Der Rechtsanwalt Yussof Sarwari vertritt die Interessen der G&G Media Foto-Film GmbH, die Filmwerke der Erotikbranche produziert. Ein Titel des Labels Create-X soll laut einer vorliegenden Abmahnung im Internet verbreitet worden sein. Drum wird für das unerlaubte Teilen die Zahlung eines Betrags von mehr als 800 EUR gefordert.
Yussof Sarwari: Wie kommt es zur Abmahnung?
Laut der vorliegenden Abmahnung soll die Erotikfilm-Produzentin G&G Media Foto-Film GmbH die Rechte an dem Titel „Nachwuchs 18 Jahre eng#11 – Wenn das Taschengeld nicht mehr ausreicht“ inne haben; der Film wurde unter dem Label „Create-X“ veröffentlicht. Eine derartige Urheberrechtsverletzung kann eine Abmahnung nach sich ziehen, wenn ein rechtlich geschütztes Werk ohne Erlaubnis im Internet vervielfältigt und verbreitet wird.
So wird dem Empfänger der Abmahnung (in der Regel der Anschlussinhaber) vorgeworfen, über dem heimischen Internetzugang das besagte Filmwerk geteilt zu haben. Der Rechtsanwalt Yussof Sarwari aus Hamburg listet zu diesem Zweck jene erfassten Daten auf, die beim Verbreiten gesichert worden sein sollen. Das wären unter anderem Daten wie die Uhrzeit, das Datum oder die dazugehörige IP-Adresse.
Was verlangt die Mandantin G&G Media Foto-Film GmbH?
Bei einer unerlaubten Bereitstellung des urheberrechtlich geschützten Filmwerks handelt es sich laut RA Sarwari um eine Rechtsverletzung. Laut der Abmahnung besteht ein Zahlungsanspruch gegen dem Empfänger, der sich auf insgesamt 836,59 EUR beläuft. Dieser Betrag setzt sich unter anderem aus dem Lizenzschaden für das Filmwerk, die Kosten der Providerauskunft und die Anwaltskosten zusammen. Um die Angelegenheit außergerichtlich zu regeln, bietet Sarwari die Zahlung eines Vergleichs in Höhe von 650,00 EUR an.
Darüber hinaus soll der Abgemahnte eine „angemessene und strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung“ abgegeben und diese innerhalb weniger Tage abgeben. Sollte diese Abmahnung ignoriert werden, so könnte es zu weiteren Kosten bzw. einem Gerichtsverfahren kommen.
Hilfe bei Kanzlei Yussof Sarwari
Haben Sie eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung an einem Erotikfilm erhalten? Wurde Ihnen vorgeworfen, dass Sie den Film im Internet verbreitet haben? Auch wenn Ihnen das Thema unter Umständen unangenehm sein könnten, sollten Sie ein derartiges Abmahnschreiben nicht ignorieren! Sonst könnte es zu weiteren Kosten kommen. Was können Betroffene stattdessen in so einem Fall tun?
- prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
- zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
- unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung die strafbewehrte Unterlassungserklärung
Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen sowie der Kanzlei Sarwari und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Abmahnkanzleien abwehren. Diskretion ist eine Selbstverständlichkeit für uns und kooperierende Rechtsanwälte.
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