Und täglich grüßt der Bräutigam | Abmahnung 2016 | Waldorf Frommer

Filesharing von rechtlich geschützten Material wird weiterhin von Waldorf Frommer abgemahnt. Im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft fordern die Münchner Rechtsanwälte für das rechtswidrige Teilen von Und täglich grüßt der Bräutigam die Erstattung von Abmahnkosten sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung.

Und täglich grüßt der Bräutigam wird abgemahnt

Die unerlaubte Verbreitung des US-amerikanischen Komödie „Und täglich grüßt der Bräutigam“ (Originaltitel: I do, I do, I do) aus dem Jahr 2016 wird aktuell von der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt.

Zur Handlung: Jaclyn Palmer (Autumn Reeser) erlebt mit ihrem Bräutigam Dr. Peter Lorenzo (Antonio Cupo) eine völlig übertriebene Hochzeit. Nur war er so miserabel, dass sich Jaclyn eine Wiederholung wünscht. Zu ihrer Überraschung wird ihr der Wunsch gewährt, denn sie durchlebt den Tag ihrer Vermählung immer und immer wieder. Diese Story erinnert – alleine vom Titel – leicht an den bekannten Film mit Bill Murray.

Waldorf Frommer: Was wird in einer Abmahnung gefordert?

Ein Anschlussinhaber, über dessen Internetzugang die Urheberrechtsverletzung festgestellt wurde (in diesem Fall das unerlaubte Filesharing an der Filmdatei zu „Und täglich grüßt der Bräutigam“) könnte eine Abmahnung wegen eines Verstoßes gegen das Urheberrecht folgen.

In dem Abmahnschreiben wird der Vorwurf erhoben, dass die Datei ohne Erlaubnis im Internet verbreitet wurde. Dies könnte über ein P2P Netzwerk (Torrents) oder eine Tauschbörse geschehen sein.
Waldorf Frommer fordert für seine Mandantin Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von Abmahnkosten.

Abgemahnt – was tun?

Eine Abmahnung für einen Film wie „Und täglich grüßt der Bräutigam“ ist im ersten Moment sicherlich ein Schock für jeden. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass der Abgemahnte überprüft, ob die Urheberrechtsverletzung zutreffen könnte. Auf jeden Fall sollte die Abmahnung ernst genommen werden. Notieren Sie sich die Fristen und suchen Sie sich einen Anwalt, der sich mit Urheberrecht auskennt.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

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oder per E-Mail:
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