Derzeit liegt eine aktuelle Abmahnung der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer vor. So wird gegenüber dem Empfänger der Vorwurf erhoben, dass er den frisch in den Kinos angelaufenen US-Horrorfilm „ES“ rechtswidrig im Internet verbreitet haben soll.
ES – Warner Bros. Entertainment GmbH verfolgt Urheberrechtsverletzung
Kaum ein Horrorfilm ist erfolgreicher in den deutschen Kinos gestartet als die Neuverfilmung des Romans „ES“ (Originaltitel „IT“) von Stephen King. Der Film aus dem Jahr 2017 erzählt die Geschichte von einer Gruppe Heranwachsender, die sich ihren Ängsten, unter anderem in der Form eines Horror-Clowns, stellen muss. Der sehr erfolgreiche US-amerikanische Spielfilm basiert auf den ebenfalls populären Roman „ES“, der vom Bestsellerautor Stephen King 1986 veröffentlicht wurde.
Das Werk ist zum derzeitigen Zeitpunkt noch in den Kinos gesehen, doch aufgrund seiner Popularität hat er seinen Weg in die Onlinetauschbörsen gefunden. Dort wird er scheinbar als Datei zum Download angeboten. Sollte eine solche unerlaubte Verbreitung festgestellt werden, könnte eine kostspielige Abmahnung die Folge sein.
Was verlangt Waldorf Frommer in der Abmahnung?
Die Rechte über den Film „ES“ liegen bei der Warner Bros. Entertainment GmbH. Dieses Unternehmen beauftragte die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer mit der Abmahnung von Anschlussinhabern, über deren Internetzugang ohne Erlaubnis rechtlich geschütztes Material verbreitet bzw. bereitgestellt wird. So eine Handlung stellt eine Urheberrechtsverletzung dar und kann teuer werden.
Für das Verbreiten des rechtlich geschützten Films „ES“ wird die Zahlung einer pauschalen Vergleichssumme verlangt. In dem vorliegenden Fall handelt es sich hierbei um eine Summe von insgesamt 915,00 EUR. Darüber hinaus fordert Waldorf Frommer die Abgabe einer unterzeichneten strafbewehrten Unterlassungserklärung.
Dieser Vorgang soll die Angelegenheit zügig klären; jedoch sollte die Summe nicht blindlings gezahlt bzw. die Unterlassungserklärung nicht ohne rechtliche Beratung abgegeben werden.
Hilfe bei einer Abmahnung durch die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer
Haben Sie eine Abmahnung wegen Filesharing an einem oder gar mehrerer Titel von der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten? Wurde Ihnen vorgeworfen, dass Sie Dateien im Internet bereitgestellt haben? Was können Sie in so einem Fall tun?
- prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
- zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
- unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung die strafbewehrte Unterlassungserklärung
Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen sowie Waldorf Frommer und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Abmahnkanzleien abwehren.
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