Uns erreichte eine aktuelle Abmahnung von Rechtsanwalt Daniel Sebastian wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke. Im Auftrag des Unternehmens DigiRights Administration GmbH wird das unerlaubte Verbreiten von urheberrechtlich geschützten Werken unter anderem in Tauschbörsen abgemahnt – wie das Teilen des Titels „J Balvin & Willy William – Mi Gente“.
RA Daniel Sebastian mahnt im Auftrag der DigiRights Administration GmbH ab
Die DigiRights Administration GmbH wird rechtlich vertreten durch den Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian. Die Mandantin ist Inhaberin der Veröffentlichungsrechte an zahlreichen Tontiteln wie unter anderem „J Balvin & Willy William – Mi Gente“. Dieser Song soll sich laut der Abmahnung auf der Datei „Billboard Hot 100 Singles Chart“ befinden, welcher auf einer Plattform für Filesharing bzw. einer Onlinetauschbörse angeboten worden sein soll. So lautet der Vorwurf, der durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian in der Abmahnung formuliert wurde.
Abgemahnt wegen Filesharing– was wird gefordert?
Daniel Sebastian fordert in dem vorliegenden Abmahnschreiben die Abgabe einer hinreichend strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltsgebühren. Die Unterlassungserklärung soll innerhalb einer recht knapp gesetzten Frist zurückgesandt werden. Andernfalls droht Daniel Sebastian mit der Einleitung eines einstweiligen Verfügungsverfahren im Auftrag der DigiRights Administration GmbH. Abgemahnte sollten aus diesem Grund die Forderungen und Vorwürfe sehr ernst nehmen und diese nicht ignorieren!
Daneben wird eine pauschale Vergleichssumme gefordert, um die Angelegenheit außergerichtlich zu regeln. Hier handelt es sich um eine hohe Summe von 600 EUR. Diese hohen Kosten für das Verbreiten von einem einzigen Musiktitel, wie in dem Fall „J Balvin & Willy William – Mi Gente“, könnte noch steigen, sofern das Schreiben ignoriert wird.
Hilfe bei RA Daniel Sebastian
Haben Sie eine Abmahnung wegen Filesharing an einem oder mehrerer Musiktitel der DigiRights Administration GmbH erhalten? Wurde Ihnen vorgeworfen, dass Sie Dateien im Internet verbreitet haben? Was können Sie in so einem Fall tun?
- prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
- zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
- unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung die strafbewehrte Unterlassungserklärung
Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen sowie RA Daniel Sebastian und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Abmahnkanzleien abwehren.
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