RA Daniel Sebastian Abmahnung: MP3 New Releases 2018 Week 14 & 18

Rechtsanwalt Daniel Sebastian verschickt für das Unternehmen DigiRights Administration GmbH Abmahnungen wegen Filesharing. In diesem Fall sollen Titel des Samplers/Musik-Containers „MP3 New Releases 2018“ (Week 14 & 18) öffentlich und ohne Genehmigung im Netz bereitgestellt worden sein.

Filesharing-Abmahnung für die DigiRights Administration GmbH

 

Empfängern eines Abmahnschreibens wegen einer Urheberrechtsverletzung wird vorgeworfen, dass sie einzelne Titel des Musik-Samplers „ MP3 New Releases 2018“ öffentlich – und ohne Genehmigung – im Internet zur Verfügung gestellt haben sollen. Im Auftrag der DigiRights Administration GmbH fordert Daniel Sebastian die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung der Abmahnkosten.

Angeblich sollen diverse Titel des Samplers MP3 New Releases 2018 in einem P2P Netzwerk oder in einer Online-Tauschbörse durch den Abgemahnten – der in der Regel auch der Anschlussinhaber ist – öffentlich im Netz für Dritte verfügbar gemacht worden sein. Bei diesem Musik-Container handelt es sich scheinbar um eine Reihe mit regelmäßigen Veröffentlichungen, da uns zwei unterschiedliche Abmahnungen vorliegen – einmal Week 14 und Week 18.

In der Abmahnung genannte Titel

MP3 New Releases 2018 Week 14

  • Sigala feat. Paloma Faith – Lullaby
  • Oliver $ & Jimi Jules – Pushing On
  • Klingande – Jubel
  • Ninetoes – Finder
  • Nora En Pure – Come With Me

MP3 New Releases 2018 Week 18

  • Lost Frequencies & Zonderling – Crazy
  • Kygo feat. Justin Jesso – Stargazing
  • Martin Garrix & David Guetta feat. Jamie Scott & Romy Dya – So Far Away
  • Stereoact feat. Laura Luppino – Ich Will Nur Tanzen
  • Shanguy – La Louze
  • Showtek & Moby – Natural Blues
  • Mc Fioti, J Balvin, Future, Stefflon Don & Juan Magan – Bum Bum Tam Tam

Was fordert Daniel Sebastian?

RA Daniel Sebastian mahnte im Auftrag der DigiRights Administration GmbH bereits andere Sampler ab, auf denen einzelne Titel auch öffentlich verbreitet worden sein sollen. Abgemahnt wird der Anschlussinhaber, über dessen Internetzugang das Werk/die Werke im Netz laut der Abmahnung geteilt wurden.

Es wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert und die Zahlung von Schadens- und Aufwendungsersatz. Die Fristen eines solchen Abmahnschreibens sollten unbedingt eingehalten werden, da es sonst sehr kostspielig werden kann.

Auch sollte beachtet werden, dass beim Download/Teilen eines Musiksamplers wie in diesem Fall „MP3 New Releases 2018“ nicht nur ein Musiktitel, sondern gleichzeitig mehrere in einem Netzwerk oder einer Tauschbörse bereitgestellt werden. Da die Rechte bei unterschiedlichen Firmen und Rechteinhabern liegen können, ist die Möglichkeit gegeben, dass weitere Abmahnungen folgen.

Wie sollte ich auf eine Abmahnung reagieren?

Eine Abmahnung kann unter Umständen erst einmal ein Schock darstellen, da man sich unter Umständen nicht einmal bewusst war, das ein Download von urheberrechtlich geschützten Material kostspielige Folgen haben kann. Ob der Anschlussinhaber tatsächlich als Täter oder Störer infrage kommt, sollte durch einen Anwalt geklärt werden.

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