Derzeit macht erneut Post von den rka Rechtsanwälten aus Hamburg die Runde. Es geht um Fälle aus dem Jahr 2013/2014, als im Auftrag für die Koch Media GmbH Abmahnungen wegen unerlaubtem Filesharing versandt wurden. Gegenstand dieser Abmahnschreiben war die rechtswidrige Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Material, in diesem Fall Spiele mit dem Titel „Dead Island“ oder „Risen“. So sollen nicht wenige Betroffene damals die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben, aber nicht die geforderte Summe gezahlt.
Wie kommt es zu einem Mahnbescheid von den rka Rechtsanwälten?
Abgemahnte sollten wissen, dass der BGH die Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus Urheberrechtsverletzungen erst in 10 Jahren feststellte. Diese Regelung ist aber nicht gültig für Kostenerstattungsansprüche. Somit ist es den rka Rechtsanwälten noch möglich, dieses Geld bei den Abgemahnten einzutreiben. Für diese Form von Ansprüchen gilt eine Verjährungsfrist von insgesamt drei Jahren, das bedeutet im Klartext, dass zum Beispiel eine Abmahnung aus dem Jahr 2014 nun am 31.12.2017 verjährt.
Aus diesem Grund verschicken die rka Rechtsanwälte nun im großen Stil gerichtliche Mahnbescheide, um die Verjährung zu vermeiden. Viele Abgemahnte sind durch diese Benachrichtigungen verunsichert und wissen nicht, wie sie reagieren sollen.
Zu spät reagiert: es kann der Vollstreckungsbescheid folgen
In jedem Fall muss auf einen Mahnbescheid von den rka Rechtsanwälten reagiert werden, sonst könnte es noch noch weiteren Ärger in Form eines Vollstreckungsbescheids geben. Einem Mahnbescheid sollte man innerhalb von 14 Tagen nach der Zustellung widersprechen, sonst folgt ein Vollstreckungsbescheid – und der Gerichtsvollzieher ist nicht mehr weit weg.
Sollte von dem Abgemahnten widersprochen werden, kann ein Klageverfahren angestrebt werden. Dies ist bei den rka Rechtsanwälten auch ein realistisches Szenario.
Nicht ignorieren, Fristen beachten
Wie auch schon bei Abmahnungen durch einen Rechtsanwalt wegen vorgeworfenen Urheberrechtsverletzungen gilt: keinesfalls ignorieren und nicht aussitzen. Dieses Kopf-in-den-Sand-Verhalten kann teuer werden. Die angegebenen Fristen sollten in jedem Fall beachtet werden, sonst kann es – wie beschrieben – zu einem gerichtlichen Mahnbescheid oder noch schlimmer zu einer Vollstreckung kommen.
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