Die Kanzlei Frommer Legal (ehemals Waldorf Frommer) aus München soll weiterhin unerlaubtes Filesharing, sprich das rechtswidrige Teilen von urheberrechtlich geschütztem Werken abmahnen. Der US-Film „Superintelligence“ soll demzufolge als zum Download angeboten worden sein.
Film „Superintelligence“ wurde ohne Genehmigung verbreitet
Worum geht es um den Film? In „Superintelligence“ aus dem Jahr 2020 trifft die aus Comedy-Filmen bekannte Melissa McCarthy auf eine künstliche Intelligenz. Schnell wird diese AI zur Bedrohung, die es stoppen gilt. Die Kombination aus Comedy und Sci-Fi könnte viele Filmfreunde begeistern, zumindest soll das Kinowerk rechtswidrig auf Online-Börsen angeboten worden sein.
Im Auftrag der Rechteinhaberin sollen jene Anschlussinhaber abgemahnt werden, über deren Internetzugänge der Film „Superintelligence“ zum Download angeboten wurde.
Abgemahnt: Wurde ein Filesharing-Programm benutzt?
Filesharing via Torrent ist trotz oder gerade wegen der gegenwärtigen Streaming-Angebote weiterhin beliebt und wird oft genutzt, um Inhalte im Netz zu tauschen. Es muss sich dabei nicht unbedingt um Filme und Serien handeln, jedoch kann es Angebote geben, wie urheberrechtlich geschützte Filme.
Das Herunterladen via P2P (z.B. BitTorrent) birgt die Gefahr, dass die Datei beim Download gleichzeitig für Dritte bereitgestellt. Dies kann je nach Umfang ein kurzer Zeitraum sein, der jedoch genügt, um eine Urheberrechtsverletzung festzustellen. Die Folge kann eine Abmahnung sein, weil durch die Rechteinhaberin keine Genehmigung vorlag.
Was verlangen die Rechtsanwälte von Frommer Legal?
In der vorliegenden Abmahnung unterbreitet die Kanzlei Frommer Legal die Möglichkeit, die Angelegenheit außergerichtlich zu regeln. Zu diesem Zweck soll ein Betrag von über 900 EUR gezahlt werden. Darüber hinaus wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung verlangt. Die Abgabe bzw. die Zahlung muss innerhalb einer kurz gesetzten Frist erfolgen.
Sollte EmpfängerInnen einer Abmahnung aufgrund einer Urheberrechtsverletzung jedoch nicht innerhalb der Fristen reagieren, so wird der Rechteinhaberin empfohlen, weitere gerichtliche Schritte zu unternehmen.
Abgemahnt – wie sollte reagiert werden?
In jedem Fall gilt: Betroffene sollten eine Abmahnung durch Frommer Legal ernst nehmen und nicht ignorieren! Andernfalls drohen weitere Folgen und somit noch mehr Kosten für den Abgemahnten.
- prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
- zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
- unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung die strafbewehrte Unterlassungserklärung
Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Rechtsanwälte wie Frommer Legal abwehren.
Frommer Legal: Hilfe bei Abmahnungen
Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201 – 176790
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