Mahnbescheid | rka. Rechtsanwälte | Koch Media GmbH

Derzeit macht erneut Post von den rka Rechtsanwälten aus Hamburg die Runde. Es geht um Fälle aus dem Jahr 2013/2014, als im Auftrag für die Koch Media GmbH Abmahnungen wegen unerlaubtem Filesharing versandt wurden. Gegenstand dieser Abmahnschreiben war die rechtswidrige Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Material, in diesem Fall Spiele mit dem Titel „Dead Island“ oder „Risen“. So sollen nicht wenige Betroffene damals die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben, aber nicht die geforderte Summe gezahlt.

Wie kommt es zu einem Mahnbescheid von den rka Rechtsanwälten?

Abgemahnte sollten wissen, dass der BGH die Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus Urheberrechtsverletzungen erst in 10 Jahren feststellte. Diese Regelung ist aber nicht gültig für Kostenerstattungsansprüche. Somit ist es den rka Rechtsanwälten noch möglich, dieses Geld bei den Abgemahnten einzutreiben. Für diese Form von Ansprüchen gilt eine Verjährungsfrist von insgesamt drei Jahren, das bedeutet im Klartext, dass zum Beispiel eine Abmahnung aus dem Jahr 2014 nun am 31.12.2017 verjährt.
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Abmahnung | Wasteland 2 | rka Rechtsanwälte

Uns erreichte eine brandneue Filesharing – Abmahnung für das PC-Spiel „Wasteland 2“, die von den rka Rechtsanwälten aus der Freie und Hansestadt Hamburg angefertigt wurde.

Abmahnung von den rka Rechtsanwälten für PC-Spiel „Wasteland 2“

In der uns vorliegenden Abmahnung habe der Abgemahnte das urheberrechtlich geschützte Spiel via Tauschbörse im Internet hoch- bzw. herunter geladen. Dabei sei es durch den sogenannten Upload der Computerdatei mit den PC-Spiel „Wasteland 2“ zu einer rechtswidrigen Urheberrechtsverletzung gekommen. Diese wird nun mit dieser Abmahnung von den rka Rechtsanwälten verfolgt.

„Wasteland 2“ von der Koch Media GmbH aus der Alpenrepublik Österreich

Das postapokalyptische PC-Rollenspiel „Wasteland 2“ erschien 2014 in Deutschland bei der Koch Media GmbH aus Höfen in Österreich. Die Rechteinhaberin aus der Alpenrepublik hält die „ausschließlichen Nutzungs- und Vertriebsrechte“ an dem Spiel „Wasteland 2“. Diese Rechte, die auch für die Bundesrepublik Deutschland gelten, wurden vorher von dem US-amerikanischen InXile Entertainment Inc. erworben, die das PC-Spiel programmiert hatte.

800 Euro für„Wasteland 2“!

In der uns vorliegenden Filesharing – Abmahnung von rka Rechtsanwälten werden ein außergerichtlicher Pauschalbetrag über 800 Euro sowie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert. Eine vorformulierte „Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung“ liegt der Abmahnung ebenfalls bei. Diese soll innerhalb einer festgelegten kurzen Frist von dem abgemahnten „Computerspieler“ an die Hamburger Kanzlei gesandt werden.

Ratenzahlung wegen Urheberrechtsverletzung möglich

Ebenso soll der geforderte Betrag über 800 Euro auf ein Konto der Hamburger Sparkasse überwiesen werden. Der Geldbetrag könnte der abgemahnte Filesharer auch mittels einer Ratenzahlung an die abmahnende Kanzlei zahlen. Mit einer gerichtlichen Durchsetzung „im Falle des fruchtlosen Verstreichens der Frist“ setzen die rka Rechtsanwälte den abgemahnten Filesharer ebenfalls unter Druck.

„Wasteland 2“ – legal und illegal per Filesharing im Netz vertrieben

Wussten Sie schon, dass das Computerspiel „Wasteland 2“ durch die Internetplattform Kickstarter.com mittels sogenannten Crowdfounding finanziert wurde? Innerhalb einer kurzen Zeit kam auf diese Weise eine große Summe zusammen, sodass dieses PC-Spiel entwickelt und programmiert werden konnte. Via digitalen Vertrieb auf diversen legalen Online-Plattformen sowie als physische Kopie (DVD-ROM) wird „Wasteland 2“ an Computerspieler verkauft. Illegale Kopien des PC-Spiels „Wasteland 2“ finden sich allerdings auch auf diversen einschlägigen Filesharing-Plattformen mit Peer-to-Peer-Netzwerken.

 

Info-Telefon: 0201 – 176 790

Abmahnung | Risen 3 Titan Lords | rka Rechtsanwälte

Das im August 2014 erschienene Fantasy-Rollenspiel „Risen 3 – Titan Lords“ des Publishers Koch Media GmbH wird zurzeit in der PC-Version wegen Filesharing im Internet abgemahnt. Dabei soll es laut dem Schreiben von den rka Rechtsanwälten zu einer Verletzung des Urheberrechts im Internet gekommen sein.

