„Porno-Abmahnung“ von Kanzlei Sarwari erhalten?

Eine Abmahnung wegen unerlaubtem Filesharing zu erhalten ist eine Sache. Aber eine Abmahnung wegen der rechtswidrigen Verbreitung von pornografischem Filmmaterial zu erhalten, scheint eine andere Hausnummer. Hier erfahren Betroffene, wie man auf den Erhalt eines unangenehmen Abmahnschreibens aufgrund einer Urheberrechtsverletzung reagieren kann – wie zum Beispiel durch den Rechtsanwalt Yussof Sarwari. Verbraucherdienst hilft – schnell und diskret.

Wie kommt es zu einer Abmahnung durch Kanzlei Sarwari?

Die Kanzlei Yussof Sarwari vertritt Mandanten wie BERLIN MEDIA ART JT e.K.; ein Unternehmen, welches die Rechte an einer Vielzahl von Erotikfilmen inne hat. Recht eindeutige Titel wie „Ani Black Fox im Spermaland Teil 2“ finden ihren Weg in sogenannte Online-Tauschbörsen, wo sie meist ohne Erlaubnis kostenfrei verbreitet werden.

Solche Börsen sind kein rechtsfreier Raum. Drum dürfte es für manchen Nutzer umso überraschender sein, wenn sie eine Abmahnung wegen der Verbreitung eines eindeutig zweideutigen Filmtitels erhalten. Kanzlei Sarwari mahnt zum Beispiel jene Anschlussinhaber ab, über deren Internetanschluss Material der Rechteinhaber BERLIN MEDIA ART JT e.K. festgestellt und dokumentiert wurde.

Abgemahnt – und was nun?

Im ersten Moment ist es eine recht unangenehme Erfahrung und vielleicht ein kleiner Schock. Je brisanter der Vorwurf, desto peinlicher könnte es der Empfänger einer Abmahnung von Kanzlei Sarwari empfinden. Nicht selten wird der geforderte Geldbetrag – es gab vorgegebene Pauschalsummen von bis zu 650,00 EUR – still und heimlich bezahlt, damit das unangenehme Thema nicht an die große Glocke gehangen wird.

Auch die Unterzeichnung und Rücksendung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird nicht selten ohne Widerrede in Kauf genommen. Diese Erklärung verpflichtet den Unterzeichner dazu, bei erneutem Teilen des besagten Films hohe Vertragsstrafen zu zahlen. Das bedeutet, dass man für 30 Jahre Gefahr läuft, dass es zu weiteren Kosten durch den verbreiteten Erotiktitel kommen kann!

Verbraucherdienst hilft diskret bei Porno-Abmahnungen

Wir vom Verbraucherdienst verstehen die Not und die Situation, die eine solche Abmahnung mit sich bringen kann. Wir bieten Betroffenen schnelle und diskrete Hilfe an, um die Last von den Schultern zu nehmen.

Abgemahnte müssen nicht den Kopf in den Sand stecken und demütig zahlen, nur damit Ruhe einkehrt. Viel mehr helfen wir Abgemahnten mit unseren angeschlossenen Rechtsanwälten, um das Risiko vor Folgekosten zu reduzieren oder sogar den Vorwurf der Pornoabmahnung abzuwehren. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie unbedingt die gesetzten Fristen beachten und ernst nehmen. Ein Missachten der Abgabefristen könnte erste Zusatzkosten bringen.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

Haben Sie eine Abmahnung durch die Kanzlei Sarwari erhalten? Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Verstößen gegen das Urheberrecht. In vielerlei Fällen konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich Abmahnungen zahlreicher Rechtsanwälte und Kanzleien abgewehrt werden. Schnelle und diskrete Hilfe garantiert!

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unter:

0201-176 790

oder via E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

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