Waldorf Frommer Abmahnung: Deadpool 2

Eine Abmahnung durch Waldorf Frommer wegen einer Urheberrechtsverletzung erhalten in der Regel jene Anschlussinhaber, über deren Internetzugang vermutlich rechtlich geschütztes Material ohne Erlaubnis verbreitet wird. So wie in dem Fall der aktuellen Comic-Verfilmung „Deadpool“.

Wegen Filesharing an Deadpool 2 abgemahnt

Der Film Deadpool 2 führt die Handlung des etwas anderen Superhelden gleichen Namens fort. Diese Comic-Verfilmung zeichnet sich durch flotte Sprüche und satte Action aus; der Vorgänger war ein weltweit erfolgreicher Kassenschlager. Kein Wunder also, dass der Film seinen Weg in einschlägige Online-Tauschbörsen fand, um dort – ohne Genehmigung des Rechteinhabers – hochzuladen und verbreitet zu werden.

Waldorf Frommer, eine Kanzlei für München, vertritt diverse Rechteinhaber wie die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH. Diese hat die Rechte an dem Filmwerk Deadpool 2 und beauftragte die Kanzlei mit der Abmahnung des Anschlussinhabers, über dessen Internetzugang das rechtswidrige Filesharing festgestellt wurde.

Abgemahnt von Waldorf Frommer – was tun?

Waldorf Frommer fordert von dem Abgemahnten die Zahlung einer pauschalen Vergleichssumme, welche durchaus eine Höhe von mehr 800 EUR haben kann. Diese Summe soll dazu dienen, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen und damit die Angelegenheit schnell abzuhaken.

Darüber hinaus verlangen die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die unterschrieben und zurückgesandt werden soll – ein entsprechendes Formular kann der Abmahnung beigelegt sein.

In der Regel sind die in der Abmahnung von Waldorf Frommer genannten Fristen zur Abgabe recht eng gesetzt. Deshalb könnte es bei einem Ignorieren schnell zu höheren kosten und einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen.

Hilfe durch Verbraucherdienst

Haben Sie eine Abmahnung wegen Filesharing an dem Film „Deadpool 2“ erhalten? Wurde Ihnen vorgeworfen, dass Sie den Film im Internet verbreitet haben? Was können Sie in so einem Fall tun?

  • prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
  • zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
  • unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung die strafbewehrte Unterlassungserklärung

Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen sowie Waldorf Frommer und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Abmahnkanzleien wie Waldorf Frommer abwehren.

Kontakt mit Verbraucherdienst

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