Abmahnungen nur für die PC-Version

Obwohl das Fantasy-Rollenspiel Risen 3 Titan Lords auch für die Konsolen Xbox 360 und Playstation 3 veröffentlicht wurde verschicken die rka Rechtsanwälte nur Abmahnschreiben für die PC-Version. Die PC-Variante des Spiels kann meist leichter gehackt werden als die Konsolenversionen, die in der Regel nur in der Originalversion spielbar sind und keine illegalen Kopien im Internet erlauben. Das Computerspiel Risen 3 Titan Lords wurde von dem Essener Entwicklungsstudio Piranha Bytes programmiert. Die Rechteinhaberin für den deutschen Vertrieb ist allerdings die Koch Media GmbH, die das Spiel Risen 3 Titan Lords vertreibt. Wird das PC-Rollenspiel legal bei Amazon erworben muss der Spielefan „nur“ 41,76 Euro (Stand 27.01.2015) bezahlen. Begeht der Spielefreak jedoch eine Urheberrechtsverletzung an dem besagten Spieletitel werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie eine Pauschalsumme über 800 Euro fällig. Kommt diese außergerichtliche Einigung mit den rka Rechtsanwälten nicht zustande wird sogar mit einem aufwendigen und kostspieligen Gerichtsprozess gedroht. Ein teurer Spaß wegen der Urheberrechtsverletzung an dem Computerspiel Risen 3 Titan Lords!

Info-Telefon: 0201 – 176 790

Informationen zu Abmahnung, Urheberrecht und Filesharing:

Footer für Abmahnung News | Verbraucherdienst e.V.

Abmahnung | Koch Media GmbH | rka Rechtsanwälte

Regelmäßig lagen Verbraucherdienst e.V. Abmahnungen unserer Mitglieder von der Rechteinhaberin Koch Media GmbH vor, die von den rka Rechtsanwälten abgefasst werden. Auch dieses Jahr (2015) werden dem Verein aus dem Ruhrgebiet unzählige Filesharing-Abmahnungen von der Koch Media GmbH erreichen. Denn dieses Unternehmen ist der größte unabhängige Computerspiele-Verlag in Europa. Der Verlag besitze laut dem Text der Abmahnung die ausschließlichen und unbeschränkten Nutzungs- und Vertriebsrechte an etlichen Computerspielen.

Koch Media GmbH hat ihren Ursprung in Österreich

Die Koch Media GmbH wurde schon 1994 von Franz Koch und Klemens Kundratitz in Höfen (Tirol / Österreich) gegründet. Eine Bahnsimulation von der Semmeringbahn war das erste Produkt des österreichischen Unternehmens. Aus den bescheidenen Anfängen Mitte der 1990er Jahre ist inzwischen die Koch Media Holding mit Firmensitz in Planegg bei München entstanden. Die Koch Media GmbH, ein unabhängiger Produzent und Verleger von PC- und Konsolenspielen in Europa, ist nun ein Teil des Koch Media-Konzerns. Filme auf DVD- oder BD-Medien werden seit 2003 von der Koch Media-Gruppe verkauft. Filmklassiker und Genrefilme wurden zuerst vertrieben. Inzwischen ist das Portfolio an Filmen recht umfangreich. Die Tochter Koch Media Home Entertainment ist außerdem im Kinogeschäft (seit 2007) aktiv.

1.000 Euro für einen Softwaretitel von der Koch Media GmbH

In der Regel verlangt die Koch Media GmbH von dem Abgemahnten eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Bei den Softwaretiteln X-Rebirth (14.04.2014) und Metro Last Night (22.01.2014) verlangten die rka Rechtsanwälte einen Pauschalbetrag über 800 Euro. Inzwischen ist dieser angestiegen. Stolze 1.000 Euro fordern nun die abmahnenden Anwälte aus Hamburg von dem Filesharer. Ein Beispiel ist eine Abmahnung für das PC-Spiel Goat Simulator (14.10.2014). Denn der Urheberrechtsverletzer habe die geschützte Computersoftware via Tauschbösen-Software aus dem Internet herunter geladen.

Schadensersatzforderung in fiktiver Lizenzanalogie

Dabei soll es durch den gleichzeitigem Up-/ Download der Computerdaten zu einer öffentlichen Zugänglichmachung und rechtswidrigen Vervielfältigung eines Titels von der Koch Media GmbH gekommen sein. Deshalb habe die Softwarefirma das Recht Ansprüche auf Schadensersatz, auf Unterlassung bzw. auf Rechtsfolgekosten gegenüber dem Abgemahnten geltend zu machen. Wussten Sie schon, dass dabei der Schadensersatz über mehrere Hundert Euro in fiktiver Lizenzanalogie „errechnet“ wird?

