Die Rechtsanwälte von Frommer Legal (ehemals Waldorf Frommer) aus München sind bekannt für Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen. Aktuell wurde uns von einem Verbraucher ein Abmahnschreiben präsentiert, in dem ihm das unerlaubte Teilen eines urheberrechtlich geschützten Filmes vorgeworfen wird. Es handelt sich hierbei um den Kassenschlager Godzilla vs. Kong.
Godzilla vs. Kong soll im Internet geteilt worden sein
Riesenechse gegen Riesenaffe, dieser Film ließ vor kurzem keinen Stein auf dem anderen. Kein Wunder also, dass Godzilla vs. Kong sich auch im Netz großer Beliebtheit erfreute und leider auch den Weg in Tauschbörsen fand.
Im Auftrag der Rechteinhaberin Warner Bros. Entertainment Inc. werden Urheberrechtsverletzung an „Godzilla vs. Kong“ abgemahnt. Genauer gesagt bedeutet dies, dass jene Anschlussinhaber kontaktiert und zur Zahlung aufgefordert werden, über deren Internetzugang das rechtswidrige Teilen stattgefunden haben soll.
Abgemahnt: Wurde tatsächlich Filesharing betrieben?
Ein betroffener Verbraucher meldete sich gegenüber zu Wort. Er schreibt: „Wir hatten Besuch und unser Sohn mit Freunden haben einen Film angeschaut, von dem wir keine Ahnung hatten. Jetzt ist eine Abmahnung gekommen – in Höhe von 935,80“
Wie bereits geschrieben, wird bei einer vermuteten Urheberrechtsverletzung der/die AnschlussinhaberIn als verantwortliche Person kontaktiert.
Was verlangen die Rechtsanwälte von Frommer Legal?
Auch bei dieser Abmahnung wirft die Kanzlei Frommer Legal aus München dem Anschlussinhaber eine Urheberrechtsverletzung vor, die außergerichtlich geregelt werden kann. Zu diesem Zweck soll ein Betrag von 935,80 EUR gezahlt werden, der sich aus unterschiedlichen Kostenpunkt wie Schadensersatzanspruch und Unterlassungsanspruch zusammensetzt. Darüber hinaus wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung innerhalb einer Frist verlangt.
Sollte EmpfängerInnen einer Abmahnung aufgrund einer Urheberrechtsverletzung jedoch nicht innerhalb der Fristen reagieren, so wird der Mandantschaft Warner Bros. Entertainment Inc. empfohlen, weitere gerichtliche Schritte zu unternehmen.
Wie sollte man auf eine Abmahnung von Frommer Legal reagieren?
Grundlegend gibt es folgende Hinweise zu beachten:
- prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
- zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
- unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung die strafbewehrte Unterlassungserklärung
Eine Abmahnung von Frommer Legal kann unter Umständen erst einmal ein Schock darstellen, da man sich unter Umständen nicht einmal bewusst war, das ein Download von urheberrechtlich geschützten Material kostspielige Folgen haben kann.
Ob der Anschlussinhaber tatsächlich als Täter oder Störer in Frage kommt, sollte durch einen Anwalt geklärt werden. Eine Beratung ist für Mitglieder von Verbraucherdienst möglich. Unsere Mitglieder konnten mit der Unterstützung unserer angeschlossenen Rechtsanwälte zahlreiche erfolgreiche Urteile erstreiten. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Kontakt mit Verbraucherdienst
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