CSR Kanzlei | Private Media Group Limited | Bubble Butts

Die CSR Kanzlei aus Karlsruhe verschickt aktuell Abmahnungen wegen Filesharing bezüglich unerlaubter Verbreitung des Filmtitels „Bubble Butts“. Abgemahnte sollen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben sowie einen Pauschalbetrag zahlen. Was Abgemahnte wissen sollten, lesen Sie hier.

Filesharing: CSR Rechtsanwälte für die Private Media Group Limited

In einer aktuellen Abmahnung der CSR Kanzlei wird der Vorwurf erhoben, dass ein Filmtitel („Bubble Butts“) ohne Genehmigung im Internet zur Verfügung gestellt wurde. Dies soll über eine sogenannte Tauschbörse (möglicherweise ein P2P Netzwerk, Torrents) geschehen sein. Beim Download des genannten Titels wurden Teile der Datei gleichzeitig auch für andere User bereitgestellt. Da für so ein Vorgehen keine Genehmigung der Rechteinhaberin vorlag, handelt es sich wahrscheinlich um eine Urheberrechtsverletzung. Im Auftrag der Private Media Group Ltd., einem Vertrieb für Erotiktitel mit Sitz in Dublin, werden aus diesem Grund Ansprüche gegen den in der Abmahnung genannten Anschlussinhaber geltend gemacht.

Was wird von dem Anschlussinhaber verlangt?

Da laut der Abmahnung die Urheberrechtsverletzung über den Internetzugang des Anschlussinhabers begangen wurde, wird dieser verpflichtet. So soll er neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung einen Pauschalbetrag zahlen, der sich aus Aufwendungs- und Schadensersatz zusammensetzt. Dieser Betrag kann mehrere Hundert Euro betragen.

Mit der Unterlassungserklärung verpflichtet sich der abgemahnte Anschlussinhaber, die Datei von dem Rechner (samt der Kopien) zu löschen und diese nicht mehr auf Tauschbörsen an Dritte zu verteilen. Andernfalls kommen weitere Kosten auf den Anschlussinhaber zu.

Was Abgemahnte beachten sollten

Ein Anschlussinhaber, der eine Abmahnung durch die CSR Kanzlei erhält, sollte nicht aus Scham den Kopf in den Sand stecken, sondern reagieren. Ein Einhalten der genannten Fristen sollte ernst genommen werden, da im Zweifelsfall sonst noch mehr Kosten auf den Abgemahnten zukommen könnten. Ein Anwalt, der sich mit Abmahnungen wegen Filesharing, dem Urheberrecht und der Kanzlei CSR auskennt, könnte hilfreich sein.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

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