Die Abmahnwelle geht weiter! Erneut eine weitere Abmahnung durch die Kanzlei Waldorf Frommer erfolgt für die Serienfolge „Gotham – The Executioner“ im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH. Ziel des Verbraucherdienst e.V ist es, zum Thema „Abmahnung durch Urheberrechtsverletzung“ Abgemahnte aufzuklären und zu informieren. Darüber hinaus gewährleisten Anwälte den Mitgliedern des Vereins Hilfe bei einer Abmahnung.
Waldorf Frommer Abmahnung: Was ist wesentlich für den Abgemahnten?
Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH für das Werk „Gotham – The Executioner“ die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die anfallenden Abmahnkosten in Höhe von insgesamt 619,50 EUR zu begleichen. Die Fristen sollten durch den Abgemahnten beachtet werden, die sind wie häufig sehr kurz gesetzt. Zahlreiche Entscheidungen des BGH und anderer Gerichte sind in der Abmahnung für das unerlaubte Teilen von „Gotham – The Executioner“ aufgeführt. Zudem wird dargelegt, dass die angebliche Urheberrechtsverletzung auch tatsächlich stattgefunden haben soll – durch eine beweissichere Dokumentation. Bei Betroffenen sollten nun nicht erst einmal nicht die Panik ausbrechen. Verbraucherdienst rät: Ruhe zu bewahren!!
Verbraucherdienst e.V. und ihre Anwälte raten:
Nicht jeder, der eine Abmahnung erhält, muss auch verantwortlich für die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung sein. In der Beweispflicht befindet sich der Rechteinhaber – in diesem Fall Warner Bros. Entertainment GmbH.
Wer als Abgemahnter der Meinung ist, dass er die Rechtsverletzung nicht zu verantworten hat, sollte das Abmahnschreiben keinesfalls ignorieren! Andernfalls trägt der Abgemahnte das Risiko, dass die Kanzlei Waldorf Frommer vor Ablauf der Verjährung eine Klage erhebt. Eine solche Klage ist mit zusätzlichen Kosten für den Abgemahnten verbunden. Zudem wissen die Abgemahnten oft aufgrund des längeren Zeitraums auch nicht, was am betreffenden Tag genau geschehen ist. Dadurch kann eine Verteidigung erschwert werden und Nachteile für den Abgemahnten mit sich bringen.
Gotham Abmahnung: Unterlassungserklärung abgeben?
In der Hoffnung, dass die abmahnende Kanzlei Waldorf Frommer keine Beträge mehr fordert, werden oft Unterlassungserklärungen unterzeichnet und abgegeben. Das bedeutet jedoch nicht, dass eine solche Handlung vor weiteren Schreiben der Kanzlei bewahrt – es können im schlimmsten Fall gerichtliche Mahnbescheide oder gar eine Klage folgen. Es erklärt sich von selbst, dass in so einem Fall auf den Abgemahnten erhebliche Zusatzkosten zukommen würden.
Gute Chancen für Abgemahnte
Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Abmahnkanzleien abwehren.
Auch für Betroffene, die eine gerechtfertigte Abmahnung erhalten haben, sind gut beraten, wenn sie den Kopf nicht in Sand stecken! Denn es gibt verschiedene außergerichtliche Lösungsalternativen, dass Sie mit einem wirtschaftlich tragbaren Ergebnis aus der Sache heraus kommen.
Verhaltensratschläge für den Abgemahnten
Als Betroffener ist es nicht ratsam, sich selber mit der Kanzlei Waldorf Frommer in Verbindung zu setzen. Beachten sie unbedingt die gesetzten Fristen die in der Abmahnung. Keine Unterlassungserklärung voreilig abgeben. Wenn auch sie eine Abmahnung durch die Kanzlei Waldorf Frommer für das unerlaubte Teilen (Filesharing)
der Serien-Episode „“Gotham – The Executioner erhalten haben, sind sie mit Verbraucherdienst e.V für allgemeine Informationen zum Thema Urheberrecht gut beraten.
Kontakt zu Verbraucherdienst e.V.
Haben Sie auch eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen der unerlaubten Verbreitung der Folge Gotham – The Executioner erhalten? Für weitere allgemeine Informationen nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten!
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