Uns liegt eine aktuelle Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer vor. Im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH wird das unerlaubte Verbreiten urheberrechtlich geschützter Inhalte abgemahnt. Konkret handelt es sich um „Training Day – Wages Of Sin“, eine einzelne Folge einer TV-Serie.
Abgemahnt durch Waldorf Frommer – was tun?
Haben Sie eine Abmahnung wegen unerlaubtem Filesharing durch die Kanzlei Waldorf Frommer erhalten? Möglicherweise können Sie sich kaum erklären, wie dieser Vorwurf zustande kam. In dem konkreten Fall der rechtswidrigen Bereitstellung der urheberrechtlich geschützten TV-Folge „Training Day – Wages Of Sin“ wird dem Abgemahnten vorgeworfen, dass die Episode ohne Genehmigung über ein Filesharing-Programm für Dritte bereit gestellt wurde.
Abgemahnt wurde in diesem Fall der durch die IP ermittelte Anschlussinhaber. Die dazugehörige Auskunft wurde durch den zuständigen Internet Provider erteilt. In Deutschland hat alleine die Warner Bros. Entertainment GmbH die Rechte an Training Day. Deshalb wird dem Abgemahnten eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen.
Was fordert Waldorf Frommer für Warner Bros Entertainment GmbH?
Im Auftrag der Mandantin fordern die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer die Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Aufwendungsersatz von dem Abgemahnten ein. Das bedeutet, dass eine strafbewehrten Unterlassungserklärung abgegeben werden. Diese ist der Abmahnung bereits in vorformulierter Form beigelegt. Sollte ein weiterer Rechtsverstoß an „Training Day – Wages Of Sin“ erfolgen, werden zusätzliche Kosten für den Abgemahnten fällig.
Aufgrund der Abmahnung wird auch ein pauschaler Vergleichsbetrag eingefordert, welcher sich aus Schadens- und Aufwendungsersatz zusammensetzt. In diesem Fall verlangt die Kanzlei Waldorf Frommer die Zahlung von insgesamt 619,00 EUR. Die Fristen zur Abgabe bzw. zur Zahlung sind eng gesetzt.
Training Day – Wages Of Sin: Hilfe bei Abmahnung
Haben Sie eine Abmahnung wegen Filesharing an der TV-Folge „Training Day – Wages Of Sin“ erhalten? Wurde Ihnen vorgeworfen, dass Sie den Film im Internet verbreitet haben? Was können Sie in so einem Fall tun?
• prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
• zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
• unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung die strafbewehrte Unterlassungserklärung
Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen sowie Waldorf Frommer und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Abmahnkanzleien wie Waldorf Frommer abwehren.
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