Waldorf Frommer Abmahnung: Ready Player One

Eine Abmahnung aufgrund einer Urheberrechtsverletzung durch die Kanzlei Waldorf Frommer erhalten in der Regel jene Personen, über deren Internetzugang rechtlich geschütztes Material ohne Lizenz verbreitet wurde. So soll laut einer vorliegenden Abmahnung der Film „Ready Player One“ auf Online-Tauschbörsen geteilt worden sein.

Wegen Filesharing an „Ready Player One“ abgemahnt

Ready Player One ist ein Science-Fiction-Thriller von Steven Spielberg, der am 29. März 2018 in die US-amerikanischen und am 5. April 2018 in die deutschen Kinos kam. Der Film basiert auf dem Science-Fiction-Roman Ready Player One von Ernest Cline und ist in der Gamer-Welt der nahen Zukunft angesiedelt. Kurz darauf war „Ready Player One“ in den üblichen Online-Tauschbörsen zu finden, in denen ohne Genehmigung rechtlich geschütztes Material hochgeladen und verbreitet wird.

Waldorf Frommer, eine für Abmahnungen bekannte Kanzlei für München, vertritt diverse Rechteinhaber wie auch die Warner Bros. Entertainment GmbH. Diese Firma hat die Rechte an dem Filmwerk „Ready Player One“ und beauftragte demnach die Kanzlei mit der Abmahnung des Anschlussinhabers, über dessen Internetzugang das rechtswidrige Filesharing am besagten Film festgestellt wurde.

Abgemahnt von Waldorf Frommer – was nun?

Waldorf Frommer fordert von dem Anschlussinhaber die Zahlung einer pauschalen Vergleichssumme, welche in diesem Fall eine Höhe von mehr 915 EUR hat. Dieser Betrag soll eine außergerichtliche Einigung erreichen und damit die Angelegenheit schnell abzuhaken.

Darüber hinaus verlangen die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die unterschrieben und zurückgesandt werden soll – ein entsprechendes Formular kann der Abmahnung beigelegt sein.

In der Regel sind die in der Abmahnung von Waldorf Frommer genannten Fristen zur Abgabe recht eng gesetzt. Deshalb könnte es bei einem Ignorieren schnell zu höheren kosten und einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen.

Hilfe durch Verbraucherdienst

Haben Sie eine Abmahnung wegen Filesharing an dem Film „Ready Player One“ erhalten? Wurde Ihnen vorgeworfen, dass Sie den Film im Internet verbreitet haben? Was können Sie in so einem Fall tun?

  • prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
  • zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
  • unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung die strafbewehrte Unterlassungserklärung

Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen sowie Waldorf Frommer und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Abmahnkanzleien wie Waldorf Frommer abwehren.

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