 07.11.2014 auf CD, LP, Blu-ray oder als E-Product. Filesharing-Abmahnungen von Sasse & Partner erreichen zurzeit den Verbraucherdienst e.V. Ein hoher Geldbetrag, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie die Löschung der Computerdatei mit der urheberrechtlich geschützten Musik werden in den Anwaltsschreiben gefordert. Bei der vorliegenden Abmahnung des Albums Endless River handelt es sich nicht um eine nicht autorisierte Bootleg-Version, sondern um das offizielle Original-Album von Pink Floyd.

1.481,49 Euro für Pink Floyds Endless River

Wegen der Urheberrechtsverletzung an Pink Floyds 15. Studioalbum verlangt die Kanzlei Sasse & Partner einen Geldbetrag über 1.481,49 Euro. Dieser setzt sich aus dem Schadenersatz (nach einer fiktiven Lizenzanalogie) und dem Aufwendungsersatz (Rechtsanwaltskosten / Ermittlungskosten) zusammen. Kulanterweise machen die Anwälte von Sasse & Partner dem Abgemahnten ein außergerichtliches Pauschalangebot über 800 Euro, sofern die engen Fristen in der Abmahnung eingehalten werden. Hätte der Abgemahnte Endless River in der audiophilen Vinylversion (inklusive Gratisversand und kostenloser MP3-Version) bei Amazon für nur 34,99 Euro (Stand 03.12.2014) erworben, wäre ihm viel Ärger und Panik mir einer abmahnenden Kanzlei erspart geblieben.

Pink Floyd (1987) Ltd. ist die Auftraggeberin der Abmahnung

Sasse & Partner verschicken Abmahnschreiben im Auftrag der Pink Floyd (1987) Ltd., der bandeigenen Verwertungsgesellschaft der britischen Musiker. Diese besitze laut Abmahnung die ausschließlichen Verwertungsrechte an der Musik von Pink Floyd, also auch an dem aktuellen Album Endless River. Deshalb habe die Rockband die Befugnis Ansprüche gegenüber dem Abgemahnten geltend zu machen. Den Schadensersatz (§ 97 Abs. 2 UrhG), den Unterlassungsanspruch (§ 97 Abs. 1 UrhG) und den Aufwendungsersatz (§ 97a Abs. 3, S.1) fordern die kommerziell erfolgreichen Musiker von Pink Floyd (die circa 300 Millionen Tonträger verkauft haben) von dem Abgemahnten wegen der aktuellen Urheberrechtsverletzung durch Filsharing im Internet. Wegen der hohen Pauschalforderungh über 800 Euro sowie der geforderten Unterlassungserklärung ist es wichtig nicht in Panik zu geraten.

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Abmahnung | The Walking Dead | Sasse & Partner

In regelmäßigen Abständen erreichen Verbraucherdienst e.V. Abmahnungen an unsere Mitglieder für einzelne Episoden der TV-Serie The Walking Dead entgegen. Wurde eine urheberrechtlich geschützte Folge nicht im Free-TV bei RTL II angeschaut, sondern via Tauschbörse mit dem Computer aus dem Internet herunter geladen, kann es anschließend teuer werden. Denn dann droht in der Regel eine Abmahnung von der Kanzlei Sasse & Partner.

Kurze Fristsetzung für The Walking Dead

Im Auftrag der WVG Medien GmbH, einer Tochtergesellschaft der Splendid Medien AG aus Köln, verschickt die Kanzlei Sasse & Partner Anwaltsschreiben für Episoden der US-Serie. Laut dem Wortlaut der Abmahnung habe die Rechteinhaberin Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz sowie auf Aufwendungsersatz, denn diese besitze die Verwertungsrechte für Deutschland. Eine Pauschalzahlung über 800 Euro bei einem außergerichtlichen Vergleich wird in der Abmahnung für eine Episode der Serie The Walking Dead angeboten. Außerdem soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung innerhalb kurzer Fristsetzung an die Kanzlei Sasse & Partner gesandt werden.

Mindestens 1.469,30 Euro für The Walking Dead zu zahlen

Kommt keine Einigung zwischen der Kanzlei Sasse & Partner und dem Abgemahnten zustande, kann dies später sehr kostspielig werden. Denn dann kann ein aufwendiger Gerichtsprozess wegen der unbeantworteten Abmahnung drohen. Die Hamburger Kanzlei könnte dann eine Geldforderung von mindestens 1.469,30 Euro (500 Euro Schadensersatz / 969,30 Euro Aufwendungsersatz) vor Gericht einklagen. Das muss für den Up- / Download einer einzelnen Episode der TV-Serie The Walking Dead nicht sein.

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