Frommer Legal (ehemals Waldorf Frommer) aus München mahnt weiterhin das unerlaubte Teilen von urheberrechtlich geschütztem Werken ab. Die Fortsetzung des King-Klassikers „ES“, It Chapter Two, soll laut eines vorliegenden Abmahnschreibens ohne Erlaubnis im Internet verbreitet worden sein.
Urheberrechtsverletzung betreff. des Films „It Chapter Two (Es Kapitel 2)“
Im Auftrag der Rechteinhaberin Warner Bros. Entertainment Inc. wurde eine Urheberrechtsverletzung an dem Horrorfilm „It Chapter Two“ abgemahnt. Der deutsche Titel des Filmwerks lautet „Es Kapitel 2“ und stellt die Fortsetzung der Neuauflage des Stephen King Klassikers dar. Das Jahr der Veröffentlichung war 2019; die Verfilmung des Stoffs war nicht nur für Freunde des Gruselfilms interessant.
Abgemahnt: Wurde ein Filesharing-Programm benutzt?
Der abgemahnte Verbraucher äußerte sich zu den Umständen. Er schrieb: „Zu den betreffenden Zeitpunkten und auch davor oder danach wurde von uns, mir und meiner Partnerin, über den aktuellen Internetanschluss weder willent- noch wissentlich ein Filesharing-Programm genutzt.“
Was verlangen die Rechtsanwälte von Frommer Legal?
In der vorliegenden Abmahnung unterbreitet die Kanzlei Frommer Legal die Möglichkeit, die Angelegenheit außergerichtlich zu regeln. Zu diesem Zweck soll ein Betrag von 935,80 EUR gezahlt werden. Darüber hinaus wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung verlangt. Die Abgabe bzw. die Zahlung muss innerhalb einer kurz gesetzten Frist erfolgen.
Sollte EmpfängerInnen einer Abmahnung aufgrund einer Urheberrechtsverletzung jedoch nicht innerhalb der Fristen reagieren, so wird der Mandantschaft Warner Bros. Entertainment Inc. empfohlen, weitere gerichtliche Schritte zu unternehmen.
Wie sollte man auf eine Abmahnung von Frommer Legal reagieren?
Grundlegend gibt es folgende Hinweise zu beachten:
- prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
- zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
- unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung die strafbewehrte Unterlassungserklärung
Eine Abmahnung von Frommer Legal kann unter Umständen erst einmal ein Schock darstellen, da man sich unter Umständen nicht einmal bewusst war, das ein Download von urheberrechtlich geschützten Material kostspielige Folgen haben kann. Ob der Anschlussinhaber tatsächlich als Täter oder Störer in Frage kommt, sollte durch einen Anwalt geklärt werden. Eine Beratung ist für Mitglieder von Verbraucherdienst möglich. Unsere Mitglieder konnten mit der Unterstützung unserer angeschlossenen Rechtsanwälte zahlreiche erfolgreiche Urteile erstreiten. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Kontakt mit Verbraucherdienst
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