Eine neue Abmahnung liegt vor: aktuell mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer das rechtswidrige Filesharing einzelner Episoden der Serie „Life Sentence“ ab. So sind laut der Abmahnung hohe Schadensersatz- und Rechtsverfolgungskosten fällig. Was müssen Abgemahnte beachten?
Life Sentence – Unerlaubtes Filesharing wird abgemahnt
Die eher mäßig von der Kritik bewertete Serie „Life Sentence“ fand ihren Weg in die einschlägigen Tauschbörsen. Es wird wohl nur eine Staffel produziert, von daher könnte es sein, dass sogar teilweise die gesamte Serie online angeboten wird. In einer aktuell vorliegenden Abmahnung der Münchner Rechtsanwälte von Waldorf Frommer wird dem Anschlussinhaber vorgeworfen, dass dieser ohne Erlaubnis der Rechteinhaberin einzelne Episoden der Serie Life Sentence im Internet für Dritte zum Download bereitgestellt habe.
Waldorf Frommer gibt bekannt, dass zu einem dokumentierten Zeitpunkt über den Internetzugang des Abgemahnten die entsprechende Datei (oder Teile davon) von Life Sentence verbreitet wurden. Die Rechte über den Film liegen bei der Warner Bros. Entertainment GmbH. Um die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung abzumahnen, wurde die Kanzlei Waldorf Frommer beauftragt.
Urheberrechtsverletzung: Was verlangt Waldorf Frommer
Es ist rechtswidrig, ohne Genehmigung der Rechteinhaberin Warner Bros. Entertainment GmbH das Werk im Internet als Download anzubieten. Waldorf Frommer verlangt aus diesem Grund von dem Abgemahnten unter anderem die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Diese ist bereits vorformuliert der Abmahnung beigefügt. Die Abgabe muss innerhalb einer knapp gesetzten Frist erfolgen.
Darüber hinaus wird noch die Zahlung von Schadensersatz verlangt. Um die Angelegenheit außergerichtlich und zügig zu erledigen, wird die Zahlung eines pauschalen Vergleichs vorgeschlagen. Dieser setzt sich aus Rechtsverfolgungs- und Schadensersatzkosten zusammen und hat insgesamt einer Höhe von 915,00 EUR.
Hilfe bei Waldorf Frommer
Haben Sie eine Abmahnung wegen Filesharing an Folgen der Serie „Life Sentence“ erhalten? Wurde Ihnen vorgeworfen, dass Sie den Film im Internet verbreitet haben? Was können Sie in so einem Fall tun?
- prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
- zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
- unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung die strafbewehrte Unterlassungserklärung
Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen sowie der Kanzlei Waldorf Frommer und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Abmahnkanzleien abwehren.
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