Abmahnung | Fack ju Göhte 2 | Waldorf Frommer

Abmahnung von Waldorf Frommer für Fack ju Göhte 2 erhalten? Denn nicht nur Kinogänger sondern auch Filesharer mögen den Aushilfslehrer Zeki Müller, die durch den sogenannten Upload des Films eine Urheberrechtsverletzung an dem Fack ju Göhte 2 höchstwahrscheinlich unbedacht in Kauf nehmen.

 

Abmahnung für Fack ju Göhte 2 erhalten?

In der Abmahnung für die Komödie Fack ju Göhte 2 werden ein Pauschalbetrag über 815 EUR sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Der Filesharer soll den urheberrechtlich geschützten Film aus dem Internet via Tauschbörsen-Software gleichzeitig aus dem Internet hoch bzw. herunter geladen laden haben. Die Rechteinhaberin von Fack ju Göhte 2 ist die Constantin Film Verleih GmbH, die schon die Abmahnung für den Vorgängerfilm in Auftrag gegeben hatte. Denn nicht nur Kinogänger sondern auch Filesharer mögen den Aushilfslehrer Zeki Müller, die durch den sogenannten Upload eine Urheberrechtsverletzung an dem Fack ju Göhte 2 höchstwahrscheinlich unbedacht in Kauf nehmen.

 

Fack ju Göhte 2 läuft noch im Kino (Stand 05.10.2015)

 Bereits am 7. September 2015 fand die Premiere der Penäler-Komödie Fuck ju Göhte 2 statt. Die Filmkomödie von Regisseur Bora Dagetin ist bereits die Fortsetzung des Überraschungserfolgs Fack ju Göhte. Die deutsche Komödie war bereits der zweit erfolgreichste Kinofilm des Jahres 2015, obwohl Fack ju Göhte 2 zurzeit noch im Kino (Stand 05.10.2015) läuft. Laut Online-Enzyklopädie Wikipedia soll das internationale Einspielergebnis von Fack ju Göhte 2 über 46 Millionen Euro betragen. (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Fack_ju_G%C3%B6hte_2).

 

Fack ju Göhte 2 – Erfolg an der Kinokasse – Misserfolg beim Filmkritiker Zeit Online

Trotz des überragenden internationalen finanziellen Erfolg von Fack ju Göhte 2 betrachtete Zeit Online in einem Artikel vom 9. September 2015 den Spielfilm mit Elias M’Barek als ehemaligen Bankräuber Zeki Müller, der nun als Lehrer auf der Goethe Gesamtschule arbeitet, äußerst kritisch. Aber lesen Sie selbst:

 

„Gerade einmal zwei Jahre hat es gedauert. Die Besetzung ist nahezu identisch, inklusive Katja Riemann, die sich als übellaunige Schuldirektorin vielleicht selbst so nahe ist wie nie zuvor. Das Resultat ist schlimmer als befürchtet. Dass die Handlung von Teil zwei noch hanebüchener ist als die bereits sehr hanebüchene Handlung von Teil eins – geschenkt [..]. Die 10b wird auf Klassenfahrt geschickt. Und um dem verhassten Schillergymnasium Fördergelder für ein soziales Projekt abspenstig zu machen, muss es an einen Ort gehen, an dem es noch etwas anzupacken gibt. […] Dass es dann ein thailändisches Kaff wird, ergibt sich aus dem unglücklichen Umstand, dass der Rest von Zekis Diebesbeute aus Versehen als Spende eben dort landet. Zeki muss hin, um die Diamanten zu retten; die Klasse kommt mit. Als Quotenbehinderter wird der autistische Etienne mit in den Flieger geladen, dessen Darsteller Lucas Reiber den einzigen Lichtblick bildet.“ (Quelle: http://www.zeit.de/kultur/film/2015-09/fack-ju-goehte-2-film-elyas-m-barek-jella-haase).

