Abmahnung droht | Jupiter Ascending | Filesharing

Auch wenn eine Abmahnung für den harsch kritisierten Sci-Fi Brocken „Jupiter Ascending“ noch Zukunftsmusik ist – in den Tauschbörsen ist er bereits gelistet. Ein Download kann eine Abmahnung wegen Filesharing nach sich ziehen.

1999 wurde die Filmwelt von der „Matrix“ ordentlich wachgerüttelt. Der Science-Fiction Film der Wachowski Brüder, der die Messlatte für das Action-Kino seiner Zeit darstellte, feierte weltweit Erfolge. Zwei Fortsetzungen folgten, doch konnten den durchschlagenden Erfolg des Erstlings nicht wiederholen. Nun schickten die Brüder einen weiteren prall gefüllten Sci-Fi-Film mit Mila Kunis und Channing Tatum ins Rennen und somit auf die Kinoleinwände.

Science-Fiction? Abmahnung für Jupiter Ascending

Zur Handlung: Eine mit ihrem Leben unzufriedene Reinigungskraft erhält die unglückliche Aufgabe, unseren heiß geliebten Planeten Erde zu retten. Auserkoren wurde die Putzfrau, weil sie ohne es zu ahnen die Wiedergeburt einer außerirdischen Königin darstellt. Wie es sich für einen Action-Film gehört, wollen ihr andere böse gesinnte Aliens ans Leder.

Das Sci-Fi Märchen der Wachowski Brüder wurde zu großen Teilen von der Kritik verrissen; „Der Weltraum, unendliche Langeweile“ und „Wie man 175 Millionen Dollar ins All schießt“ lauten aktuelle Schlagzeilen. Vielleicht steigerte der Verriss das Interesse an dem „Matrix“-Nachfolger, der in einschlägigen Tauschbörsen hohe Download-Zahlen vorweisen kann. Der Verbraucherdienst e.V. stellte bei seinen Recherchen fest, dass der Film zahlreich via BitTorrent herunter geladen wurde. Was viele nicht wissen: Gleichzeitig wird der Film beim Download nicht nur runter, sondern auch hoch geladen. Mittels Filesharing findet so ein Verstoß gegen das Urheberrecht statt. Auch wenn man gewiss keine Abmahnung über 175 Millionen Dollar erwarten muss, können bei Missachtung beachtliche Kosten auf Filesharer zukommen.

Abmahnende Kanzleien beobachten „Jupiter Ascending“

Sollten Sie so den Film „Jupiter Ascending“ per BitTorrent Technologie auf einer Tauschbörse im Internet herunter geladen haben, könnte Sie in naher Zukunft ein Schreiben einer abmahnenden Kanzlei im Briefkasten vorfinden. Nicht selten nutzen auf Urheberrecht spezialisierte Anwaltskanzleien geeignete Software, um Downloads in den Tauschbörsen und bei Programmen wie eDonkey zu überwachen. Sollten sie dabei einem Filesharer bei der Tat ertappen, wird schnell die IP-Adresse des verdächtigen Rechners ermittelt. Mit Hilfe dieser Adresse kann der Nutzer (samt des genauen Zeitpunkts) festgestellt werden, der den Download veranlasst haben soll.

Der Verbraucherdienst e.V. lebt nicht hinterm Mond (oder gar Jupiter) und kennt derartige Vorgänge bestens. Dank der langjährigen Erfahrung mit Abmahnungen gibt es zahlreiche Mittel und Wege, um Betroffenen bei der Abwehr zu helfen. Kein Science-Fiction, sondern belegbare Realität.

Kostenlose Erstberatung unter der Hotline: 0201-176790 | Verbraucherdienst e.V. - Gemeinsam sind wir stark!

Im Falle einer Abmahnung richten Sie sich schnellstmöglich an den Verbraucherdienst e.V. in Essen. Dank unserer angeschlossenen Rechtsanwälte gibt es weitreichende Möglichkeiten, um Abmahnungen wegen „Jupiter Ascending“ abzuwehren. Bei Erhalt beachten Sie bitte folgendes:

  • Prüfen Sie das Abmahnschreiben genau
  • Welche Fristen sind gesetzt?
  • Wie hoch die Forderung?
  • Wird eine Unterlassungserklärung verlangt?

Die Kinorechte zu „Jupiter Ascending“ liegen bei „Warner Bros Entertainment GmbH“, was bedeutet, dass der Film in naher Zukunft von der Münchner Kanzlei Waldorf-Frommer abgemahnt werden könnte. Im Falle einer solchen möglichen Abmahnung steht Ihnen der Verbraucherdienst e.V. zur Seite. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen (Abmahnschreiben, bevorzugt als PDF-Datei an folgende Email-Adresse:

info@verbraucherdienst.com

Info-Telefon: 0201 – 176 790

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Abmahnung droht | Fifty Shades Of Grey | Filesharing

Der Welterfolg „Fifty Shades Of Grey“ hat alle Rekorde gebrochen, die ein Buch brechen kann. Über 100 Millionen Mal verkauft und in insgesamt 52 Sprachen übersetzt. Die Autorin E.L. James hat dank ihren berühmt berüchtigten Büchern sogar „Harry Potter“ und die Bibel von den Verkaufszahlen her überholt. Es dauerte nicht lange, bis eine Verfilmung des SM-Märchens folgen musste.

