Die unerlaubte Verbreitung der TV-Serie „The 100“ wird derzeit von der Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt. Anschlussinhabern, über deren Internetzugang einzelne Episoden von „The 100“ zum Download angeboten wurden, erhalten eine Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrechts. Wie sollten sich Abgemahnte verhalten?
Abmahnung für die TV-Serie „The 100“ erhalten?
Die US-amerikanische Serie „The 100“ hat aufgrund ihrer Beliebtheit ihren Weg in die Tauschbörsen gefunden. Durch diese Börsen und Filesharing-Netzwerke (Peer-to-Peer) ist es ein Leichtes, sich einzelne Episoden via Download zu beschaffen. Damit geht man das Risiko einer Urheberrechtsverletzung ein, weil bei einem P2P Download Dateien nicht nur heruntergeladen, sondern auch gleichzeitig für weitere Nutzer des Netzwerks angeboten werden. Die Folge: eine Abmahnung durch die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer.
Viele abgemahnte Anschlussinhaber sind sich nicht einmal der Schuld bewusst, dass ein Download solche Folgen haben kann. Andere wissen nicht, wie es zu diesem Vorwurf kam. Eins steht jedoch fest: Betroffene sollten unbedingt auf eine Abmahnung von Waldorf Frommer zu der TV-Show „The 100“ reagieren! Ein Ignorieren des Vorwurfs kann weitere kostspielige Folgen haben – und vor Gericht enden.
Filesharing-Abmahnung: Was fordert Waldorf Frommer?
Waldorf Frommer aus München ist spezialisiert auf das Rechtsgebiet Urheberrecht. Sie werden von unterschiedlichen Größen der Medienproduzenten beauftragt, um die jeweiligen Rechte zu vertreten. In dem Fall des unerlaubten Filesharings einzelner Episoden der Serie „The 100“ wurde Waldorf Frommer von der Warner Bros. Entertainment GmbH.
Für die Warner Bros. Entertainment GmbH fordern die Rechtsanwälte in ihrer Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Sollte der Abgemahnte unterzeichnen und die betreffende Datei erneut im Netz zur Verfügung stellen, werden hohe Vertragsstrafen fällig.
Des Weiteren wird ein pauschaler Vergleichsbetrag gefordert, der sich aus Schadens- und Aufwendungsersatz zusammensetzt. Diese Summe kann mehrere Hundert Euro hoch sein und wird verlangt, um eine zügige und außergerichtliche Einigung zu erreichen.
Hilfe für Abgemahnte
Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen sowie Waldorf Frommer und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Abmahnkanzleien wie Waldorf Frommer abwehren.
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