 

 

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YouTube-Videos einbinden erlaubt | Grundsatzurteil vom Bundesgerichtshof (BGH)

Laut des aktuellem Grundsatzurteils (Az.: I ZR 46/12) vom Bundesgerichtshof (BGH) ist es inzwischen erlaubt, fremde Videos (zum Beispiel die von YouTube) auf der eigenen Webseite oder dem eigenem Blog einzubetten.

„Framing“ stellt keine Urheberrechtsverletzung dar

Auch bei urheberrechtlich geschützten Filminhalten ist das sogenannte „Framing“ keine Urheberrechtsverletzung. Die Rechteinhaberin muss allerdings das YouTube-Video vorher für alle Internet-User frei im Netz frei verfügbar gemacht haben.

„Filesharing“ von rechtlich geschützten Inhalten führt zu einer Abmahnung

In Gegensatz dazu ist jedoch das sogenannte „Filesharing“ von urheberrechtlich geschützten Filmen immer noch eine Urheberrechtsverletzung. Denn durch den gleichzeitig statt findenden Upload einer Mediendatei entsteht die eigentliche Urheberrechtsverletzung, die in der Regel mit einer „Filesharing“-Abmahnung von einer x-beliebigen Anwaltskanzlei geahndet wird. In einer Abmahnung wird in der Regel die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Bezahlung eines Pauschalbetrags über mehrere Hundert Euro gefordert.

Was ist das „Framing“?

Bei dem sogenanntem „Framing“ werden Videos, Fotos bzw. Texte in eine Webseite oder in einem Blog eingebettet. Diese Medien (zum Beispiel auch die beliebten YouTube-Videos) werden beim „Framing“ direkt auf deren originalen Internet-Seite von dem User angeschaut. Der Medieninhalt (zum Beispiel ein YouTube-Video) kommt weiterhin von dem Anbieter, der diesen Inhalt selbst ins Netz gestellt hatte.

Grundsatzentscheidung vom Bundesgerichtshof (BGH)

Der Bundesgerichtshof (BGH) fällte mit diesem Urteil eine Grundsatzentscheidung, die nun in ganz Deutschlang für alle Internet-User Gültigkeit besitzt. Letztes Jahr urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, das das „Framing“ von Medieninhalten keine Urheberrechtsverletzung ist. Somit war der BGH mit einem aktuellem Urteil erneut am Zuge über diese Problematik zu entscheiden.

 

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Abmahnung droht | Der große Trip – Wild | Filesharing

Auf dem Pfad der Erkenntnis begibt sich Reese Witherspoon in der Literaturverfilmung „Der große Trip – Wild“. Aktuell ist der verfilmte Selbstfindungstrip ein heiß begehrter Titel auf gängigen Tauschbörsen, die Filme via Filesharing anbieten. Der Fußmarsch durch die wilde Seite Amerikas verlockt leider zu einer Urheberrechtsverletzung.

Für Cheryl Strayed führt der Weg zur Selbstfindung zunächst an den Abgrund. In der Filmadaption „Der große Trip – Wild“ des gleichnamigen Bestsellers durchlebt die Protagonistin, verkörpert durch Reese Witherspoon, einige Schicksalsschläge, ehe sie die Wanderschuhe zuschnürt.
Um den Krebstod ihrer Mutter zu verarbeiten, stürzt sich Cheryl in Drogenexperimente und betrügt ihren Gatten mit anderen Männern. Um ihr arg angeschlagenes Leben zu retten, beschließt sie, einen Trip in die Wildnis Amerikas zu wagen. Ausgestattet mit einem mannshohen Rucksack, ohne überhaupt zu wissen, wie man ein Zelt aufschlägt, startet sie ihren 2500 Meilen langen Wanderweg. Die Wanderung am Pacific Crest Trail birgt einige Gefahren und Abenteuer, doch belohnt Cheryl Strayed mit der Erkenntnis, die sie sich erhofft hat.

