Dem Verbraucherdienst e.V. und dessen Anwälten liegt eine Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer für das unerlaubte Bereitstellen des TV Film Gilmore Girls „A Year in the Life – Fall“ vor. Die Abmahnung wegen des Verstoßes gegen das Urheberrecht erfolgte im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH, mit Sitz in Hamburg. Trotz der Vorwürfe: keine Panik! Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird – schon gar nicht bei einer Abmahnung bezüglich einer Urheberrechtsverletzung.
Waldorf Frommer mahnt das Teilen von „Gilmore Girls: A Year in the Life – Fall“ ab
Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer macht dem Anschlussinhaber dafür verantwortlich, dass über seinen Internetanschluss die Serienepisode „Gilmore Girls: A Year in the Life – Fall“ unerlaubt bereitgestellt wurde. Serien wie „Gilmore Girls“ stellen urheberrechtlich geschützte Inhalte dar. Sollte mittels einer Filesharing-Software (Torrent) über den heimischen Internetanschluss eine Folge der Serie via Download heruntergeladen worden sein, könnte das rechtliche Folgen haben. Beim Download wurde laut der Abmahnung das Filmwerk „Gilmore Girls: A Year in the Life – Fall“ gleichzeitig einer Vielzahl von weiteren Personen unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Verbraucherdienst e.V. meint dazu: Nur behaupten gilt nicht!! Vor Gericht muss der Rechtsinhaber – hier die Warner Bros. Entertainment GmbH – die Täterschaft nachweisen.
Abmahnungen nicht ignorieren!
Abgemahnte könnten sich irren, wenn Sie davon ausgehen, dass Abmahnkanzleien wie die Kanzlei Waldorf Frommer, CSR Rechtsanwälte, rka Rechtsanwälte oder Kanzlei Sawari eine gerichtliche Auseinandersetzung scheuen. So liest es der Verbraucherdienst e.V. häufig genug in diversen Internetforen, in denen Abgemahnte über Ihre erhaltenen Abmahnschreiben berichten.
Abgemahnte, die solchen Meinungen und Kommentaren aus Foren folgen und ihre Abmahnung aufgrund von Urheberrechtsverletzung ignorieren, müssen sich nicht wundern, wenn diese vor Ablauf der Verjährung erneut einen gerichtlichen Mahnbescheid oder gar eine Klage in ihrem Briefkasten finden. Eine derartige gerichtliche Auseinandersetzung bedeutet Mehrkosten!
Zuverlässigkeit der IP-Adresse?
Laut der Kanzlei Waldorf Frommer wird in dem Abmahnschreiben darauf hingewiesen, dass die zur Ermittlung eingesetzte Software „Peer-to-Peer Forensic System“(PFS) durch eine Vielzahl gerichtlicher eingeholter Sachverständigengutachten sowie durch jährliche Gutachten eines Frauenhofer-Instituts bestätigt worden sein.
Verhaltensempfehlungen für Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer
Viele Abgemahnte werden erst einmal verschreckt sein, zudem können sich auch viele Abgemahnte nicht erklären warum eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Briefkasten liegt. Schon gar nicht will man 915,00 EUR zahlen, wofür man keine Erklärung hat.
Aus diesem Grund sollten Abgemahnte auch nicht einknicken sondern sich lieber Informationen und Rat einholen, wie man sich am besten bei einer Abmahnung durch Waldorf Frommer verhalten sollte.
Denn nicht immer hat der Abgemahnte die Urheberrechtsverletzung zu verantworten und es gibt zahlreiche Möglichkeiten für Abgemahnte aufgrund von Urheberrechtsverletzung wie im diesem Fall für „Gilmore Girls: A Year in the Life –Fall“ erhalten hat.
Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.
Haben Sie auch eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen der unerlaubten Verbreitung von „Gilmore Girls: A Year in the Life – Fall“ erhalten? Für weitere allgemeine Informationen nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten!
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