Riskieren Sie keinen Gerichtsprozess!

Jede Abmahnung von den rka Rechtsanwälten ist mit einer engen Frist verbunden. Der geforderte Pauschalbetrag als auch die strafbewehrte Unterlassungserklärung sollen binnen einer kurzen Frist an die Kanzlei gesendet werden. Geschieht dies nicht im Sinne der rka Rechtsanwälte kann sogar ein Prozess vor Gericht wegen der Urheberrechtsverletzung die Folge sein. So ein Gerichtsprozess ist in der Regel für den Abgemahnten meist eine teure Angelegenheit mit der nicht zu spaßen ist.

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Abmahnung | Goat Simulator | rka Rechtsanwälte

Das PC-Spiel Goat Simulator kostet bei Amazon nur 7,99 (Stand 14.10.2014). Bei den rka Rechtsanwälten infolge einer Abmahnung wegen Filesharing via Tauschbörsen stolze 1.000 Euro. Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird ebenfalls von den rka Rechtsanwälten verlangt. Dazu habe die Rechteinhaberin Koch Media GmbH einen Anspruch auf Unterlassung (§ 97 Abs. 1 UrhG) zukünftiger Urheberrechtsverletzungen an dem Computerspiel Goat Simulator.

Öffentliche Zugänglichmachung und rechtswidrige Vervielfältigung des Goat Simulators

Es ist immer ein teurer Spielspass, wenn urheberrechtlich geschützte Computer-Software, wie der Goat Simulator (eine Ziegen-Landwirtschafts-Simulation), aus dem Netz via Fiesharing herunter geladen und öffentlich zur Verfügung gestellt wird. Dabei kommt es laut der Abmahnung von den rka Rechtsanwälten durch den gegenseitigen Up-/ Download der Computerdatei zu einer öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) und rechtswidrigen Vervielfältigung (§ 16 UrhG) der geschützten Software des Goat Simulators.

Wie verhalte ich mich bei einer Abmahnung von den rka Rechtsanwälten?

Sollten Sie eine Abmahnung von den rka Rechtsanwälten bekommen haben, ist es wichtig die Ruhe zu bewahren und nicht in Panik zu geraten. Schnell kann eine falsche Entscheidung, zum Beispiel die überhastete Absendung einer Unterlassungserklärung, für Sie zum Nachteil werden! Deshalb sollte ein von den rka Rechtsanwälten Abgemahnter die Abmahnung weder ignorieren oder eine überhastete Kurzschlusshandlung tätigen.

Bitte die Abmahnung für den Goat Simulator niemals ignorieren!

Wird die Abmahnung für den Goat Simulator seitens des Filesharers ignoriert, besteht das Risiko eines kostspieligen und langwierigen Gerichtsprozesses durch die rka Rechtsanwälte im Namen der Rechteinhaberin Koch Media GmbH. So können zum Beispiel die rka Rechtsanwälte ein Einstweiliges Verfügungsverfahren gegen den Abgemahnten in Auftrag geben. Übrigens. So ein so genanntes Einstweiliges Verfügungsverfahren kann ohne den Abgemahnten meist ohne eine mündliche Gerichtsverhandlung gegen den Empfänger der Abmahnung von den rka Rechtsanwälten durchgesetzt werden.

Streitwert über 25.000 Euro für den Goat Simulator

Sollte es zu einer Klage vor Gericht hinsichtlich des Filesharing an dem PC-Spiel Goat Simulator kommen, muss der von den rka Rechtsanwälten Abgemahnte meist die gesamten Gerichtskosten eigenständig tragen. Der in der Abmahnung anvisierte Streitwert über 25.000 Euro kann dann leicht überschritten werden. Lassen Sie es nicht so weit kommen, dass Sie hinsichtlich einer Urheberrechtsverletzung an dem PC-Spiel Goat Simulator so viel zahlen müssen!

Keine Unterlassungserklärung ohne juristische Grundkenntnisse abgeben!

Außerdem sollte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht ohne juristische Kenntnisse an die Kanzlei der rka Rechtsanwälte versandt werden. Denn mit einer rechtsgültigen Unterschrift unter einer Unterlassungserklärung bezüglich des PC-Spiels Goat Simulator geben Sie eine verbindliche Erklärung ab, die nicht widerrufen oder angefochten werden kann. Außerdem gilt diese für einen sehr langen Zeitraum von 30 Jahren. In dieser Zeit kann die Rechteinhaberin Koch Media GmbH bei einer erneuten Urheberrechtsverletzung an dem Computerspiel Goat Simulator sofort den Streitwert über 25.000 Euro bei Gericht einklagen. Es kann natürlich auch ein höherer Geldbetrag bei einer erneuten Urheberrechtsverletzung an dem PC-Spiel Goat Simulator sein!

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