Kostspielige Abmahnungen zum Auswandern

Der Film, dessen Drehbuch der weltweit gefeierte Autor Nick Horny verfasste, bescherte Reese Witherspoon ihre zweite Oscar-Nominierung. Dies erklärt, warum der Film derzeit ein heiß begehrter Titel in Tauschbörsen ist. Verbraucherdienst e.V. stellte bei einer Recherche fest, dass der „Der große Trip – Wild“ aktuell als Torrent-Datei online angeboten wird. Wer davon ausgeht, dass ein solcher Download ohne rechtliche Folgen verlaufen kann, ist auf dem Holzweg. Bei einer Nutzung dieser Tauschbörsen wird via P2P Technik (Peer-to-Peer) die ausgewählte Datei nicht nur herunter, sondern auch hoch geladen. Ein Upload einer urheberrechtlich geschützten Datei ist illegal und wird folglich abgemahnt. Eine Abmahnung wegen Filesharing wird kostspielig und kann bei Missachtung bis zu einer Gerichtsverhandlung führen.

Informationen zu Urheberrecht, Filesharing und Abmahnungen:

Footer für Abmahnung News | Verbraucherdienst e.V.

 

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Abmahnung droht | Der Knastcoach | Filesharing

Jahr für Jahr liefert Will Ferrell eine neue Komödie, um das Zwerchfell der Kinobesucher zu kitzeln. Der aktuelle Streifen des „Anchorman“ Darstellers spielt übertrieben mit den Klischees entgegen gesetzter Welten. Wohlstand trifft auf einfache Verhältnisse, mit schwerwiegenden und teilweise urkomischen Folgen. Deshalb ist der Film gegenwärtig auch heiß begehrt in Tauschbörsen, die illegale Raubkopien per Filesharing bereit stellen. Der Verbraucherdienst e.V. warnt und berichtet.

Schneller im Knast, als man denkt

In „Der Knastcoach“ (Originaltitel: Get Hard) mit Will Ferrell und Kevin Hart treffen Reich und Arm aufeinander. Ferrell übernimmt den Part des reichen Investmentbänkers, der seinen Wohlstand aufgrund eines Hinterhalts nicht nur aufgeben, sondern auch eine Gefängnisstrafe antreten muss. Pleite und verzweifelt wendet er sich an seinen persönlichen Autowäscher, gespielt von Kevin Hart. Mit dessen Hilfe bereitet Ferrell sich auf das harte Knastleben vor – und das auf höchst amüsante Art und Weise, wie man das von dem Komödianten gewohnt ist.

Auch wenn der Film und die darin gezeigte Haftstrafe reine Fiktion sind: per BitTorrent Technologie Down- und Uploads (Filesharing) einer urheberrechtlich geschützten Datei, wie beispielsweise ein Film, sind illegal und somit strafbar. Machen Sie es im Falle einer Abmahnung nicht wie Will Ferrell!

Schluß mit Lustig: Filesharing mit Folgen

Für Nutzer einer Tauschbörse mit einem reichhaltigen Filesharing-Angebot an sogenannten „Torrent“ Dateien, über die Filme wie „Der Knastcoach“ zu beziehen sind, klingt ein Haftbefehl übertrieben. Aus Erfahrung kann aber behauptet werden, dass es bei Missachtungen der Forderungen durch Kanzleien oder Inkassounternehmen Folgen haben können. Betroffene erhalten zuvor Abmahnungen und Zahlungsaufforderungen. Doch es muss nicht so weit kommen!

Sollten Sie die Komödie „Der Knastcoach“ per BitTorrent Technologie auf einer Tauschbörse im Internet herunter geladen haben, könnte Sie in naher Zukunft ein Schreiben einer abmahnenden Kanzlei im Briefkasten vorfinden. Nicht selten nutzen auf Urheberrecht spezialisierte Anwaltskanzleien geeignete Software, um Downloads in den Tauschbörsen und bei Programmen wie eDonkey zu überwachen. Sollte dabei ein Filesharer bei frischer Tat ertappt werden, folgt eine schnelle Ermittlung der IP-Adresse des verdächtigen Rechners.

