Im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH mahnt die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer derzeit das unerlaubte Verbreiten des Filmwerks Geostorm ab. Für Urheberrechtsverletzungen dieser Art wird die Zahlung von Schadenersatz bzw. Rechtsverfolgungskosten und die Abgabe eine strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt.
Geostorm: Filesharing wird abgemahnt
Die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer aus München sind im Rechtsgebiet Urheberrecht tätig und vertreten Mandanten wie die Warner Bros. Entertainment GmbH. In einer vorliegenden Abmahnung wird dem Anschlussinhaber das unerlaubte Bereitstellen eines urheberrechtlich geschützten Films Geostorm vorgeworfen. Es handelt sich dabei um den US-amerikanischen Katastrophenfilm aus dem Jahr 2017. Die dazugehörige Datei wurde scheinbar in Online-Tauschbörsen und Filesharing-Plattformen verbreitet und soll laut der Abmahnung über den Internetanschluss des Abgemahnten angeboten worden sein.
Oftmals sind sich Internetnutzer nicht der Gefahr einer Abmahnung bewusst, die bei der Nutzung von Filesharing-Programmen und Streaming-Diensten entstehen kann. Es kann recht kostspielige Folgen haben – und sogar im schlimmsten Fall ein gerichtliches Verfahren nach sich ziehen – sofern Abgemahnte den Vorwurf von Waldorf Frommer ignorieren.
Was verlangt die Kanzlei Waldorf Frommer in der Abmahnung?
Von dem Anschlussinhaber wird zunächst verlangt, die Datei Geostorm vollständig zu löschen. Zusätzlich wird die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags gefordert, in dem vorliegenden Fall ein Betrag in Höhe von 915,00 EUR. Durch die Zahlung dieser Summe soll eine zügige Abarbeitung ermöglicht und ein gerichtliches Verfahren vermieden werden.
Der abgemahnte Empfänger soll ebenfalls eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben. Dieses Formular liegt in einer vorformulierten Fassung vor und soll innerhalb einer knapp gesetzten Frist zurück an Waldorf Frommer gesandt werden.
Hilfe bei Waldorf Frommer
Haben Sie eine Abmahnung wegen Filesharing an dem Film Geostorm erhalten? Wurde Ihnen vorgeworfen, dass Sie den Film im Internet verbreitet haben? Was können Sie in so einem Fall tun?
- prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
- zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
- unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung die strafbewehrte Unterlassungserklärung
Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen sowie der Kanzlei Waldorf Frommer und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Abmahnkanzleien abwehren.
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