Derzeit liegt eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer mit dem Vorwurf mehrerer Urheberrechtsverletzung vor. Laut des Schreibens soll der Empfänger zwei Episoden der TV-Serie „Young Sheldon“ ohne Genehmigung im Internet verbreitet haben. Ein solchen Schreiben sollte nicht in der Ablage Papierkorb landen, sondern ernst genommen werden.
Young Sheldon: Filesharing Abmahnung durch Waldorf Frommer
Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer vertritt auch 2018 ihre Mandanten um gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen. So auch bei einer aktuellen Abmahnung im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH. Abgemahnt werden Urheberrechtsverletzungen an der TV-Serie „Young Sheldon“. Nicht allen Nutzern von Filesharing-Portalen scheint bewusst, dass beim Download von Inhalten gleichzeitig die eigenen Inhalte anderen P2P-Nutzern zur Verfügung gestellt werden können. Ein solches „Anbieten“ (und demzufolge die „Bereitstellung”) eines geschützten Werks (siehe Young Sheldon) könnte somit auch durch die Nutzung einer Online-Tauschbörse erfolgen. In der Abmahnung sind zwei TV-Folgen aufgeführt, die über den Internetanschluss des Abgemahnten zur Verfügung gestellt worden sein sollen:
- Young Sheldon – A Solar Caluculator, A Game Ball, And A Cheerleader’s Bosom
- Young Sheldon – A Therapist, A Comic Book, And A Breakfast Sausage
Abgemahnt! Was wird durch die Kanzlei gefordert?
In dem vorliegenden Abmahnschreiben aufgrund der Urheberrechtsverletzung an der TV-Serie „Young Sheldon“ fordert die Kanzlei Waldorf Frommer einen Geldbetrag für eine außergerichtliche Klärung der Urheberrechtsverletzung. Sollte der abgemahnte Anschlussinhaber diese weder zahlen oder nicht einmal reagieren, drohen die Rechtsanwälte aus München mit weiteren rechtlichen Schritten. Die Folge könnte eine gerichtliche Auseinandersetzung sowie weitere Kosten bedeuten.
Darüber hinaus verlangt Waldorf Frommer die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die innerhalb einer kurzen Frist unterschrieben zurückgesandt werden soll. Diese liegt laut zuvor abgemahnter Mitglieder häufig vorformuliert der Abmahnung bei. Ein Ignorieren macht die Ausgangslage nur noch schwieriger. Abgemahnte sollten in jedem Fall reagieren!
Hilfe bei Waldorf Frommer
Haben Sie eine Abmahnung wegen Filesharing an einzelnen oder gar mehreren Episoden der TV-Serie „Young Sheldon“ erhalten? Wurde Ihnen vorgeworfen, dass Sie die Inhalte im Internet verbreitet haben? Was können Sie in so einem Fall tun?
- prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
- zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs eine evtl. geforderte Summe
- unterzeichnen Sie nicht ungeprüft eine strafbewehrte Unterlassungserklärung
Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen sowie der Kanzlei Waldorf Frommer und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Abmahnkanzleien abwehren.
Kontakt mit Verbraucherdienst
Für weitere allgemeine Informationen nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten!
Allgemeine Informationen erhalten Sie über unter:
0201-176 790
oder via E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com
Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.