CSR Rechtsanwaltskanzlei 2021: Filesharing-Abmahnung „The Best Of Ava Dalush“

Die CSR Kanzlei mahnte im Auftrag der Firma PMG Entertainment Ltd. ein Mitglied unseres Vereins ab, weil dieser einen rechtlich geschützten Film im Netz verbreitet haben soll. Es wird die Zahlung einer hohen Summe von über 800 EUR für die Urheberrechtsverletzung verlangt. Wie sollten sich Empfänger einer Abmahnung verhalten?

Filesharing: CSR Rechtsanwaltskanzlei, Karlsruhe mahnt ab

Der Schock ist groß, sobald eine Abmahnung im Briefkasten landet. Besonders unangenehm könnte es unter Umständen sein, wenn es um ein explizites Thema geht: um Pornofilme. Die Firma PMG Entertainment (Dublin) hat die Rechte an dem Filmwerk „The Best Of Ava Dalush“, ein Film der Erwachsenenunterhaltung.

Der Anschlussinhaber und Empfänger der Filesharing-Abmahnung soll über seinen Internetzugang den genannten Film im P2P-Netzwerk „BitTorrent“ zum Download angeboten haben. Mit einer Spezialsoftware soll die dementsprechende IP und der Provider dokumentiert worden sein. Die Folge: der Anschluss soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen und alle Kopien des genannten Werkes unverzüglich zu löschen.

PMG Entertaintment: Es sollen 815 EUR gezahlt werden

Der abgemahnte Anschlussinhaber kommt laut der Abmahnung durch CSR-Rechtsanwaltskanzlei als Täter für eine Urheberrechtsverletzung in Betracht. Damit haftet er auf Unterlassung, Schadensersatz und auf Ersatz der Kosten der Rechtsverfolgung.

Aus diesem Grund verlangt CSR-Rechtsanwaltskanzlei die Abgabe einer Unterlassungserklärung, die bereits vorgefertigt beigefügt wurde. Darüber hinaus wird die Summe von 815 EUR gefordert. Der Betrag setzt sich aus unterschiedlichen Posten wie Schadensersatz und Aufwendungsersatz zusammen. Mit der Zahlung des Betrages soll die Angelegenheit außergerichtlich beigelegt werden.

Abgemahnt – Wie sollten Betroffene reagieren?

Der Rechtsanwalt der CSR-Rechtsanwaltskanzlei, Christoph Schmietenknop, schlägt dem Abgemahnten die Zahlung eines Vergleichsbetrags vor, um die unter Umständen unangenehme Angelegenheit außergerichtlich abzuschließen. Der Betrag hätte eine Höhe von 835,00 EUR für das Bereitstellen des Films über Online-Tauschbörsen.

In jedem Fall gilt: Betroffene sollten eine Abmahnung durch CSR-Rechtsanwaltskanzlei ernst nehmen und nicht ignorieren! Andernfalls drohen weitere Folgen und somit noch mehr Kosten für den Abgemahnten.

  • prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
  • zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
  • unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung die strafbewehrte Unterlassungserklärung

Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Rechtsanwälte wie die CSR-Rechtsanwaltskanzlei abwehren.

Kontakt mit VerbraucherDienst

Haben Sie auch eine Abmahnung von CSR-Rechtsanwaltskanzlei wegen der unerlaubten Verbreitung eines rechtlich geschützten Filmwerks erhalten? Für weitere allgemeine Informationen nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten!

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unter:
0201-176 790

oder via E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

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