„Mr. Grey wird Sie jetzt empfangen“. Mit diesem Plakat wurde monatelang im Voraus die Verfilmung von „Fifty Shades Of Grey“ beworben, die am Valentinstag 2015 ihre Deutschland-Premiere feierte. Die Story rund um Christian Grey, der die junge Studentin Anastasia Steele in eine Sado-Maso-Romanze verwickelt, fesselte weltweit die Leserschaft. Oft als „langweiliger Softporno“ belächelt, schafften die Werke der britischen Autorin E.L. James es durchaus, die Medienwelt zu beschäftigen und immer wieder Diskussionen anzuregen. Das Buch ist und bleibt ein Phänomen. Die dazugehörigen Verfilmungen schicken sich an, den Erfolg fortzusetzen.

Shades of Grey: Auch im Internet ein Film, der fesselt

Ein populärer Film wie „50 Shades Of Grey“, der massiv im Vorfeld z.B. via YouTube viral beworben wurde, fand schnell seinen Weg in die Tauschbörsen im Internet. Dort kann er per BitTorrent illegal herunter geladen werden, falls der Gang ins Kino bei der Thematik zu unangenehm sein könnte. Doch was viele Nutzer von Torrent-Portalen und Tauschenbörsen nicht wissen: Bei einem Download werden gleichzeitig Teile der Datei hoch geladen, damit andere Nutzer auch Zugang zu dem Film erlangen können. Das beschleunigt den Download und das Teilen der Datei ist strafbar. Die Kinorechte zu dem Film hat die „Universal Pictures International Germany GmbH“ inne, die von den APW Rechtsanwälten aus Dortmund vertreten werden. Ein solcher Verstoß gegen das Urheberrecht könnte abgemahnt werden – ganz gleich, wie populär der Film ist.

Fifty Shades Of Grey, der kommerziell wichtigste Film des Jahres, wird derzeitig heiß in den Tauschbörsen im Internet gehandelt. Sollten Sie wegen illegalem Filesharing abgemahnt worden sein, bieten wir Ihnen Informationen zu Filesharing, Abmahnungen und Urheberrecht.

Informationen zu Urheberrecht, Filesharing und Abmahnungen:

Footer für Abmahnung News | Verbraucherdienst e.V.

 

Info-Telefon: 0201 – 176 790

Abmahnung droht | American Sniper | Filesharing

Der US-Scharfschütze Chris Kyle liefert mit seiner Autobiografie den Stoff für einen Blockbuster, der in Übersee die Zuschauer spaltet. „American Sniper“, der aktuelle Film von Clint Eastwood, kann sechs Oscar-Nominierungen und Kassenrekorde vorweisen, doch hinterlässt einen Beigeschmack. Kritiker werfen dem Film politische Statements vor. Der Erfolg und die Kontroverse machen den Film umso populärer; leider nicht nur in den Kinosälen, sondern auch als illegalen Download via Filesharing.

Scharfschützen besitzen selten den Ruf eines Superhelden. Möchte man allerdings der Autobiographie und der aktuellen Verfilmung „American Sniper“ glauben, so ist dies Chris Kyle gelungen. Kyle war Scharfschütze im Irak-Krieg und machte durch seine spätere Autobiographie von sich reden. Er brüstete sich u.a. damit, über 250 Menschen in diesem Krieg getötet zu haben. Kritiker werfen der Verfilmung von Clint Eastwood Verherrlichung vor.

Der Film, der bereits innerhalb weniger Tage, 105 Millionen Dollar an den Kinokassen einnehmen konnte, hat jedoch auch Fürsprecher. Unterstützt werden jene durch nicht weniger als sechs Oscar-Nomierungen, wie beispielsweise „Bester Film“ oder „Bester Hauptdarsteller“. In der Rolle von Chris Kyle ist Bradley Cooper zu sehen, der bereits mit der „Hangover“-Reihe große Erfolge feierte.

Abmahnung für „American Sniper“ erhalten?

Verbraucherdienst e.V. rechechierte auf einschlägig bekannten Tauschbörsen und Torrent-Portalen, um die Verbreitung von illegalen Raubkopien des Films „American Sniper“ einschätzen zu können. Leider musste der Verein für Verbraucherschutz feststellen, dass bereits zahlreiche Torrent-Dateien zum illegalen Download angeboten werden.

Wichtig: Es wird ausdrücklich davor gewarnt, sich urheberrechtlich geschützte Dateien (Filme, Musik, PC-Games usw) via BitTorrent oder Filesharing-Software wie eDonkey herunter zu laden. Bei einem Download kommt es zu einer Verletzung des Urheberrechts, die eine kostspielige Abmahnung nach sich ziehen kann. Abmahnende Kanzleien, wie beispielsweise Waldorf Frommer aus München, beobachten dank spezieller Software den Datenverkehr diverser Tauschbörsen und können auf diesem Wege Urheberrechtsverletzungen eindeutig bestimmen.

Verbraucherdienst e.V. schießt scharf zurück

Der Blockbuster „American Sniper“ könnte in naher Zukunft von der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt werden, da die Kinorechte bei Warner Bros. Entertainment GmbH liegen.

Informationen zu Urheberrecht, Filesharing und Abmahnungen:

Footer für Abmahnung News | Verbraucherdienst e.V.

 

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