NIMROD Rechtsanwälte Abmahnung 2021: Euro Truck Simulator 2

Die Berliner Kanzlei NIMROD Rechtsanwälte Bockslaff Kupferberg GbR vertrat in der Vergangenheit unterschiedlichste Mandanten der Software-Industrie. So auch unter anderem die Firma SCS Software, die vor allem für ihre Lastwagen-Simulatoren bekannt ist. Es sollen derzeit immer noch Filesharing-Abmahnungen wegen der unerlaubten Verbreitung des Erfolgstitels „Euro Truck Simulator 2“ im Umlauf sein.

Filesharing Abmahnung 2021: Euro Truck Simulator 2 rechtwidrig geteilt

So soll laut der Abmahnungen der NIMROD Rechtsanwälte Bockslaff Kupferberg GbR über den Internetzugang des jeweiligen abgemahnten Anschlussinhabers eine rechtlich geschützte Software, das Spiel „Euro Truck Simulator 2“ online zum Download angeboten worden sein. Genauer soll das rechtswidrige Filesharing in einem P2P Netzwerk dokumentiert worden sein. Als Rechteinhaberin soll in dem Abmahnschreiben die SCS Software genannt sein.

Urheberrechtsverletzung: Was wird gefordert?

Für das rechtswidrige Verbreiten des genannten Titels von der SCS Software sollendie NIMROD RECHTSANWÄLTE einen Pauschalbetrag in Höhe über 800 EUR fordern, um die Angelegenheit außergerichtlich zu regeln. Wichtig für Betroffene: Dieses Angebot ist an eine Frist gebunden. Zusätzlich wird die Abgabe einer strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert.

Die Kanzlei NIMROD Rechtsanwälte Bockslaff Kupferberg GbR weisen den abgemahnten Anschlussinhaber darauf hin, dass die Mandantin mehrere Ansprüche geltend macht. Dazu zählen u.a. die Punkte Schadensersatz und Unterlassung.
Insgesamt können durch eine Filesharing-Abmahnung Kosten in Höhe mehreren Hunderten Euro entstehen. Alternativ können Betroffene den vorgeschlagenen Pauschalbetrag bezahlen, um die Angelegenheit außergerichtlich zu klären.

Was tun bei einer Abmahnung wegen Filesharing?

Abgemahnte sollten trotz der unter Umständen hohen geforderten Summe Ruhe bewahren und nicht vor Verzweiflung den Kopf in den Sand stecken. Ein Ignorieren der Vorwürfe ist nicht ratsam, da die Gefahr von steigenden Kosten besteht. Wichtig ist die Beachtung der eng gesetzten Fristen und dementsprechend zu reagieren. Wenden Sie sich an einen Anwalt, der sich mit Filesharing und/oder der abmahnenden Kanzlei NIMROD RECHTSANWÄLTE auskennt.

• prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
• zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
• unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung die strafbewehrte Unterlassungserklärung

Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen sowie der NIMROD RECHTSANWÄLTE und konnten für Mitglieder Erfolge verbuchen.

Kontakt mit Verbraucherdienst

Haben Sie eine Abmahnung von Nimrod erhalten oder Fragen zum Thema bzw. zu einer Mitgliedschaft in unserem Verein? Für weitere allgemeine Informationen nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten!

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unter:
0201-176 790

oder via E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

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