Im Auftrag der Mandantin Constantin Film Verleih GmbH verschicken die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen. Dies betrifft jene Anschlussinhaber, über deren Internetzugang der Film Florence Foster Jenkins zum Download angeboten wurde. Wie soll man sich verhalten, wenn eine Abmahnung ins Haus flattert? Hier erfahren Sie mehr.
Filesharing an dem Film „Florence Foster Jenkins“ wird abgemahnt
Haben Sie eine Abmahnung für eine Urheberrechtsverletzung an dem Film Florence Foster Jenkins erhalten? Waldorf Frommer macht die Rechte der Mandantin Constantin Film Verleih GmbH geltend. Abgemahnten wird vorgeworfen, „Florence Foster Jenkins“ auf einer Onlinetauschbörse zum Download angeboten zu haben. Die alleinigen Vertriebsrechte liegen bei der Mandantin, von daher stellt das unerlaubte Bereitstellen eine Urheberrechtsverletzung dar. Die Kanzlei Waldorf Frommer gibt in der Abmahnung jene Daten an, welche den Verstoß dokumentieren, dazu gehört unter anderem die IP-Adresse des dazugehörigen Internetzugangs.
Der Film Florence Foster Jenkins ist eine britisch-französische Biografie aus dem Jahr 2016 über die Amateur-Sängerin gleichen Namens, der unter der Regie von Stephen Frears entstand. In den Hauptrollen sind Meryl Streep und Hugh Grant zu sehen. Die Kritik zeigte sich über den Film begeistert, was sich auch in den zahlreichen Auszeichnungen widerspiegelt. Vielleicht ist der Film aus diesem Grund beliebt in Online-Tauschbörsen, in denen leider häufig rechtswidrig Dateien ausgetauscht werden können.
Abgemahnt! Was fordert Waldorf Frommer?
Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München ist für Abmahnungen wegen Filesharing bekannt. Für viele namhafte Mandanten fordern die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrag, sofern an einem urheberrechtlich geschützten Werk eine Urheberrechtsverletzung festgestellt wurde. Die Zahlung des Vergleichs, der durchaus mehr als 900 EUR kosten kann, dient zur außergerichtlichen und zügigen Klärung der Angelegenheit.
Sollte die Abmahnung für den Film „Florence Foster Jenkins“ jedoch ignoriert werden, könnte es jedoch kostspielige Folgen haben. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, einen anwaltlichen Rat einzuholen, um weitere Folgen zu vermeiden.
Florence Foster Jenkins Abmahnung: Was tun?
Haben Sie eine Abmahnung wegen Filesharing an dem Film „Florence Foster Jenkins“ erhalten? Wurde Ihnen vorgeworfen, dass Sie den Film im Internet verbreitet haben? Was können Sie in so einem Fall tun?
- prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
- zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
- unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung die strafbewehrte Unterlassungserklärung
Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen sowie Waldorf Frommer und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Abmahnkanzleien wie Waldorf Frommer abwehren.
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