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Abmahnung droht | Jupiter Ascending | Filesharing

Auch wenn eine Abmahnung für den harsch kritisierten Sci-Fi Brocken „Jupiter Ascending“ noch Zukunftsmusik ist – in den Tauschbörsen ist er bereits gelistet. Ein Download kann eine Abmahnung wegen Filesharing nach sich ziehen.

1999 wurde die Filmwelt von der „Matrix“ ordentlich wachgerüttelt. Der Science-Fiction Film der Wachowski Brüder, der die Messlatte für das Action-Kino seiner Zeit darstellte, feierte weltweit Erfolge. Zwei Fortsetzungen folgten, doch konnten den durchschlagenden Erfolg des Erstlings nicht wiederholen. Nun schickten die Brüder einen weiteren prall gefüllten Sci-Fi-Film mit Mila Kunis und Channing Tatum ins Rennen und somit auf die Kinoleinwände.

Science-Fiction? Abmahnung für Jupiter Ascending

Zur Handlung: Eine mit ihrem Leben unzufriedene Reinigungskraft erhält die unglückliche Aufgabe, unseren heiß geliebten Planeten Erde zu retten. Auserkoren wurde die Putzfrau, weil sie ohne es zu ahnen die Wiedergeburt einer außerirdischen Königin darstellt. Wie es sich für einen Action-Film gehört, wollen ihr andere böse gesinnte Aliens ans Leder.

Das Sci-Fi Märchen der Wachowski Brüder wurde zu großen Teilen von der Kritik verrissen; „Der Weltraum, unendliche Langeweile“ und „Wie man 175 Millionen Dollar ins All schießt“ lauten aktuelle Schlagzeilen. Vielleicht steigerte der Verriss das Interesse an dem „Matrix“-Nachfolger, der in einschlägigen Tauschbörsen hohe Download-Zahlen vorweisen kann. Der Verbraucherdienst e.V. stellte bei seinen Recherchen fest, dass der Film zahlreich via BitTorrent herunter geladen wurde. Was viele nicht wissen: Gleichzeitig wird der Film beim Download nicht nur runter, sondern auch hoch geladen. Mittels Filesharing findet so ein Verstoß gegen das Urheberrecht statt. Auch wenn man gewiss keine Abmahnung über 175 Millionen Dollar erwarten muss, können bei Missachtung beachtliche Kosten auf Filesharer zukommen.

Abmahnende Kanzleien beobachten „Jupiter Ascending“

Sollten Sie so den Film „Jupiter Ascending“ per BitTorrent Technologie auf einer Tauschbörse im Internet herunter geladen haben, könnte Sie in naher Zukunft ein Schreiben einer abmahnenden Kanzlei im Briefkasten vorfinden. Nicht selten nutzen auf Urheberrecht spezialisierte Anwaltskanzleien geeignete Software, um Downloads in den Tauschbörsen und bei Programmen wie eDonkey zu überwachen. Sollten sie dabei einem Filesharer bei der Tat ertappen, wird schnell die IP-Adresse des verdächtigen Rechners ermittelt. Mit Hilfe dieser Adresse kann der Nutzer (samt des genauen Zeitpunkts) festgestellt werden, der den Download veranlasst haben soll. Der Verbraucherdienst e.V. lebt nicht hinterm Mond (oder gar Jupiter) und kennt derartige Vorgänge bestens.

Was Sie beachten sollten

Die Kinorechte zu „Jupiter Ascending“ liegen bei „Warner Bros Entertainment GmbH“, was bedeutet, dass der Film in naher Zukunft von der Münchner Kanzlei Waldorf-Frommer abgemahnt werden könnte.

Informationen zu Urheberrecht, Filesharing und Abmahnungen:

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