Das unerlaubte Verbreiten des rechtlich geschützten Films „Death Wish“ wird von der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt. Für diese rechtswidrige Vorgehen, sogenanntes Filesharing, werden im Auftrag der Universum Film GmbH Abmahnungen verschickt. Haben Sie auch so ein Schreiben erhalten?
Das Bereitstellen des US-Films Death Wish wird abgemahnt
Das US-amerikanische Filmwerk „Death Wish“ mit Bruce Willis in der Hauptrolle, fand sich auch auf Filesharing-Tauschbörsen im Internet wieder. Das bedeutet, dass der Film aus dem Jahr 2015 häufig als Datei in Onlinetauschbörsen und P2P (Peer to Peer) Netzwerken rechtswidrig zum Download angeboten wird. Dieses Vorgehen ist als Filesharing bekannt und wird von Abmahnkanzleien wie Waldorf Frommer im Auftrag der Rechteinhaberin Universum Film GmbH abgemahnt.
2018: Es werden weiterhin Abmahnungen verschickt
Auch wenn anscheinend deutlich weniger Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen als vor ein paar Jahren verschickt werden, ist nicht davon auszugehen, dass Filesharing ohne Folgen bleiben muss.
Empfänger eines solchen Abmahnschreibens ist in der Regel der Anschlussinhaber. Ihm wird in der Abmahnung von Waldorf Frommer vorgeworfen, dass er die Datei des Films „Death Wish“ unerlaubt im Internet zur Verfügung gestellt hatte.
Was verlangt Waldorf Frommer von dem Abgemahnten?
Neben der Unterzeichnung und Zurücksendung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordert Waldorf Frommer die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von mehreren hundert Euro. Diese Pauschalzahlung soll es ermöglichen, die Angelegenheit außergerichtlich zu regeln. Die Fristen zur Abgabe der Unterlassungserklärung, die dem Schreiben in vorformulierter Form beiliegt, sind eng gesetzt. Sollte der Anschlussinhaber nicht reagieren, könnte dies unter Umständen sehr kostspielig werden.
Abgemahnt von Waldorf Frommer – was tun?
Anschlussinhabern, denen via Abmahnung Filesharing bezüglich „Death Wish“ vorgeworfen wird, sollten Ruhe bewahren. Vielmehr ist eine Prüfung des Abmahnschreibens durch einen Anwalt, der sich mit Urheberrecht auskennt, eine mögliche Lösung. Verbraucherdienst kooperiert mit angeschlossenen Rechtsanwälten, die im Mitgliederauftrag tätig werden. Lesen Sie dazu mehr bei den Urteilen.
Kontakt zu Verbraucherdienst
Für weitere allgemeine Informationen nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten!
Allgemeine Informationen erhalten Sie über unter:
0201-176 790
oder via E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com
Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.