Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer ist bekannt durch Abmahnungen im Rechtsgebiet Urheberrecht. So berichteten wir im Rahmen dieses Blogs bereits über zahlreiche Abmahnschreiben im Auftrag namhafter Mandanten wie Warner Bros. Entertainment oder Studiocanal. In der Regel wird abgemahnten Anschlussinhabern vorgeworfen, ohne Genehmigung der Rechteinhaber urheberrechtlich geschütztes Material zum Download im Internet angeboten zu haben.
Abgemahnt für das Teilen von urheberrechtlich geschütztem Bildmaterial
Waldorf Frommer mahnt für ihre Mandanten jedoch nicht nur das Bereitstellen von Filmen und TV-Serien ab, sondern auch die unerlaubte Bereitstellung von urheberrechtlich geschütztem Bildmaterial. Zum Beispiel wurde uns in der Vergangenheit durch Mitglieder berichtet, dass sie eine Fotografie, die über das Internet gefunden werden könnte, auf der eigenen Webseite oder dem eigenen Webshop eingebaut wurde und sie folglich eine Abmahnung durch Waldorf Frommer erhielten. Die Rechte vieler Bilder, die im Netz verfügbar sind, gehören nicht selten Bildagenturen, die bei einer unberechtigten Nutzung rechtliche Ansprüche geltend machen können.
Beauftragt von der Bildagentur StockFood GmbH
Aktuell liegen uns Schreiben von Waldorf Frommer vor, die dem Empfänger die unlizensierte Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung von geschütztem Bildmaterial vorwirft. Beauftragt wurde die Münchner Kanzlei von der Bildagentur StockFood GmbH. Das Brisante an dem Vorwurf: der Abgemahnte soll die betreffenden Bilder durch sogenannte Affiliate-Links der Plattform Amazon auf der eigenen Webseite präsentiert haben.
Nun ist es laut des Betroffenen tatsächlich so, dass er auf seiner Internetseite diverse Produkte präsentierte, die mittels eines Affiliate-Links eingebaut wurden. Derartige Links können ein bestimmtes Produkt darstellen, welches via Klick direkt zu Amazon führt – dort kann bei Bedarf auch sofort bestellt werden. Der Betreiber, der solche Affiliate-Links auf seinem Webspace einbaut, bekommt bei einer Bestellung über seine Seite Provisionen. Der Betreiber selbst bietet weder die Produkte an, noch hat er Einfluss auf die verwendeten Bilder – er verweist nur auf bestehende Angebote bei Amazon.
Was fordern die Rechtsanwälte Waldorf Frommer?
Die Kanzlei Waldorf Frommer schreibt, dass scheinbar urheberrechtlich geschütztes Bildmaterial in Affiliate-Links gezeigt wurden. Die Bildrechte sollen bei der StockFood GmbH liegen, der infolgedessen Unterlassungs-, Aufwendungsersatz- und Schadensersatzansprüche zustehen.
Zu diesem Zweck soll der abgemahnte Webseitenbetreiber nicht nur das betreffende Bildmaterial entfernen, sondern aufgrund einer Wiederholungsgefahr eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ausfüllen und unterzeichnen. Des Weiteren wird die Zahlung von Schadenersatz gefordert, der sich an den durchschnittlichen Nutzungshonoraren orientiert sowie die entstandenen Rechtsanwaltskosten. Für die Darstellung von geschütztem Bildmaterial, welches extern durch Affiliate-Links auf der eigenen Webseite eingebunden wurden, soll der Betreiber mehr als 4.900 EUR zahlen.
Zahlbar ist der Betrag innerhalb einer kurzen Frist. Sollte diese ohne Zahlung verstreichen, so werden weitere gerichtliche Schritte angedroht.
Hilfe bei einer Abmahnung durch die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer
Haben Sie eine Abmahnung erhalten? Wurde Ihnen vorgeworfen, dass Sie urheberrechtlich geschütztes Material im Internet bereitgestellt haben? Was können Sie in so einem Fall tun?
- prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
- zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
- unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung die strafbewehrte Unterlassungserklärung
Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen sowie Waldorf Frommer und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Abmahnkanzleien abwehren.
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