Die Fortsetzung des Kultfilms „Space Jam: A New Legacy“ kam 2021 in die Kinos. Im Auftrag der Rechteinhaberin Warner Bros. Entertainment mahnt die Münchner Kanzlei Frommer Legal (vormals Waldorf Frommer) jene Anschlussinhaber ab, über deren Internetzugang unerlaubt verbreitet worden sein soll.
„Space Jam: A New Legacy“ soll im Netz geteilt worden sein
1996 warf Michael Jordan in dem Film „Space Jam“ mit Bugs Bunny und Co. Körbe, im Jahr 2021 folgte die langerwartete Fortsetzung. Der Basketball-Spieler LeBron James ist in diesem Sequel Hauptdarsteller. Er trifft auf bekannte Gesichter der Looney Toons, wie Daffy Duck, Fred Flintstone und Road Runner.
Kein Wunder also, dass der Film sich großer Beliebtheit erfreut und somit seinen Weg in die Tauschbörsen fand. Im Auftrag der Rechteinhaberin sollen demzufolge jene Anschlussinhaber abgemahnt werden, über deren Internetzugänge der Film „Space Jam: A New Legacy““ ohne Genehmigung zum Download angeboten wurde.
Abgemahnt nach Nutzung eines Filesharing-Programms
Filesharing via Torrent ist trotz oder gerade wegen der gegenwärtigen Streaming-Angebote weiterhin beliebt und wird oft genutzt, um Inhalte im Netz zu tauschen. Es muss sich dabei nicht unbedingt um Filme und Serien handeln, jedoch kann es Angebote geben, wie urheberrechtlich geschützte Filme.
Das Herunterladen via P2P (z.B. BitTorrent) birgt die Gefahr, dass die Datei beim Download gleichzeitig für Dritte bereitgestellt. Dies kann je nach Umfang ein kurzer Zeitraum sein, der jedoch genügt, um eine Urheberrechtsverletzung festzustellen. Die Folge kann eine Abmahnung sein, weil durch die Rechteinhaberin keine Genehmigung vorlag.
Was verlangen die Rechtsanwälte von Frommer Legal?
In der vorliegenden Abmahnung unterbreitet die Kanzlei Frommer Legal die Möglichkeit, die Angelegenheit außergerichtlich zu regeln. Zu diesem Zweck soll ein Betrag von über 900 EUR gezahlt werden. Darüber hinaus wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung verlangt. Die Abgabe bzw. die Zahlung muss innerhalb einer kurz gesetzten Frist erfolgen.
Sollte EmpfängerInnen einer Abmahnung aufgrund einer Urheberrechtsverletzung jedoch nicht innerhalb der Fristen reagieren, so wird der Rechteinhaberin empfohlen, weitere gerichtliche Schritte zu unternehmen.
Abgemahnt – wie sollte reagiert werden?
In jedem Fall gilt: Betroffene sollten eine Abmahnung durch Frommer Legal ernst nehmen und nicht ignorieren! Andernfalls drohen weitere Folgen und somit noch mehr Kosten für den Abgemahnten.
- prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
- zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
- unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung die strafbewehrte Unterlassungserklärung
Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Rechtsanwälte wie Frommer Legal abwehren.
Frommer Legal: Hilfe bei Abmahnungen
Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201 – 176790
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