Für unser Mitglied waren unsere angeschlossenen Rechtsanwälte gegen die auf Abmahnungen aufgrund von Filesharing spezialisierte Kanzlei .rka Rechtsanwälte vor dem Landgericht Frankenthal (Pfalz) erfolgreich. Das LG Frankenthal hat die Berufung der .rka Rechtsanwälte abgewiesen. Die Kanzlei mahnte in der Vergangenheit im Auftrag der Koch Media GmbH Anschlussinhaber ab, über deren Internetanschluss PC Spiele in einer Online-Tauschbörse getauscht worden waren. Im dem hier vor dem Landsgericht verhandelten Fall soll das Spiel „Dead Island“ über den Anschluss des Beklagten getauscht worden sein.
Klage vom Amtsgericht Koblenz abgewiesen
Bereits in einem Verfahren vor dem Amtsgericht Koblenz (Aktenzeichen: 1533 C 1561/17) wurde die Klage der .rka Rechtsanwälte für die Klägerin Koch Media GmbH gegen unser Mitglied abgewiesen. Angeblich soll über den Internetzugang des Beklagten das PC-Spiel „Dead Island“ ohne Genehmigung des Klägers im Internet verbreitet worden sein. Das Amtsgericht Koblenz wies die Klage mit der Begründung ab: Der Klägerin stehen gegen den Beklagten die mit der Klage geltend gemachten Ansprüche auf Ersatz anwaltlicher urheberrechtlicher Abmahnkosten (…) und auf Schadensersatz wegen Verletzung urheberrechtlicher Nutzungs- und Verwertungsrechte der Klägerin an dem Computerspiel „Dead Island“ (…) bereits dem Grund nach nicht zu, da die Klägerin diesbezüglich nicht aktivlegitimiert ist.
Berufung ebenfalls abgewiesen
Vor dem Landgericht Frankenthal (Aktenzeichen: 6 S 7/18) wurde die Berufung der Klagepartei zurückgewiesen. Der Beklagte hatte Nutzungsmöglichkeiten zum behaupteten Verletzungszeitpunkt als auch zur Art der Nutzung durch die Familienmitglieder vorgetragen. Die Zeugen wurden durch das Amtsgericht vernommen und führte zu dem Schluss, dass ein Nachweis auf eine Störer- und Tätenhaftung des Beklagten nicht geführt ist.
Eine gute Nachricht für unser Mitglied. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klagepartei, sprich die Koch Media GmbH.
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