Die Kanzlei Waldorf Frommer gehört zu den größten Abmahnkanzleien. Hier liegt eine Abmahnung für das unerlaubte Bereitstellen des Films Logan vor. Eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte sollte nicht ignoriert werden. Auch sollte bezüglich der Abmahnung keine übereilte Zahlung aufgrund von vorgeworfenem Filesharing des Filmwerks Logan getätigt werden.
Filesharing-Abmahnung „Logan“: Wichtige Infos für den Abgemahnten
Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München fordert im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH für die Comic-Verfilmung „Logan“ in einer festgelegten Frist die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Innerhalb einer zweiten Frist wird eine Zahlung in Höhe von 915,00 EUR gefordert. Die Fristen sollten durch den Abgemahnten unbedingt beachtet werden, diese sind in der Regel recht kurz gehalten werden. Die Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk Logan wird in den Abmahnschreiben von der Waldorf Frommer dokumentiert, mit einem Auszug eines Filesharing-Protokolls, woraus die IP-Adresse des DSL-Anschlusses hervorgeht und ein Zeitstempel – sowie die Dauer des protokollierten Down- bzw. Uploads. Verbraucherdienst rät: Ruhe zu bewahren!!
Was tun bei einer Abmahnung von Waldorf Frommer?
Der Abgemahnte sollte den Vorhalt aus dem Abmahnschreiben innerhalb des Haushaltes prüfen. Insbesondere, ob Rechner im Haushalt zum Tatzeitpunkt Internetzugang hatten und ob der Router ordnungsgemäß gesichert war.
Ein Anschlussinhaber, der eine Abmahnung aufgrund von Urheberrechtsverletzung erhält, muss auch nicht immer verantwortlich sein. Wenn der Anschlussinhaber nicht selber verantwortlich ist, stellt sich schon die Frage, ob dieser dann eine Unterlassungserklärung, auch in modifizierter Form abgeben sollte?
Die Fristen aus der Abmahnung sollte der Abgemahnte sich notieren und sich notwendige Hilfe bei Abmahnungen suchen. Wer als Abgemahnter der Meinung ist, dass er nicht zu verantworten hat, sollte aber nicht die Abmahnung ignorieren! Ignorieren heißt auch, dass der Abgemahnte das Risiko trägt, das die Kanzlei Waldorf Frommer vor Ablauf der Verjährung Klage erhebt. Eine Klage ist mit zusätzlichen Kosten für den Abgemahnten verbunden.
Waldorf Frommer Unterlassungserklärung
Die Unterlassungserklärung stellt einen Vertrag dar: der Anschlussinhaber verpflichtet sich darin zu unterlassen, dass über seinen Internetanschluss in Zukunft Urheberrechtsverletzungen begannen werden. Aus diesem Grunde sollte der Abgemahnte eine derartige Unterlassungserklärung nicht ungeprüft abgeben.
Viele Betroffene geben ungeprüft eine Unterlassungserklärung in modifizierter Form ab, in der Hoffnung, dass damit Ruhe einkehrt. Doch das ist keine Lösung, denn wenn der Abgemahnte Anschlussinhaber die Urheberrechtsverletzung nicht zu verantworten hat, muss er auch keine Unterlassungserklärung abgeben. Dieses sollte der Abgemahnte einer Waldorf Frommer Abmahnung durch versierte Anwälte prüfen lassen.
Gute Chancen für Abgemahnte
Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Abmahnkanzleien abwehren.
Auch für Betroffene, die eine gerechtfertigte Abmahnung erhalten haben, sind gut beraten, wenn sie den Kopf nicht in Sand stecken! Denn es gibt verschiedene außergerichtliche Lösungsalternativen, dass Sie mit einem wirtschaftlich tragbaren Ergebnis aus der Sache herauskommen. Auch da gilt es für den Betroffen, es muss im Einfall eine Prüfung der wirtschaftlichen Situation erfolgen.
Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.
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