Die Rechtsanwälte von der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer wurden erneut von der Warner Bros. Entertainment GmbH beauftragt. So soll laut einer vorliegenden Abmahnung der US-amerikanische Spielfilm Dunkirk ohne Genehmigung im Internet verbreitet worden sein.
Dunkirk Abmahnung für unerlaubtes Filesharing
Der US-amerikanische Kriegsfilm Dunkirk aus dem Jahr 2017 wurde von Christopher Nolan auf die Leinwand gebracht. Der Regisseur hat eine große Fangemeinde, was sicherlich an vorherigen Erfolgen wie „The Dark Knight“ oder „Inception“ liegen kann. Diese Publikumsmagneten werden leider in Filesharing-Börsen bzw. Onlinetauschbörsen angefunden, wo sie häufig ohne rechtliche Genehmigung durch die Rechteinhaberin von Usern getauscht und verbreitet werden. Fehlt eine Genehmigung oder Erlaubnis durch den Rechteinhaber Warner Bros. Entertainment GmbH, kann es zu einer Abmahnung durch die Kanzlei Waldorf Frommer kommen.
Im Auftrag der Mandantin Warner Bros. Entertainment GmbH versandte die Kanzlei aus München eine Abmahnung an jenen Anschlussinhaber, über dessen Internetzugang das unerlaubte Bereitstellen des FilmsDunkirk festgestellt wurde.
Abgemahnt! Was fordert die Kanzlei?
In der Abmahnung aufgrund der Urheberrechtsverletzung an dem Spielfilm Dunkirk fordern die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer die Zahlung eines Vergleichssumme, um die Angelegenheit außergerichtlich zu klären. Bei einer Nichtzahlung droht die Kanzlei mit weiteren rechtlichen Schritte. Dies wäre mit hoher Wahrscheinlichkeit mit weiteren Kosten für den Abgemahnten verbunden. Von daher ist es wichtig, auf ein Abmahnschreiben zu reagieren.
Zusätzlich verlangt Waldorf Frommer die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die innerhalb einer Frist zurückgesandt werden soll. Diese liegt laut der Erfahrung bereits abgemahnter Mitglieder vorformuliert dem Abmahnschreiben bei.
Hilfe bei Waldorf Frommer
Haben Sie eine Abmahnung wegen Filesharing an Dunkirk erhalten? Wurde Ihnen vorgeworfen, dass Sie den Film im Internet verbreitet haben? Was können Sie in so einem Fall tun?
- prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
- zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
- unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung die strafbewehrte Unterlassungserklärung
Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen sowie der Kanzlei Waldorf Frommer und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Abmahnkanzleien abwehren.
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