Die Kanzlei Sasse und Partner, die sich unter anderem einen Namen bei Abmahnungen wegen Verletzungen im Urheberrecht gemacht haben, existiert in der Form nicht mehr. An ihre Stelle tritt „Gutsch und Schlegel Rechtsanwälte“.
Sasse und Partner: Wie kommt es zur Trennung?
Die Partner der Kanzlei haben laut einer Ankündigung auf ihrer Homepage (www.sasse-partner.com/ verkündet, dass „einvernehmlich beschlossen“ wurde, sich zu trennen. Das bedeutet, dass der Namensgeber, Rechtsanwalt Helge Sasse, aus der ursprünglichen Partnerschaft austretet und seit dem 01. August 2016 gemeinsam als Sasse, Bachelin und Lichtenhahn Rechtsanwälte Partnerschaft mbH tätig ist. Aktuell ist auf der neuen Webpage (http://sbl-partner.com/) noch nicht zu entnehmen, ob Filesharing Abmahnungen auch behandelt werden (Stand 17.11.2016).
Dies ist bei den ursprünglichen „Partnern“ von der ehemaligen Kanzlei „Sasse und Partner“ nicht der Fall. Dr. Hans-Martin Gutsch und Thomas Schlegel führen die ursprüngliche Partnerschaft am Hamburger Standort unter dem Namen Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte in Partnerschaft“ fort.
Gutsch & Schlegel: Mandanten werden beibehalten
Wichtig für Mandanten der ehemaligen Kanzlei Sasse und Partner: Es bleibt alles beim Alten. Wie auf der Homepage zu lesen ist, werden „alle Anwälte beider Kanzleien in der gewohnten Weise“ zur Verfügung stehen. Sprich: laufende Mandate werden fortgesetzt.
Unter anderem ließen sich folgende Firmen durch Sasse und Partner vertreten: WVG Medien GmbH, Splendid Film GmbH und die Senator Film Verleih GmbH. Es ist möglich, dass die Rechtsanwälte Gutsch & Schlegel die bisher bekannte Arbeit im Bereich der Filesharing-Abmahnungen wegen Verstöße gegen das Urheberrecht weiter betreiben werden.
Abmahnungen sind weiterhin ein Thema
Auch wenn es deutlich ruhiger bei der Versendung von Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen geworden ist: auch 2016 wird weiterhin wegen unerlaubter Vervielfältigung von rechtlich geschützten Material im Netz abgemahnt. Hohe Beträge (Schadensersatz, Aufwandspauschalen) können fällig werden und unter Umständen wird auch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt.
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